# Arbeitnehmerveranlagung 2026: Steuern erfolgreich absetzen in Österreich

Der Leitfaden zur Arbeitnehmerveranlagung 2026 in Österreich: Erfahren Sie alles über Pendlerpauschale, Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale und Steuern sparen mit dem Familienbonus Plus.

**Published:** 2026-07-05  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/at/arbeitnehmerveranlagung-2026-absetzen

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> Für das Steuerjahr 2026 bringt die Arbeitnehmerveranlagung in Österreich wichtige Neuerungen bei Abschreibungen und Steuergutschriften. Steuerzahler können durch die Erhöhung des Pendlereuros auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und durch das neue ortsungebundene Homeoffice-Pauschale ihre persönliche Steuerlast erheblich senken.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2026 können österreichische Steuerzahler eine Vielzahl von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und direkten Absetzbeträgen steuerlich geltend machen. Viele dieser Posten reduzieren das steuerpflichtige Einkommen, während Absetzbeträge die errechnete Steuer direkt vermindern. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), das die Voraussetzungen detailliert regelt.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Änderungen für die Steuererklärung 2026

Für das Steuerjahr 2026 gelten in Österreich angepasste Grenzwerte und Pauschalen, die Arbeitnehmern eine höhere Steuerentlastung ermöglichen.

- Der Pendlereuro steigt auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung für das Jahr 2026.
- Das Homeoffice-Pauschale gilt nun auch offiziell für ortsungebundenes Arbeiten, beispielsweise in einem Co-Working-Space.
- Die Steuerabsetzbeträge, wie beispielsweise die Verkehrsabsetzbeträge und die Alleinverdienerabsetzbeträge, wurden für 2026 an die Inflation angepasst.
- Der Familienbonus Plus sichert weiterhin eine jährliche Entlastung von bis zu 2.000 Euro je Kind unter 18 Jahren.

## Arbeitnehmerveranlagung absetzen: Freibeträge vs. Absetzbeträge

Der grundlegende Unterschied im österreichischen Steuerrecht liegt darin, ob eine Ausgabe das steuerbare Einkommen mindert oder direkt die Steuerschuld verringert.

Gemäß dem EStG 1988 verringern Freibeträge und absetzbare Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen die Bemessungsgrundlage, auf die der Steuertarif angewendet wird. Ihre steuerliche Auswirkung hängt somit direkt von der individuellen Steuerstufe der steuerpflichtigen Person ab.

Im Gegensatz dazu ziehen Absetzbeträge, wie beispielsweise der Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Familienbonus Plus, den jeweiligen Betrag eins zu eins von der bereits berechneten Einkommensteuer ab. Diese wirken sich daher unabhängig vom persönlichen Steuersatz für alle Steuerzahler in gleicher Höhe aus.

## Arbeitnehmerveranlagung was absetzen: Die 5 Säulen des Steuersparens

Die steuerlichen Abzugsposten bei der Arbeitnehmerveranlagung lassen sich in fünf klar definierte Kategorien unterteilen.

- **Werbungskosten**: Beruflich veranlasste Aufwendungen wie Arbeitsmittel, Weiterbildungen und Reisekosten.
- **Pendlerpauschale und Pendlereuro**: Steuerentlastungen für den täglichen Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
- **Sonderausgaben**: Private Ausgaben mit gesellschafts- oder umweltpolitischer Bedeutung, wie Kirchenbeiträge und Spenden.
- **Außergewöhnliche Belastungen**: Zwangsläufige und existenzmindernde Kosten wie hohe Krankheitskosten oder Katastrophenschäden.
- **Steuerabsetzbeträge**: Direkt von der Steuerzahllast abziehbare Beträge wie der Familienbonus Plus oder der Unterhaltsabsetzbetrag.

## Was kann man als Werbungskosten geltend machen?

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dienen.

Nach § 16 EStG 1988 steht jedem Arbeitnehmer ein automatisches Werbungskostenpauschale von 132 Euro im Kalenderjahr zu, das der Arbeitgeber bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. Übersteigen die tatsächlichen beruflichen Aufwendungen diesen Betrag, können die realen Kosten mit Belegen steuerlich geltend gemacht werden.

- **Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung**: Kursgebühren, Prüfungsgebühren sowie Fachliteratur mit direktem Bezug zum ausgeübten oder verwandten Beruf.
- **Arbeitsmittel und Werkzeuge**: Computer, Smartphones und Büromaterial (bei Computern gilt standardmäßig ein Privatanteil von mindestens 40 Prozent).
- **Interne Kommunikation**: Telefon- und Internetgebühren für den beruflich veranlassten Anteil der Nutzung.
- **Homeoffice-Pauschale**: Bis zu 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr (höchstens 300 Euro), sofern eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vorliegt.
- **Fahrtkosten**: Kilometergeld für berufliche Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug in Höhe von 0,42 Euro pro Kilometer.

## Wie hoch ist das Pendlerpauschale und der Pendlereuro 2026?

Die Pendlerförderungen entlasten Arbeitnehmer, deren täglicher Arbeitsweg eine bestimmte Entfernung überschreitet oder denen die Nutzung von Massenbeförderungsmitteln unzumutbar ist.

Für das Steuerjahr 2026 richtet sich das Pendlerpauschale nach der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und der genauen Wegstrecke. Zusätzlich steht Pendlern der Pendlereuro zu, welcher für das Jahr 2026 auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke festgelegt ist.

| Entfernung | Kleines Pendlerpauschale | Großes Pendlerpauschale |
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| Ab 2 km bis 20 km | Nicht anwendbar | 372 € / Jahr |
| 20 km bis 40 km | 696 € / Jahr | 1.476 € / Jahr |
| Über 40 km bis 60 km | 1.356 € / Jahr | 2.568 € / Jahr |
| Über 60 km | 2.016 € / Jahr | 3.672 € / Jahr |

## Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben nach § 18 EStG 1988, die wegen ihrer gesellschaftlichen Relevanz steuerlich begünstigt sind.

Einige Sondertatbestände werden durch meldepflichtige Organisationen automatisch an das Finanzamt übermittelt, während andere Positionen weiterhin händisch eingetragen werden müssen.

| Art der Sonderausgabe | Berücksichtigungsart | Absetzbarkeit / Höchstgrenzen |
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| Kirchenbeiträge | Automatisch gemeldet | Bis maximal 600 € jährlich |
| Spenden (an begünstigte Stellen) | Automatisch gemeldet | Maximal 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte |
| Freiwillige Weiterversicherung (Gesetzliche Pensionsversicherung) | Automatisch gemeldet | In voller Höhe als Sonderausgabe abzugsfähig |
| Thermisch-energetische Gebäudesanierung / Heizungstausch | Manuelle Erfassung | Öko-Sonderausgabenpauschale von 800 € jährlich (5 Jahre) |
| Steuerberatungskosten | Manuelle Erfassung | In voller Höhe (sofern nicht bereits als Betriebsausgabe/Werbungskosten geltend gemacht) |

## Außergewöhnliche Belastungen mit und ohne Selbstbehalt

Außergewöhnliche Belastungen nach § 34 EStG 1988 müssen zwangsläufig erwachsen, außergewöhnlich sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Das Steuerrecht unterscheidet strikt zwischen Kosten, die erst nach Überschreiten eines einkommensabhängigen Selbstbehalts steuerwirksam werden, und Belastungen, die ab dem ersten Euro voll abzugsfähig sind.

| Belastung mit Selbstbehalt (6 % bis 12 % des Einkommens) | Belastung ohne Selbstbehalt (ab dem ersten Euro absetzbar) |
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| Krankheitskosten (Zahnersatz, Medikamente, Arzthonorare) | Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden (z. B. Hochwasser) |
| Kurkosten bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit | Aufwendungen aufgrund einer eigenen Behinderung oder der eines Kindes |
| Pflegeheimbzw. Hauskrankenpflegekosten für Angehörige | Ausbildungskosten für ein Kind außerhalb des Wohnortes (Pauschale von 110 € pro Monat) |

## Welche Steuerabsetzbeträge stehen mir 2026 zu?

Steuerabsetzbeträge verringern direkt den zu zahlenden Steuerbetrag gemäß § 33 EStG und führen somit zu einer spürbaren Steuerersparnis.

Im Jahr 2026 stehen berechtigten Steuerzahlern in Österreich verschiedene Absetzbeträge zur Verfügung, die familiäre oder berufliche Gegebenheiten berücksichtigen.

| Absetzbetrag | Gültiger Wert / Regelung für 2026 |
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| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € pro Jahr (wird automatisch über den Lohnzettel berücksichtigt) |
| Familienbonus Plus (Kind unter 18) | 2.000 € pro Jahr und Kind (Beantragung über das Formular L1k) |
| Familienbonus Plus (Kind über 18) | 700 € pro Jahr und Kind (vorausgesetzt es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe) |
| Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag | 612 € pro Jahr bei einem Kind (steigt stufenweise mit der Anzahl der Kinder) |
| Unterhaltsabsetzbetrag | Zwischen 38 € und 75 € pro Monat und Kind für gesetzlich geregelten Unterhalt |

## Fristen, Belege und FinanzOnline: Wie funktioniert die Einreichung?

Die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt am zeitsparendsten digital über das behördliche Portal FinanzOnline.

Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für die vergangenen 5 Jahre eingereicht werden. Belege und Nachweise über getätigte Ausgaben müssen für eventuelle Prüfungen durch das Finanzamt Österreich 7 Jahre lang ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungsjahres sicher aufbewahrt werden.

### Wie hoch ist das Homeoffice-Pauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung 2026?

Das Homeoffice-Pauschale beträgt im Jahr 2026 bis zu 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage, was einem jährlichen Höchstbetrag von 300 Euro entspricht. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

### Wie beantrage ich den Familienbonus Plus im Rahmen der Steuererklärung?

Der Familienbonus Plus wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung über das Formular L1k beantragt. Steuerzahler können den Bonus entweder im Nachhinein über die Steuererklärung geltend machen oder direkt über den Arbeitgeber monatlich auszahlen lassen.

### Kann ich die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen?

Die Kosten für ein steuerliches Arbeitszimmer sind nur dann absetzbar, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und ausschließlich beruflich genutzt wird.

### Welche Belege muss ich beim Finanzamt Österreich mitschicken?

Bei der Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung müssen dem Finanzamt Österreich vorerst keine Belege oder Rechnungen mitgeschickt werden. Die Originaldokumente müssen jedoch für die gesetzliche Frist von 7 Jahren aufbewahrt und auf Nachfrage vorgelegt werden.
