# Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich: Regeln, Beispiele & Tipps

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung in Österreich. Erfahren Sie alles zu Umsatzgrenzen, dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und Steuervorteilen.

**Published:** 2026-07-05  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/at/einnahmen-ausgaben-rechnung-oesterreich-ear

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> Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stellt die einfachste Form der steuerlichen Gewinnermittlung in Österreich dar. Sie basiert auf dem reinen Zufluss-Abfluss-Prinzip und kann von Einzelunternehmern sowie Personengesellschaften unterhalb einer Umsatzgrenze von 700.000 Euro vorteilhaft genutzt werden.

Wie funktioniert die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich? Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ermittelt den steuerlichen Gewinn einfach durch die Gegenüberstellung der tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben innerhalb eines Kalenderjahres. Ausschlaggebend für die Erfassung ist der genaue Zeitpunkt des Zahlungsflusses auf dem Bankkonto oder in der Kassa.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur EAR

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeichnet sich durch vorteilhafte Vereinfachungen gegenüber der doppelten Buchhaltung aus und spart Gründern sowie KMU wertvolle Zeit. Die wesentlichen rechtlichen Eckpunkte und Vorteile der EAR im österreichischen Steuerrecht lassen sich wie folgt zusammenfangen:

1. **Zufluss-Abfluss-Prinzip**: Zahlungen werden erst steuerwirksam, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht oder bar ausbezahlt wird.
2. **Umsatzgrenze**: Die EAR ist bis zu einem jährlichen Umsatz von 700.000 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften zulässig.
3. **Keine Bilanzierungspflicht**: Es müssen weder Inventuren durchgeführt noch komplexe Jahresabschlüsse oder Rückstellungen gebildet werden.
4. **Gewinnfreibetrag**: Steuerpflichtige können den Grundfreibetrag von 15 Prozent bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro ohne Investitionsnachweis geltend machen.

## Was ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns für nicht buchführungspflichtige Unternehmer. Gesetzlich verankert ist diese Form der Gewinnermittlung in der Republik Österreich im **§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)**.

Im Zentrum der EAR steht das strenge **Zufluss-Abfluss-Prinzip**. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung spielen offene Forderungen, Verbindlichkeiten oder periodengerechte Abgrenzungen zum Bilanzstichtag keine Rolle. Ausgaben für das Folgejahr können somit steuerlich oft erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt werden, was die Liquiditätsplanung erleichtert.

## Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich verwenden?

Die EAR steht allen Unternehmern offen, die nicht aufgrund ihrer Rechtsform oder des Überschreitens gesetzlich definierter Umsatzgrenzen zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Freiberufler können diese Gewinnermittlung unabhängig von ihrem Umsatz nutzen, während für Gewerbebetriebe strenge Grenzen gelten.

Gemäß den österreichischen Rechtsvorschriften bestimmt sich die Grenze zur Bilanzierung nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB). Sofern ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mehr als **700.000 Euro Umsatz** erzielt, entsteht ab dem zweitfolgenden Jahr eine Bilanzierungspflicht. Die folgende Tabelle veranschaulicht diese Einstufung:

| Rechtsform / Berufsgruppe | Umsatzgrenze | Erlaubte Gewinnermittlung |
| --- | --- | --- |
| Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Journalisten) | Keine Umsatzgrenze | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) |
| Einzelunternehmen (e.U.) & OG / KG | Bis 700.000 Euro jährlich | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) |
| Einzelunternehmen & OG / KG | Über 700.000 Euro jährlich | Doppelte Buchhaltung (Bilanzierung) |
| Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG) | Ab dem ersten Euro Umsatz | Doppelte Buchhaltung (Bilanzierung Pflicht) |

## Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Beispiel Österreich: Ein Praxisfall

Das folgende illustrative Beispiel zeigt die konkreten Buchungen eines Handelsunternehmens für das Wirtschaftsjahr 2025. Als Basis dient die offizielle Strukturierung des Bundesministeriums für Finanzen und die Gliederung nach den amtlichen Kennzahlen der Steuererklärung.

Zuerst werden die steuerlich relevanten Betriebseinnahmen des Unternehmens erfasst. Die Beträge verstehen sich für regulär steuerpflichtige Betriebe als Nettobeträge ohne Umsatzsteuer:

| Position der Einnahmen | Betrag in Euro | Österreichische Kennzahl (E 1a) |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse aus Warenverkäufen | 65.000 | 9040 |
| Erlöse aus Anlagenverkäufen | 5.000 | 9060 |
| **Summe der Betriebseinnahmen** | **70.000** | – |

Den Einnahmen werden anschließend die abzugsfähigen Betriebsausgaben des laufenden Wirtschaftsjahres gegenübergestellt. Jede Ausgabe wird sauber einer entsprechenden Kennzahl der Steuererklärung zugeordnet:

| Position der Ausgaben | Betrag in Euro | Österreichische Kennzahl (E 1a) |
| --- | --- | --- |
| Handelswareneinkauf | 30.000 | 9100 |
| Sozialversicherung (SVS-Beiträge) | 6.100 | 9230 |
| Abschreibung von Anlagevermögen (AfA) | 2.500 | 9130 |
| Büromiete (Nettomiete) | 2.000 | 9180 |
| Fremdlöhne für Gehilfen | 1.800 | 9110 |
| Steuerliche Beratungskosten | 1.300 | 9230 |
| Fahrt- und Reisekosten | 800 | 9160 |
| Telefongebühren und Porto | 800 | 9230 |
| Fachliteratur | 800 | 9230 |
| Werbeausgaben | 700 | 9200 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) | 400 | 9130 |
| **Summe der Betriebsausgaben** | **47.200** | – |

Aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ergibt sich der vorläufige Gewinn des Betriebs. Davon kann zusätzlich der gesetzliche Grundfreibetrag abgezogen werden, um den steuerpflichtigen Gewinn festzustellen:

| Ermittlungsschritt Gewinn | Berechnung und Betrag in Euro |
| --- | --- |
| Summe der Betriebseinnahmen | 70.000 |
| Abzüglich Summe der Betriebsausgaben | − 47.200 |
| **Vorläufiger steuerlicher Gewinn** | **22.800** |
| Abzüglich 15 % Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag) | − 3.420 |
| **Steuerpflichtiger Gewinn für das Jahr 2025** | **19.380** |

## Beispiel Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Kleinunternehmer

Für Kleinunternehmer in Österreich gelten erhebliche bürokratische Erleichterungen bei der EAR, sofern bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden. Ab dem Kalenderjahr 2025 gilt hierfür eine **Umsatzsteuergrenze von 55.000 Euro brutto** pro Jahr.

Unternehmer unter dieser Grenze weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen dementsprechend auch keine Vorsteuerabzüge geltend machen. In der EAR wird dies über das sogenannte **Bruttosystem** im Formular E 1a-K abgewickelt, wobei alle Betriebsausgaben direkt mit ihrem Bruttobetrag (inklusive gezahlter Umsatzsteuer) eingetragen werden.

### Die Kleinunternehmerpauschalierung als Alternative zur vollen EAR

Als Alternative zum Einzelnachweis sämtlicher Betriebsausgaben können Kleinunternehmer eine gesetzliche Pauschalierung wählen. Hierbei werden die Ausgaben prozentual direkt vom Umsatz berechnet, was die Belegsammlung drastisch vereinfacht.

| Art der unternehmerischen Tätigkeit | Pauschaler Ausgabensatz | Zusätzlich absetzbare Kosten |
| --- | --- | --- |
| Dienstleistungsbetriebe | 20 % des Umsatzes | SVS-Beiträge, Wareneinkauf, Fremdlöhne, Öffi-Ticket zu 50 % |
| Herstellungs- und Handelsbetriebe | 45 % des Umsatzes | SVS-Beiträge, Wareneinkauf, Fremdlöhne, Öffi-Ticket zu 50 % |

## Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Bruttomethode Beispiel vs. Nettomethode

Bei der Erstellung der EAR kann grundsätzlich zwischen der Bruttomethode und der Nettomethode gewählt werden. Welche Methode zur Anwendung kommt, hängt primär von der Umsatzsteuerpflicht ab.

Bei der **Nettomethode** verbucht der Unternehmer alle Einnahmen und Ausgaben ohne Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer. Die Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuererstattungen an das Finanzamt stellen erfolgsneutrale Durchlaufposten dar. Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen dürfen, nutzen hingegen zwingend die **Bruttomethode**, da die gezahlte Umsatzsteuer für sie einen echten Kostenfaktor darstellt und somit Teil der Betriebsausgabe ist.

## Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Landwirtschaft Beispiel

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich unterliegen speziellen Regelungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Auch für sie gilt die EAR als vereinfachte Alternative zur Buchführungspflicht.

Die Grenze zur Buchführungspflicht liegt für landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls bei einem Jahresumsatz von **700.000 Euro**. Liegt der Betrieb unter dieser Grenze, kann er die Gewinne mittels EAR ermitteln, wobei oft spezielle Pauschalierungen für forstwirtschaftliche Nebeneinkünfte oder den Weinbau greifen, die sich von gewerblichen Betrieben unterscheiden.

## Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Beispiel Schule und Übungsfirmen

In kaufmännischen Schulen in Österreich wie der HAK oder HLW gehört die EAR zum Standardlehrplan im Rechnungswesenunterricht. Schüler erlernen hierbei die Grundlagen anhand stark vereinfachter Modelle.

Ein typisches schulisches Übungsszenario simuliert ein Dienstleistungsunternehmen mit wenigen Buchungen im Monat. Die Schüler tragen chronologisch Bareinzahlungen in das Kassabuch und Banküberweisungen in das Bankbuch ein, vergleichen die Summen am Monatsende und ermitteln so den Periodenüberschuss ohne komplexe steuerliche Abschreibungsverfahren.

## Welche Pflichtaufzeichnungen müssen Sie neben der EAR führen?

Obwohl die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung formlos aufgebaut ist, entbindet sie den Steuerpflichtigen nicht von allen Dokumentationspflichten. Das österreichische Steuerrecht verlangt das Führen von gesetzlichen Nebenbüchern.

Zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzaufzeichnungen gehören die folgenden Nebenbücher, die zusammen mit der EAR aufbewahrt werden müssen:

| Art der Pflichtaufzeichnung | Gesetzliche Zielgruppe | Inhalt und Zweck der Aufzeichnung |
| --- | --- | --- |
| Anlagenverzeichnis | Alle EAR-Anwender | Dokumentation von langlebigen Wirtschaftsgütern und deren jährliche Abschreibung (AfA) |
| Wareneingangsbuch | Gewerbliche Handelsbetriebe | Lückenlose Erfassung aller eingekauften Waren und Rohstoffe |
| Lohnkonten | Unternehmer mit Angestellten | Nachweis der gezahlten Gehälter und Lohnabgaben für die Mitarbeiter |
| USt-Aufzeichnungen | Umsatzsteuerpflichtige Betriebe | Schnittstelle zur Erstellung der Voranmeldungen und der Jahreserklärung |

## Praxistipps: Belegpflicht, Aufbewahrungsfrist und Abgabe

Um bei einer Betriebsprüfung finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen formale Mindeststandards im täglichen Betrieb strikt eingehalten werden. In Österreich gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne schriftlichen Beleg.

Zusätzlich ist die gesetzliche **Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren** gemäß der Bundesabgabenordnung (BAO) einzuhalten. Alle Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge sowie das Anlagenverzeichnis müssen für diesen Zeitraum lesbar archiviert werden. Die Übermittlung der EAR-Ergebnisse an das Finanzamt erfolgt jährlich elektronisch über das Portal **FinanzOnline** mittels der Beilage **Formular E 1a** zur Einkommensteuererklärung.

### Was ist der Unterschied zwischen der EAR und der doppelten Buchhaltung?

Die EAR erfasst Geschäftsfälle ausschließlich nach dem tatsächlichen Geldfluss (Zufluss-Abfluss-Prinzip) und verzichtet auf Bilanzen und Inventuren. Bei der doppelten Buchhaltung werden hingegen auch offene Forderungen, Schulden, Rückstellungen und periodengerechte Buchungen erfasst.

### Bis zu welcher Umsatzgrenze darf ich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich nutzen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften dürfen die EAR nutzen, solange sie in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Für freie Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte gilt diese Umsatzgrenze überhaupt nicht.

### Welche Formulare muss ich für die EAR beim Finanzamt einreichen?

Die Ergebnisse der EAR müssen über das elektronische Portal FinanzOnline im Formular E 1a eingereicht werden. Für Kleinunternehmer mit verringerten Aufzeichnungspflichten steht das vereinfachte Formular E 1a-K zur Verfügung.

### Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Natürliche Personen erhalten automatisch einen Grundfreibetrag von 15 Prozent des Gewinns bis zu einer maximalen Gewinnhöhe von 33.000 Euro jährlich. Dieser Betrag mindert das steuerpflichtige Einkommen direkt ohne einen Investitionsnachweis.

### Wie lange muss ich Belege der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufheben?

Alle steuerrelevanten Belege, Verträge, Kontoauszüge und Aufzeichnungen der EAR müssen gemäß den Bestimmungen der österreichischen Bundesabgabenordnung (BAO) für mindestens 7 Jahre ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres sicher aufbewahrt werden.
