# Familienbonus Plus beantragen: Das gilt in Österreich

Der Familienbonus Plus senkt Ihre Steuerlast direkt. Erfahren Sie, wie Sie den Steuerabsetzbetrag monatlich über den Arbeitgeber oder rückwirkend per FinanzOnline beantragen.

**Published:** 2026-07-05  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/at/familienbonus-plus-beantragen-oesterreich-anleitung

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> Der Familienbonus Plus senkt Ihre Steuerlast in Österreich direkt. Sie können diesen wertvollen Steuerabsetzbetrag entweder monatlich über die Lohnverrechnung Ihres Arbeitgebers beanspruchen oder rückwirkend über den jährlichen Steuerausgleich geltend machen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle Schritte für das Jahr 2026.

Sie können den Familienbonus Plus in Österreich auf zwei Wegen beantragen. Entweder reichen Sie das Formular E30 direkt bei Ihrem Arbeitgeber für die laufende monatliche Berücksichtigung ein, oder Sie fordern den Betrag nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt an. Beide Methoden führen zur spürbaren steuerlichen Entlastung, erfordern jedoch die Einhaltung genauer Melde- und Deklarationspflichten.

## Key Takeaways: Das Wichtigste zum Familienbonus Plus 2026

Die Höhe des Familienbonus Plus richtet sich nach dem Alter des Kindes und setzt den aktiven Bezug der Familienbeihilfe voraus. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine schnelle Übersicht über die gesetzlichen Höchstbeträge für das Jahr 2026 und die zwei primären Wege der Beantragung.

| Kategorie / Alter des Kindes | Betrag pro Jahr (2026) | Beantragungsmethode |
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| Kinder unter 18 Jahren | 2.000,16 Euro | Laufend via Arbeitgeber (E30) oder nachträglich via FinanzOnline |
| Kinder ab 18 Jahren (volljährig) | 700,08 Euro | Laufend via Arbeitgeber (E30) oder nachträglich via FinanzOnline |

## Wie beantrage ich den Familienbonus Plus in Österreich?

Sie beantragen den Familienbonus Plus entweder laufend über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung oder gesammelt im Nachhinein über Ihren jährlichen Steuerausgleich.

- **Variante 1: Über die Lohnverrechnung** - Der Arbeitgeber kürzt Ihre laufende Lohnsteuer monatlich direkt, wodurch sich Ihr Nettoeinkommen sofort erhöht.
- **Variante 2: Über den Steuerausgleich** - Sie beantragen den Bonus rückwirkend über das Portal FinanzOnline und erhalten die Summe als Gutschrift erstattet.

## Was ist der Familienbonus Plus und wer hat Anspruch?

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag im österreichischen Einkommensteuerrecht, der die zu zahlende Steuer direkt Euro für Euro reduziert. Im Gegensatz zu bloßen Absetzbeträgen, die das steuerpflichtige Einkommen mindern, wirkt der Familienbonus direkt auf die errechnete Tarifsteuer.

| Voraussetzung | Gesetzliche Regelung und Details |
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| Familienbeihilfe | Es muss ein aktiver und rechtmäßiger Bezug der österreichischen Familienbeihilfe vorliegen. |
| Aufenthaltsort des Kindes | Das Kind muss sich ständig in Österreich, einem EU-Mitgliedstaat, dem EWR oder der Schweiz aufhalten. |
| Ausschlusskriterium | Liegt der ständige Aufenthalt des Kindes in einem Nicht-EU-Drittstaat, besteht kein Anspruch auf den Bonus. |

## Familienbonus Plus beantragen über den Arbeitgeber mit Formular E30

Um den Familienbonus Plus laufend über Ihre monatliche Lohnverrechnung zu erhalten, müssen Sie den Anspruch direkt bei Ihrem Betrieb geltend machen.

1. Laden Sie das offizielle Formular **E 30** aus dem Formulardatenbank-Portal des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) herunter.
2. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten, die Daten des Kindes und den gewünschten Aufteilungsmaßstab vollständig ein und unterschreiben Sie das Dokument manuell.
3. Übergeben Sie das ausgefüllte Formular E 30 direkt Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Arbeitgeber, damit die Lohnverrechnung angepasst wird.
4. Melden Sie spätere Änderungen der Verhältnisse (wie den Wegfall der Familienbeihilfe) binnen eines Monats mit dem Formular **E 31**.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Jobwechsel im laufenden Kalenderjahr verpflichtet sind, das Formular E 30 beim neuen Arbeitgeber erneut einzureichen, da die Steuerdaten nicht automatisch übertragen werden.

### Wichtig: Warum Sie den Bonus bei der Arbeitnehmerveranlagung erneut angeben müssen

Es ist eine häufige steuerrechtliche Stolperfalle in Österreich: Wenn Sie den Familienbonus bereits monatlich über Ihren Arbeitnehmerbezug erhalten haben, müssen Sie diesen bei Ihrer späteren Arbeitnehmerveranlagung zwingend nochmals deklarieren. Das Finanzamt berechnet die Steuer beim Steuerausgleich komplett neu.

Vergessen Sie die erneute Angabe in Ihrer Erklärung, wird der Bonus in der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. Da der Arbeitgeber ihn jedoch bereits laufend ausgezahlt hat, fordert das Finanzamt den Differenzbetrag im Zuge des Steuerbescheids zurück, was zu einer unerwarteten Steuernachzahlung führt.

## Familienbonus Plus nachträglich online über FinanzOnline beantragen

Für die nachträgliche Geltendmachung nutzen Sie das Online-Portal des Bundesministeriums für Finanzen ab dem Frühjahr des Folgejahres.

1. Melden Sie sich im Portal FinanzOnline an, wobei seit Oktober 2025 die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Einstieg verpflichtend ist.
2. Starten Sie das Verfahren für die Arbeitnehmerveranlagung für das entsprechende Veranlagungsjahr.
3. Verwenden Sie die Beilage **L 1k**, wenn sich Ihre familiären Verhältnisse im gesamten Kalenderjahr nicht verändert haben.
4. Tragen Sie die Daten in die Beilage **L 1k-bF** ein, falls sich unterjährige Änderungen (beispielsweise durch Trennung oder eine neue Lebensgemeinschaft) ergeben haben.

Reichen Sie Ihren Steuerausgleich am besten erst ab März 2026 ein. Arbeitgeber haben gesetzlich bis Ende Februar Zeit, die lohnsteuerrelevanten Jahreslohnzettel elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

## Wie wird der Familienbonus zwischen den Eltern aufgeteilt?

Eltern können den Familienbonus Plus flexibel aufteilen. Gesetzlich vorgesehen ist entweder die Beanspruchung des vollen Betrages von 100 Prozent durch einen Elternteil oder ein exakter Split von jeweils 50 Prozent zwischen beiden Partnern.

Eine steuerliche Optimierung ist besonders ratsam, wenn die Einkommen stark voneinander abweichen. Da der Absetzbetrag eine ausreichend hohe Lohnsteuer voraussetzt, um voll wirksam zu werden, sollte primär der Elternteil mit dem höheren steuerpflichtigen Einkommen den Bonus in voller Höhe beantragen, falls das Einkommen des anderen Partners unter der Steuergrenze liegt.

## Welche Fristen gelten für die Beantragung des Familienbonus Plus?

In Österreich gilt für die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung eine großzügige gesetzliche Frist von fünf Jahren. Sie können den Familienbonus Plus für das Jahr 2026 somit rückwirkend bis zum 31. Dezember 2031 beim zuständigen Finanzamt geltend machen.

Ein verfrühtes Absenden der Steuererklärung direkt im Januar ist meist nicht zielführend. Da die lückenlose Übermittlung der Lohnzettel durch den Arbeitgeber abzuwarten ist, empfiehlt sich die finale Einreichung des Antrags über das Portal FinanzOnline grundsätzlich erst ab dem Monat März des Folgejahres.

### Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026 für Kinder über 18 Jahren?

Für volljährige Kinder, für die aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, beträgt der Familienbonus Plus im Jahr 2026 genau 700,08 Euro pro Kalenderjahr.

### Muss ich den Familienbonus beim Arbeitgeber und beim Finanzamt beantragen?

Nein, Sie müssen sich für einen Weg entscheiden. Wenn Sie den Bonus jedoch bereits monatlich über den Arbeitgeber bezogen haben, müssen Sie ihn beim Steuerausgleich zwingend nochmals eintragen, um eine unerwünschte Nachzahlung zu vermeiden.

### Welches Formular benötige ich für den Familienbonus Plus beim Arbeitgeber?

Für die laufende Berücksichtigung in der monatlichen Lohnverrechnung Ihres Arbeitgebers müssen Sie das Formular E30 ausfüllen, unterschreiben und direkt im Betrieb abgeben.

### Was passiert mit dem Familienbonus Plus bei einem Jobwechsel?

Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie das Formular E30 beim neuen Arbeitgeber neu einreichen, damit dieser den Bonus weiterhin monatlich berücksichtigen kann.

### Kann ich den Familienbonus Plus auch ohne Familienbeihilfe erhalten?

Nein. Voraussetzung für den Familienbonus Plus ist grundsätzlich der Bezug der gesetzlichen Familienbeihilfe für das jeweilige Kind.
