# Familienbonus Plus 2026: Höhe, Anspruch und Beantragung in Österreich

Der Familienbonus Plus senkt Ihre Steuerlast direkt um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Erfahren Sie hier alles zu den Anspruchskriterien, Aufteilungsmöglichkeiten unter Eltern sowie der Geringverdiener-Alternative für das Steuerjahr 2026.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/at/familienbonus-plus-oesterreich

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> Der Familienbonus Plus senkt Ihre Steuerlast direkt um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Erfahren Sie hier alles zu den Anspruchskriterien, Aufteilungsmöglichkeiten unter Eltern sowie der Geringverdiener-Alternative für das Steuerjahr 2026.

Der Familienbonus Plus ist ein direkt wirkender Steuerabsetzbetrag, der die festgesetzte Einkommensteuer direkt mindert und somit die finanzielle Belastung von Familien spürbar senkt. Um diesen steuerlichen Vorteil in Österreich im Jahr 2026 voll auszureichen, müssen ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis mit Lohnsteuerpflicht sowie der Bezug von österreichischer Familienbeihilfe vorliegen.

## Key Takeaways: Der Familienbonus Plus 2026 auf einen Blick

1. Maximalbetrag bis 18 Jahre: Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der maximale Absetzbetrag im Jahr 2026 bis zu 2.000 Euro jährlich.
2. Maximalbetrag ab 18 Jahren: Für volljährige Kinder, für die weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, liegt der Betrag bei bis zu 700 Euro pro Jahr.
3. Anspruchsgrundlage: Voraussetzung ist der tatsächliche Bezug der österreichischen Familienbeihilfe für das jeweilige Kind.
4. Einkommensteuerpflicht: Um den vollen Bonus ausschöpfen zu können, muss der Antragsteller eine entsprechend hohe Lohn- oder Einkommensteuer in Österreich abführen.

## Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag gemäß Paragraph 33 Absatz 3a Einkommensteuergesetz 1988, der ab dem Geburtsmonat eines Kindes zusteht. Im Gegensatz zu herkömmlichen Freibeträgen reduziert er nicht die gesetzliche Bemessungsgrundlage, sondern zieht den zustehenden Förderbetrag direkt von der bereits berechneten Einkommensteuer ab.

## Familienbonus Plus Voraussetzungen in Österreich im Detail

Für den Erhalt des staatlichen Bonus müssen vier rechtliche Bedingungen im jeweiligen Kalendermonat kumulativ erfüllt sein.

1. Bezug der Familienbeihilfe: Es muss für das Kind ein aktiver Bezug der österreichischen Familienbeihilfe oder ein Anspruch auf Ausgleichszahlung vorliegen.
2. Wohnsitz des Kindes: Das Kind muss sich nachweislich ständig in Österreich, einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz aufhalten.
3. Steuerpflicht in Österreich: Der Antragsteller muss in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und tatsächlich Einkommensteuer zahlen.
4. Formelle Beantragung: Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber oder Finanzamt.

## Familienbonus Plus Voraussetzungen: Welches Gehalt ist nötig?

Um den vollen Absetzbetrag von 2.000 Euro für ein Kind unter 18 Jahren nutzen zu können, ist ein ausreichendes Erwerbseinkommen erforderlich. Ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.500 Euro bei Angestellten stellt in der Regel sicher, dass genügend Lohnsteuer anfällt, um den Absetzbetrag vollständig gegenzurechnen.

Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, verfällt der nicht genutzte Teil des Bonus, da der Familienbonus Plus die Steuerlast maximal auf null reduzieren kann und nicht zu einer direkten Auszahlung führt.

## Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?

Die gesetzliche Höhe der steuerlichen Entlastung bemisst sich nach dem Alter des Kindes und ist im Einkommensteuergesetz festgelegt.

| Alter des Kindes | Maximaler Jahresbetrag | Maximaler Monatsbetrag |
| --- | --- | --- |
| Unter 18 Jahre | 2.000,00 Euro | 166,68 Euro |
| Ab 18 Jahre (mit Familienbeihilfe) | 700,00 Euro | 58,34 Euro |

## Wie wird der Familienbonus zwischen den Eltern aufgeteilt?

Eltern können den Familienbonus Plus flexibel aufteilen, um die steuerlich beste Wirkung für ihren Haushalt zu erzielen. Er kann entweder zu 100 Prozent von einem Elternteil oder zu jeweils 50 Prozent von beiden Partnern beansprucht werden.

Eine Sonderregelung greift für getrennt lebende Elternteile, die für das Kind den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß Paragraph 106 Absatz 2 Einkommensteuergesetz 1988 beanspruchen können. Zudem besteht eine 90-zu-10-Prozent-Aufteilung, wenn ein Elternteil die Kinderbetreuungskosten von mindestens 1.000 Euro jährlich für ein Kind unter zehn Jahren überwiegend selbst trägt.

## Kindermehrbetrag: Die Alternative für Geringverdiener

Geringverdienende Eltern, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer zahlen, erhalten unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Ausgleich.

1. Maximale Höhe: Der Kindermehrbetrag im Kalenderjahr 2026 beträgt bis zu 700 Euro pro Kind als steuerliche Gutschrift.
2. Mindesterwerb: Es müssen mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Einkünfte vorliegen oder ganzjährig Transferleistungen wie Kinderbetreuungsgeld bezogen werden.
3. Geringes Einkommen: Die tarifmäßige Einkommensteuer vor Abzug von Absetzbeträgen muss für den vollen Anspruch unter 700 Euro liegen.

## Neu ab 2025/2026: Der zusätzliche Kinderzuschlag

Der monatliche Kinderzuschlag wurde eingeführt, um Familien mit geringem steuerpflichtigen Einkommen direkt über die laufenden Beihilfen sozial abzusichern. Gemäß Paragraph 104 Absatz 3 Einkommensteuergesetz 1988 wird dieser finanzielle Zuschlag in Höhe von 61,60 Euro pro Monat für Kinder unter 18 Jahren für das Jahr 2026 ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt erfreulicherweise vollautomatisch zusammen mit dem regulären Kinderabsetzbetrag, sodass anspruchsberechtigte Eltern keinen gesonderten schriftlichen Antrag beim Finanzamt einbringen müssen.

## Wie beantragt man den Familienbonus Plus?

Die Beantragung kann entweder während des laufenden Jahres für eine direkte Berücksichtigung bei der Gehaltsabrechnung oder im Nachhinein für das gesamte Jahr erfolgen.

1. Unterjährige Berücksichtigung: Füllen Sie das amtliche Formular E30 aus und geben Sie es direkt bei Ihrem Arbeitgeber ab.
2. Nachträgliche Berücksichtigung: Beantragen Sie den Bonus im Folgejahr im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline.
3. Erforderliche Beilagen: Fügen Sie der Steuererklärung die Beilage L1k oder bei besonderen Aufteilungen die Beilage L1k-bF hinzu.

## Vergleich: Voraussetzungen von 2023 bis 2026

Die Höhe und Struktur der steuerlichen Entlastung für Familien in Österreich wurden über die letzten Jahre kontinuierlich angepasst.

| Steuerjahr | Bonus unter 18 (pro Jahr) | Bonus ab 18 (pro Jahr) | Maximaler Kindermehrbetrag |
| --- | --- | --- | --- |
| 2023 | 2.000,00 Euro | 650,00 Euro | 550,00 Euro |
| 2024 | 2.000,00 Euro | 700,00 Euro | 700,00 Euro |
| 2025 | 2.000,00 Euro | 700,00 Euro | 700,00 Euro |
| 2026 | 2.000,00 Euro | 700,00 Euro | 700,00 Euro |

### Muss man für den Familienbonus Plus die Familienbeihilfe tatsächlich beziehen?

Ja, der tatsächliche Bezug der österreichischen Familienbeihilfe für das Kind im jeweiligen Anspruchsmonat ist die zwingende Grundvoraussetzung für den Familienbonus Plus.

### Was passiert mit dem Familienbonus Plus, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Ab dem Monat nach der Vollendung des 18. Lebensjahres sinkt der maximale jährliche Anspruch des Familienbonus Plus automatisch von 2.000 Euro auf 700 Euro herab.

### Kann der Familienbonus Plus eine Negativsteuer auslösen?

Nein, der Familienbonus Plus kann die errechnete Einkommensteuer nur bis auf null Euro reduzieren. Er führt bei Nicht-Steuerzahlern nicht zu einer direkten Auszahlung oder Steuergutschrift.

### Wie wird der Familienbonus aufgeteilt, wenn die Eltern getrennt leben?

Getrennt lebende Eltern können den Bonus im Verhältnis 50 zu 50 aufteilen, sofern ein Elternteil den gesetzlichen Unterhaltsabsetzbetrag gemäß Paragraph 106 Absatz 2 Einkommensteuergesetz 1988 beansprucht.

### Wie hoch darf das Gehalt maximal sein, um den Kindermehrbetrag zu erhalten?

Der Erhalt setzt voraus, dass die tarifmäßige Einkommensteuer vor Abzug anderer Absetzbeträge unter 700 Euro liegt, was im Jahr 2026 einem jährlichen Bruttogehalt von rund 17.038 Euro entspricht.
