# Gewinnfreibetrag in Österreich berechnen: Regeln für 2026

Der Gewinnfreibetrag senkt als fiktive Betriebsausgabe die Steuerlast für Selbstständige in Österreich. Erfahren Sie alles über Grundfreibetrag, investitionsbedingten Freibetrag und die Berechnung.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/at/gewinnfreibetrag-oesterreich-berechnen

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> Der Gewinnfreibetrag senkt als fiktive Betriebsausgabe gewinnmindernd die steuerliche Bemessungsgrundlage sowie die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich. Er teilt sich in einen automatisch berücksichtigten Grundfreibetrag bis zu einer Gewinngrenze von 33.000 Euro und einen investitionsbedingten Freibetrag, der gezielte Investitionen voraussetzt.

Wie berechnet man den Gewinnfreibetrag in Österreich? Der Gewinnfreibetrag berechnet sich durch die Aufteilung des Gewinns in einen pauschalen Grundfreibetrag von 15 Prozent bis 33.000 Euro und einen darüber hinausgehenden investitionsbedingten Freibetrag, der anhand einer degressiven Staffeltabelle ermittelt wird. Für den investitionsbedingten Teil müssen Steuerpflichtige im selben Kalenderjahr nachweislich in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zum GFB 2026

Die wesentlichen Eckpunkte des Gewinnfreibetrags für das Jahr 2026 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- **Zweigeteiltes System**: Der Freibetrag besteht aus dem automatischen Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag.
- **Grundfreibetrag**: Dieser beträgt 15 Prozent des Gewinns und gilt für Gewinne bis maximal 33.000 Euro ohne jegliche Nachweise.
- **Höchstbetrag**: Der maximale steuerliche Vorteil durch den Gewinnfreibetrag liegt bei insgesamt 46.400 Euro pro Jahr.
- **Investitionspflicht**: Für Gewinne, die über der Grenze von 33.000 Euro liegen, müssen begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden.
- **Behaltefrist**: Die angeschafften Wirtschaftsgüter und Wertpapiere unterliegen einer gesetzlich verankerten Haltepflicht von mindestens 4 Jahren.

## Was ist der Gewinnfreibetrag in Österreich?

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkunftsarten, die den steuerpflichtigen Gewinn fiktiv reduziert.

Diese steuerliche Maßnahme ist gesetzlich in § 10 EStG 1988 geregelt. Das Gesetz verfolgt damit das Ziel, die Eigenkapitalausstattung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Österreich zu stärken. Die Begünstigung steht Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb offen.

## Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?

Den Gewinnfreibetrag können ausschließlich natürliche Personen mit betrieblichen Einkunftsarten beanspruchen, sofern sie ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.

Die Rechtsgrundlage des § 10 Abs. 1 EStG 1988 schließt juristische Personen, wie beispielsweise eine GmbH, von dieser Begünstigung aus. Nach § 10 Abs. 2 EStG 1988 können auch Mitunternehmer von Personengesellschaften, wie einer OG oder KG, den Freibetrag beanspruchen. In diesem Fall wird der Höchstbetrag von 46.400 Euro anteilig entsprechend der jeweiligen Gewinnbeteiligung auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt.

## Die zwei Säulen: Grundfreibetrag vs. investitionsbedingter GFB

Der Freibetrag setzt sich aus zwei rechtlich unterschiedlich behandelten Komponenten zusammen, die sich am erzielten Jahresgewinn orientieren.

| Merkmal | Grundfreibetrag | Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag |
| --- | --- | --- |
| Gewinnbereich | Bis 33.000 Euro | Über 33.000 Euro bis 583.000 Euro |
| Prozentsatz | 15 % des Gewinns | Nach degressiver Staffelung (13 % bis 4,5 %) |
| Investitionsnachweis | Nicht erforderlich | Zwingend erforderlich |
| Berücksichtigung | Automatisch durch das Finanzamt | Aktive Beantragung in der Steuererklärung |
| Maximaler Freibetrag | 4.950 Euro | 41.450 Euro (Zusatz zum Grundfreibetrag) |

## Die Staffeltabelle für den investitionsbedingten GFB

Ab einem Gewinn von mehr als 33.000 Euro verringert sich der Freibetragssatz stufenweise mit steigendem Gewinn.

| Gewinnstufe | Freibetragssatz | Maximaler Teilbetrag |
| --- | --- | --- |
| Für die ersten 33.000 Euro | 15,0 % (Grundfreibetrag) | 4.950 Euro |
| Für die nächsten 145.000 Euro (33.001 bis 178.000 Euro) | 13,0 % | 18.850 Euro |
| Für die nächsten 175.000 Euro (178.001 bis 353.000 Euro) | 7,0 % | 12.250 Euro |
| Für die nächsten 230.000 Euro (353.001 bis 583.000 Euro) | 4,5 % | 10.350 Euro |
| Gewinnanteile über 583.000 Euro | 0,0 % | 0 Euro |

## Anleitung: Wie Sie den Gewinnfreibetrag berechnen

Um den maximal zulässigen Gewinnfreibetrag für die Steuererklärung korrekt zu ermitteln, gehen Sie in vier Schritten vor.

1. **Ermitteln des steuerlichen Gewinns**: Berechnen Sie den steuerlichen Gewinn des laufenden Wirtschaftsjahres vor Abzug des Gewinnfreibetrags.
2. **Prüfen des Grundfreibetrags**: Multiplizieren Sie Gewinne bis 33.000 Euro mit 15 Prozent. Bei höheren Gewinnen beträgt der Grundfreibetrag unveränderlich 4.950 Euro.
3. **Berechnen des investitionsbedingten Freibetrags**: Wenden Sie die Staffelsätze auf den Gewinnanteil über 33.000 Euro an, um das maximale fiktive Investitionsvolumen zu bestimmen.
4. **Anschaffung und Buchung**: Investieren Sie den errechneten Betrag noch vor dem Bilanzstichtag des laufenden Jahres in begünstigte Wirtschaftsgüter und tragen Sie den Wert in die Kennzahl 9229 des Formulars E1a ein.

## Praxisbeispiele zur Berechnung für 2025/2026

Zwei Rechenbeispiele veranschaulichen die kombinierte Wirkung von Grundfreibetrag und investitionsbedingtem Freibetrag bei unterschiedlichen Gewinnstufen.

Im ersten Beispiel erzielt der Steuerpflichtige einen Gewinn von 50.000 Euro. Hier greift der Grundfreibetrag auf die ersten 33.000 Euro voll zu. Der übersteigende Teil von 17.000 Euro wird der zweiten Berechnungsstufe zugeordnet.

| Berechnungsschritt bei 50.000 Euro Gewinn | Berechnungsgrundlage | Freibetrag |
| --- | --- | --- |
| Grundfreibetrag (15 %) | 33.000 Euro | 4.950 Euro |
| Investitionsbedingter GFB (13 %) | 17.000 Euro | 2.210 Euro |
| **Gesamter Gewinnfreibetrag** | **Erforderliche Investition** | **7.160 Euro** |

Im zweiten Beispiel bei einem Gewinn von 200.000 Euro kommen insgesamt drei Tarifstufen der degressiven gesetzlichen Tabelle zur Anwendung.

| Berechnungsschritt bei 200.000 Euro Gewinn | Berechnungsgrundlage | Freibetrag |
| --- | --- | --- |
| Grundfreibetrag (15 %) | 33.000 Euro | 4.950 Euro |
| 1. Investitionsstufe (13 %) | 145.000 Euro | 18.850 Euro |
| 2. Investitionsstufe (7 %) | 22.000 Euro | 1.540 Euro |
| **Gesamter Gewinnfreibetrag** | **Erforderliche Investition** | **25.340 Euro** |

## Welche Wirtschaftsgüter sind für den GFB begünstigt?

Für den investitionsbedingten Teil des Gewinnfreibetrags dürfen Steuerpflichtige nur bestimmte Wirtschaftsgüter anschaffen, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen.

Begünstigte Wirtschaftsgüter nach § 10 Abs. 3 EStG 1988 umfassen:

- Körperliche, abnutzbare Anlagegüter des Sachanlagevermögens mit einer betrieblichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren.
- Wertpapiere, die im Gesetz unter § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 explizit genannt sind, wie beispielsweise Bundesschatz-Anleihen, Wohnbauanleihen und begünstigte Investmentfonds.

Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter nach § 10 Abs. 4 EStG 1988 umfassen:

- Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Luftfahrzeuge.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort im Anschaffungsjahr voll als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter, die aus zweiter Hand erworben wurden.
- Grund und Boden, der dem nicht abnutzbaren Anlagevermögen angehört.

### Gewinnfreibetrag oder Investitionsfreibetrag (IFB) nutzen?

Steuerpflichtige müssen abwägen, welche Steuerbegünstigung für eine konkrete Anschaffung wirtschaftlich am rentabelsten ist.

Ein Ausschlusskriterium regelt das Verhältnis zum Investitionsfreibetrag (IFB) gemäß § 11 EStG 1988. Für dasselbe Wirtschaftsgut darf nicht gleichzeitig der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Unternehmer nutzen den IFB häufig direkt bei größeren physischen Maschinenkäufen, während sie den investitionsbedingten Freibetrag flexibel über Wertpapiere abdecken.

## Behaltefrist von 4 Jahren und Gefahr der Nachversteuerung

Sämtliche begünstigt angeschafften Wirtschaftsgüter müssen zwingend für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren im Betriebsvermögen verbleiben.

Scheiden Wertpapiere oder Anlagegüter vor Ablauf dieser gesetzlichen Frist nach § 10 Abs. 5 EStG 1988 aus dem Betriebsvermögen aus, erfolgt im Jahr des Ausscheidens eine gewinnerhöhende Nachversteuerung. Eine Ausnahme besteht laut Gesetz, wenn das Ausscheiden auf ein unvorhersehbares Ereignis wie höhere Gewalt zurückzuführen ist oder zeitnah ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird. Zur Kontrolle müssen Unternehmer nach § 10 Abs. 7 EStG 1988 ein gesondertes Verzeichnis dieser Wirtschaftsgüter führen.

## Geplante Einschränkungen ab 2027 bei Wertpapieren

Die Bundesregierung plant gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit von Wertpapieren als Deckung für den investitionsbedingten Freibetrag.

Für die Kalenderjahre 2027 bis 2029 soll die einfache Wertpapier-Option vorübergehend stark beschnitten werden. Ziel dieser Restriktion ist es, die steuerliche Begünstigung vermehrt auf reale, Sachwert-bezogene Investitionen im Inland umzulenken. Für das Jahr 2026 bleibt die bewährte Anschaffung von Wertpapieren wie Bundesschatz-Papieren jedoch weiterhin vollumfänglich und ohne Einschränkungen als Deckungsmittel zulässig.

### Wie berechnet man den Gewinnfreibetrag in Österreich?

Der Freibetrag berechnet sich aus dem Grundfreibetrag von 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro sowie einem darüber hinausgehenden investitionsbedingten Teil, der degressiv in Stufen von 13 Prozent, 7 Prozent und 4,5 Prozent ermittelt wird.

### Welche Wertpapiere sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zulässig?

Zulässig sind Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, zu denen unter anderem Wohnbauanleihen, Bundesschatz-Wertpapiere sowie speziell zugelassene Investmentfonds und mündelsichere Anleihen zählen.

### Kann der Gewinnfreibetrag auch bei einer Pauschalierung angewendet werden?

Der Grundfreibetrag von maximal 4.950 Euro steht Steuerpflichtigen auch bei einer Pauschalierung vollumfänglich zu. Die zusätzliche Geltendmachung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrags ist im Rahmen einer Pauschalierung jedoch gesetzlich ausgeschlossen.

### Was passiert, wenn die Behaltefrist von 4 Jahren nicht eingehalten wird?

Scheidet das Wirtschaftsgut vorzeitig aus, wird der damals in Anspruch genommene Gewinnfreibetrag im Jahr des Ausscheidens nach § 10 Abs. 5 EStG 1988 gewinnerhöhend nachversteuert, es sei denn, es wird eine zulässige Ersatzbeschaffung getätigt.

### Kann ich den Gewinnfreibetrag und den IFB für dasselbe Wirtschaftsgut nutzen?

Nein, eine Doppelförderung ist gesetzlich ausgeschlossen. Für dasselbe Wirtschaftsgut darf nicht gleichzeitig der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag und der Investitionsfreibetrag nach § 11 EStG 1988 beantragt werden.
