# GmbH oder FlexCo in Österreich: Die Rechtsformen im Vergleich

GmbH oder FlexCo für Ihre Gründung? Unser Ratgeber vergleicht Stammkapital, Steuern und neue Mitarbeiterbeteiligungen nach dem FlexKapGG in Österreich.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/at/gmbh-flexco-vergleich-oesterreich

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> Dieser Ratgeber vergleicht die klassische GmbH mit der am 1. Jänner 2024 eingeführten FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) für österreichische Gründer im Jahr 2026. Sie erfahren alle rechtlichen Unterschiede bezüglich Stammkapital, Mitarbeiterbeteiligung, Formalitäten und Steuern auf Basis des FlexKapGG.

Gründer in Österreich stehen heute vor der strategischen Entscheidung, ob sie eine traditionelle GmbH oder die modernere FlexCo wählen sollen. Beide Rechtsformen bieten eine beschränkte Haftung und verlangen ein identisches Mindeststammkapital, doch die FlexCo punktet mit vereinfachten Anteilsübertragungen und neuen Mitarbeiterbeteiligungen. Die optimale Wahl hängt primär davon ab, ob Sie Investoren und Mitarbeiter flexibel beteiligen möchten oder die bewährte Struktur einer GmbH bevorzugen.

## Die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und FlexCo auf einen Blick

Die Wahl der passenden Rechtsform bestimmt langfristig den administrativen Aufwand und die Kostenstruktur Ihres Unternehmens. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Parameter beider Rechtsformen auf einen Blick.

| Kriterium | GmbH | FlexCo |
| --- | --- | --- |
| Mindesteinlage je Gesellschafter | € 70 | € 1 |
| Unternehmenswert-Anteile (UWA) | Nicht möglich | Möglich (bis zu 24,99 %) |
| Anteilsübertragung | Zwingend Notariatsakt | Privaturkunde durch Anwalt oder Notar |
| Aufsichtsratspflicht | Erst bei großen Unternehmen (z. B. > 300 MA) | Bereits ab mittelgroßer Gesellschaft (UGB) |

## Was ist eine FlexCo und wo liegt der Bezug zur GmbH?

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist eine im österreichischen Recht verankerte Kapitalgesellschaft, die durch das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) geschaffen wurde. Sie verbindet die bewährten Elemente der GmbH mit hochflexiblen Instrumenten des Aktienrechts, um insbesondere Start-ups und Wachstumsunternehmen eine international wettbewerbsfähige Rechtsform zu bieten.

Das FlexKapGG dient als eigenständiges Stammgesetz, verweist jedoch in weiten Teilen subsidiär auf das bewährte GmbH-Gesetz (GmbHG). Dadurch bleibt das bewährte und rechtssichere Fundament der GmbH voll erhalten, während gezielte Erleichterungen für Finanzierungen und Mitarbeiterbeteiligungen integriert wurden.

## GmbH oder FlexCo: Was sind die wesentlichen Unterschiede?

Obwohl sich beide Gesellschaftsformen in ihrer Grundstruktur ähneln, weichen sie in fünf zentralen rechtlichen und operativen Bereichen deutlich voneinander ab.

### 1. Stammkapital und Mindesteinlage für Gesellschafter

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt seit der gesetzlichen Absenkung für beide Rechtsformen einheitlich 10.000 Euro, von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte bar eingezahlt werden muss. Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch in der kleinstmöglichen Stückelung der Geschäftsanteile für die einzelnen Gesellschafter.

| Finanzielle Anforderung | GmbH | FlexCo |
| --- | --- | --- |
| Mindeststammkapital | € 10.000 | € 10.000 |
| Bar-Mindesteinzahlung bei Gründung | € 5.000 | € 5.000 |
| Kleinste zulässige Stückelung der Einlage | € 70 | € 1 |

### 2. Neue Anteilsklassen: Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter

Die FlexCo führt mit den Unternehmenswert-Anteilen (UWA) ein völlig neues und exklusives Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung ein, das der GmbH gänzlich fehlt. Diese stimmrechtslosen Anteile dürfen insgesamt bis zu 24,99 % des Stammkapitals ausmachen und ermöglichen eine direkte wirtschaftliche Beteiligung am Gewinn und am Exit-Erlös.

Inhaber von Unternehmenswert-Anteilen haben im Falle eines Verkaufs der Mehrheitsanteile durch die Gründungsgesellschafter ein gesetzlich verankertes Mitverkaufsrecht. Dies sichert Angestellten und Key-Playern eine faire finanzielle Beteiligung am Erfolg, ohne dass administrative Abläufe im Alltag durch zusätzliche Stimmrechte blockiert werden.

### 3. Anteilsübertragung: Notariatsakt versus Privaturkunde

Bei der klassischen GmbH erfordert jede Übertragung von Geschäftsanteilen zwingend einen teuren und zeitaufwendigen Notariatsakt. Dies stellt insbesondere bei schnell wachsenden Start-ups mit häufig wechselnden Investoren eine administrative Hürde dar.

Das FlexKapGG lockert diese strengen Formvorschriften für die FlexCo spürbar auf. Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann hier mittels einer einfachen Privaturkunde erfolgen, die von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet und beglaubigt wird, was den Prozess beschleunigt und Kosten senkt.

### 4. Beschlussfassung und Umlaufbeschlüsse in der Praxis

Im operativen Alltag bietet die FlexCo im Vergleich zur traditionellen GmbH eine deutlich flexiblere Handhabung bei Abstimmungen im Gesellschafterkreis. Während schriftliche Umlaufbeschlüsse bei der GmbH grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erfordern, kann die FlexCo im Gesellschaftsvertrag abweichende Mehrheitserfordernisse definieren.

Zudem erlaubt das FlexKapGG eine uneinheitliche Stimmabgabe für Gesellschafter, die mehrere Anteile halten oder Treuhandvereinbarungen verwalten. Diese rechtliche Offenheit erleichtert die Konsensfindung bei breiten internationalen Gesellschafterstrukturen erheblich.

### 5. Die Aufsichtsratspflicht als kritischer Schwellenwert

Ein wesentlicher Nachteil der FlexCo liegt in der strengeren, da frühzeitiger einsetzenden Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats. Wachsende junge Unternehmen müssen diese strengen Compliance-Vorgaben genau im Auge behalten, um rechtliche Sanktionen zu vermeiden.

Die Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats bei der FlexCo wird ausgelöst, sobald die Gesellschaft als mittelgroß im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) eingestuft wird, wofür mindestens zwei der folgenden drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt sein müssen:

1. Die Bilanzsumme überschreitet den Wert von 5 Millionen Euro.
2. Die Umsatzerlöse liegen über der Grenze von 10 Millionen Euro.
3. Das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Arbeitnehmer.

## Gibt es steuerliche Unterschiede zwischen GmbH und FlexCo?

Aus steuerlicher Sicht gibt es in Österreich keinerlei Unterschiede zwischen der GmbH und der FlexCo. Beide Gesellschaftsformen unterliegen standardmäßig der Körperschaftsteuer (KSt) in Höhe von 23 % auf den erzielten Unternehmensgewinn.

Auch für Ausschüttungen an die Gesellschafter gilt bei beiden Formen die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Ebenso sind beide Rechtsformen gleichermaßen zur doppelten Buchführung, Bilanzierung und zur Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch verpflichtet.

## Marktakzeptanz: Wie beliebt ist die FlexCo in Österreich?

Die FlexCo verzeichnet seit ihrer Einführung eine kontinuierlich steigende Beliebtheit in der österreichischen Wirtschaft. Mit Stand Mai 2026 sind bereits rund 1.749 Gesellschaften dieser neuen Rechtsform im Firmenbuch eingetragen, was das große Interesse des Marktes verdeutlicht.

Laut Daten des Austrian Start-up Monitors entfallen bereits rund 34 % aller Neugründungen im innovativen Start-up-Sektor auf die FlexCo. Während etablierte Branchen und konservative Partner oft noch die klassische GmbH gewohnt sind, hat sich die FlexCo in der Technologie- und VC-Szene als moderner Standard etabliert.

## Entscheidungshilfe: Wann gründe ich eine GmbH und wann eine FlexCo?

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren mittel- bis langfristigen Finanzierungsplänen ab.

- Wählen Sie die **FlexCo**, wenn Sie Schlüsselmitarbeiter einfach am künftigen Exit beteiligen möchten, viele kleine Investoren mit Einlagen ab 1 Euro an Bord holen oder durch bedingtes Kapital schnelle Finanzierungsrunden anstreben.
- Wählen Sie die **GmbH**, wenn Ihr Unternehmen ohne Mitarbeiterbeteiligungen auskommt, schnelle Umsatzzuwächse über den Schwellenwerten der Aufsichtsratspflicht plant oder Ihr Geschäftspartnerkreis Wert auf eine seit Jahrzehnten etablierte, verständliche Rechtsform legt.

### Ist das Stammkapital bei der FlexCo niedriger als bei einer GmbH?

Nein. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt im Jahr 2026 für beide Gesellschaftsformen gleichermaßen 10.000 Euro. Unterschiede gibt es lediglich bei der Mindesteinlage einzelner Gesellschafter, die bei der FlexCo auf bis zu 1 Euro herabgesetzt werden kann, im Gegensatz zu mindestens 70 Euro bei der GmbH.

### Kann eine bestehende GmbH in eine FlexCo umgewandelt werden?

Ja. Eine bestehende GmbH kann im Wege einer formwechselnden Umwandlung unkompliziert in eine FlexCo umgewandelt werden. Dafür ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit sowie eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Vorgaben des FlexKapGG erforderlich.

### Warum löst die FlexCo die Aufsichtsratspflicht früher aus?

Das FlexKapGG sieht vor, dass eine FlexCo bereits bei Erreichen der Kriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach dem UGB zwingend einen Aufsichtsrat bestellen muss (z. B. mehr als 50 Mitarbeiter). Bei der klassischen GmbH greift diese Pflicht im Regelfall erst ab einer kontinuierlichen Mitarbeiterzahl von über 300 Personen.

### Welche Formvorschriften gelten bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen?

Für die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UWA) reicht eine einfache schriftliche Vereinbarung (Privaturkunde) aus, die durch einen Rechtsanwalt oder Notar verfasst und beglaubigt wird. Ein zeitaufwendiger und kostspieliger Notariatsakt ist bei UWA-Übertragungen im Unterschied zur GmbH nicht notwendig.
