# Kapitalertragsteuer in Österreich: Tarife & Tipps zur KESt

Die Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich beträgt standardmäßig 27,5% für Aktien, Fonds und Krypto, während für klassische Sparzinsen ein ermäßigter Satz von 25% gilt. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Endbesteuerung, der Versteuerung bei Auslandsdepots und wie Sie die Regelbesteuerungsoption optimal nutzen können.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/at/kapitalertragsteuer

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> Die Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich beträgt standardmäßig 27,5 Prozent für die meisten Kapitalanlagen. Diese Steuer wird als Endbesteuerung direkt von inländischen Banken einbehalten, was den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige bei der jährlichen Einkommensteuererklärung erheblich minimiert.

Die Kapitalertragsteuer in Österreich ist eine Quellensteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen, die im Regelfall mit einem Steuersatz von 27,5 % direkt einbehalten wird. Durch diesen automatischen Abzug ist die Steuerschuld für den Anleger abgegolten, weshalb man juristisch von einer Endbesteuerung spricht. Werden die Kapitalerträge jedoch über ein ausländisches Depot erzielt, findet kein automatischer Abzug statt, weshalb diese Erträge eigenständig in der Steuererklärung offengelegt werden müssen.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur KESt

- Der reguläre Steuersatz für Kapitalerträge liegt in Österreich gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG 1988) bei 27,5 %.
- Inländische Banken und Depotanbieter führen die Steuer automatisch als Endbesteuerung an das Finanzamt ab.
- Für klassische Geldeinlagen wie Sparbücher und Girokonten gilt ein reduzierter Steuersatz von 25 %.
- Auslandsdepots erfordern eine manuelle Versteuerung der Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.

## Was ist die KESt in Österreich?

Die Kapitalertragsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer auf Erträge aus überlassenem Kapital, realisierten Wertsteigerungen und Derivaten. Sie ist im österreichischen Steuersystem als Abzugsteuer konzipiert, die direkt an der Quelle der Ertragsentstehung erhoben wird.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der § 27a und § 93 EStG 1988 entfaltet der Steuerabzug durch ein inländisches Kreditinstitut eine abgeltende Wirkung. Durch diese sogenannte Endbesteuerung müssen Privatanleger die betroffenen Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr in ihrer Einkommensteuererklärung anführen, sofern die Steuer bereits ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurde.

## Welche Einkünfte unterliegen dem Steuersatz von 27,5%?

Der Gesetzgeber unterwirft fast alle modernen Anlageformen dem regulären Steuersatz von 27,5 %, der in vier Hauptkategorien unterteilt ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die detaillierte Aufzählung der steuerpflichtigen Tatbestände in § 27 EStG 1988.

| Kategorie nach § 27 EStG 1988 | Betroffene Anlageprodukte | Steuersatz |
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| 1) Überlassung von Kapital | Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus GmbH-Anteilen und Investmentfonds | 27,5 % |
| 2) Realisierte Wertsteigerungen | Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, GmbH-Anteilen und Fondsanteilen | 27,5 % |
| 3) Derivate | Gewinne aus Optionsgeschäften, Zertifikaten, Optionsscheinen und CFDs | 27,5 % |
| 4) Kryptowährungen | Realisierte Kursgewinne aus Krypto-Assets und laufende Erträge wie Staking | 27,5 % |

## Wann gilt die Ausnahme von 25% Sparzinsen?

Die ermäßigte Kapitalertragsteuer von 25 % greift ausschließlich bei klassischen Geldeinlagen bei Kreditinstituten wie Sparbüchern und täglich fälligen Girokonten. Diese Begünstigung soll die traditionelle und risikoarme Vorsorge der Bürger schützen und steuerlich entlasten.

Andere Zinserträge, wie beispielsweise die Zinsen aus dem Kauf von börsennotierten Anleihen oder Forderungswertpapieren, fallen ausdrücklich nicht unter diese Ausnahme. Diese Wertpapiererträge unterliegen somit immer dem regulären Steuersatz von 27,5 %, selbst wenn sie direkt von einer inländischen Bank verwaltet werden.

## Wie wird die KESt bei einem Auslandsdepot versteuert?

Bei der Nutzung eines Online-Brokers mit Sitz im Ausland erfolgt kein automatischer Abzug der österreichischen Kapitalertragsteuer an das Finanzamt. Steuerzahler müssen diese im Ausland erzielten Erträge daher zwingend selbstständig im Rahmen der jährlichen Steuererklärung deklarieren.

Die Deklaration erfolgt über die Beilage E1kv zur ordentlichen Einkommensteuererklärung, wobei die Erträge mit dem korrekten Sondersteuersatz von 27,5 % erfasst werden. Eine Nichtmeldung dieser Erträge stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar und kann empfindliche Strafen nach dem Finanzstrafgesetz nach sich ziehen.

## Wann lohnt sich die Regelbesteuerungsoption?

Die Regelbesteuerungsoption ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre Kapitalerträge mit dem individuellen Einkommensteuertarif anstatt des festen Sondersteuersatzes besteuern zu lassen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn das gesamte steuerpflichtige Jahreseinkommen unter der gesetzlichen Tarifgrenze liegt.

1. Prüfung des persönlichen Steuersatzes auf Basis aller steuerpflichtigen Einkünfte der betreffenden Periode.
2. Beantragung der Regelbesteuerungsoption nach § 27a Abs 5 EStG 1988 im Zuge der Einkommensteuererklärung.
3. Einreichung des vollständig ausgefüllten Steuerformulars inklusive der Beilage für Kapitalerträge beim zuständigen Finanzamt.
4. Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer durch das Finanzamt nach erfolgreicher Veranlagung.

## Besonderheiten im Betriebsvermögen und bei Körperschaften

Für Kapitalerträge, die im Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehalten werden, gelten nach § 27a Abs 6 EStG 1988 besondere Vorschriften. Sofern die Erzielung von Wertsteigerungen oder Derivaten einen Schwerpunkt der geschäftlichen Aktivität darstellt, kommt der normale progressive Einkommensteuertarif statt der KESt zur Anwendung.

Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG unterliegen hingegen nicht der klassischen Steuer abgeltend, sondern zahlen Körperschaftsteuer. Nach § 93 Abs 1a EStG 1988 kann der Abzugsverpflichtete bei der Auszahlung an eine solche Körperschaft einen reduzierten Satz von 23 % einbehalten, da dieser Satz dem aktuellen Körperschaftsteuersatz entspricht.

### Wie hoch ist die kest in Österreich für Aktien?

Für Erträge aus Aktien – sowohl für Dividenden als auch für realisierte Kursgewinne beim Verkauf – beträgt die Kapitalertragsteuer in Österreich einheitlich 27,5 %.

### Wann zahlt man keine KESt in Österreich?

Keine KESt fällt an, wenn Kapitalanlagen innerhalb eines steuerlich anerkannten Vorsorgeprodukts gehalten werden oder wenn Verluste aus Wertpapierverkäufen im selben Kalenderjahr vollständig mit Gewinnen gegengerechnet werden können.

### Kann man die KESt beim Auslandsdepot dem Finanzamt nachmelden?

Ja, nicht deklarierte Erträge aus einem ausländischen Depot müssen über eine nachträgliche Steuererklärung oder eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt nachgemeldet werden, um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

### Was ist der Unterschied zwischen 25% und 27,5% KESt?

Der ermäßigte Tarif von 25 % gilt ausschließlich für Sparzinsen auf Sparbüchern und Girokonten, während der reguläre Tarif von 27,5 % für Aktien, Dividenden, Fonds, Anleihen, Derivate und Kryptowährungen anzuwenden ist.
