# Kilometergeld 2026 in Österreich: Sätze & Regeln

Wer Dienstfahrten in Österreich mit dem Privat-PKW erledigt, erhält 2026 weiterhin 0,50 Euro pro Kilometer steuerfrei. Erfahren Sie alles zu Sätzen, Grenzen und Fahrtenbuch.

**Published:** 2026-07-05  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/at/kilometergeld-2026-oesterreich-saetze

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> Das amtliche Kilometergeld in Österreich entschädigt Arbeitnehmer steuerfrei für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrzeug. Im Kalenderjahr 2026 gelten angepasste Tarife, wie etwa 0,50 Euro pro Kilometer für Personenkraftwagen sowie neue Sätze für Fahrräder und Motorräder. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist für die steuerliche Geltendmachung zwingend erforderlich.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zum Kilometergeld 2026

Das amtliche Kilometergeld dient in Österreich als pauschaler Ersatz für sämtliche Kosten, die durch die Nutzung eines privaten Fahrzeugs auf einer beruflich veranlassten Dienstreise entstehen. Die Auszahlung durch den Arbeitgeber kann bis zu den gesetzlichen Höchstsätzen lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei erfolgen. Werden die Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber erstattet, können diese als Werbungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

- Der Standard-Satz für Personenkraftwagen beträgt im Jahr 2026 unverändert 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer.
- Die gesetzliche Grundlage für diese Tarife bildet die Kilometergeldverordnung, konkret veröffentlicht im Bundesgesetzblatt unter BGBl II Nr. 289/2024.
- Für Motorräder und Fahrräder gilt seit Mitte des Vorjahres ein einheitlicher Fördersatz von jeweils 0,25 Euro je Kilometer.
- Die jährliche Höchstgrenze für PKW liegt bei 30.000 Kilometern, was einer maximalen steuerfreien Erstattung von 15.000 Euro entspricht.

## Wie hoch ist das Kilometergeld 2026 in Österreich?

Die Tarife für das amtliche Kilometergeld im Jahr 2026 basieren auf den gesetzlichen Anpassungen aus dem Jahr 2025.

| Fahrzeugtyp | Kilometergeld-Satz | Jahreshöchstgrenze |
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| PKW / Kombi | 0,50 € / km | 30.000 km (max. 15.000 €) |
| Motorräder und Motorfahrräder | 0,25 € / km | 30.000 km |
| Fahrrad / E-Bike | 0,25 € / km | 3.000 km (max. 750 €) |
| Je mitbeförderte Person (bei PKW) | + 0,15 € / km | keine spezifische Grenze |
| Fußweg (ab 1 Kilometer) | 0,38 € / km | keine spezifische Grenze |

Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wurden die Kilometergelder für Motorräder und Fahrräder modifiziert und auf 0,25 Euro pro Kilometer festgelegt. Als Ausgleich für die Absenkung beim Fahrrad wurde die absetzbare Jahreshöchstgrenze für Radfahrer von 1.500 Kilometer auf 3.000 Kilometer verdoppelt.

## Was ist das amtliche Kilometergeld?

Das amtliche Kilometergeld ist eine gesetzlich geregelte Pauschalabgeltung in Österreich, die sämtliche Kosten abdeckt, die einer Person durch die Nutzung eines privaten Transportmittels für eine beruflich veranlasste Reise entstehen. Die Pauschale vereinfacht die Spesenabrechnung und den Steuerprozess erheblich, da keine Einzelnachweise für tatsächliche Kosten erbracht werden müssen.

Mit dem amtlichen Kilometergeld gelten alle fahrzeugbezogenen Aufwendungen als vollständig abgegolten. Dazu zählen insbesondere die Treibstoffkosten, anteilige Kosten für Verschleiß und Reparaturen, die Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, die motorbezogene Versicherungssteuer, die jährliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung - AfA) sowie anfallende Finanzierungszinsen.

## Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerfreiheit?

Damit die Auszahlung des Kilometergeldes durch den Arbeitgeber abgabenfrei bleibt, müssen festgelegte steuerliche Kriterien erfüllt sein.

- Es muss sich um eine gesetzlich definierte Dienstreise handeln, die im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt wird.
- Das genutzte Fahrzeug muss sich im Privateigentum des Arbeitnehmers befinden; für Firmenwagen darf kein privates Kilometergeld abgerechnet werden.
- Die getätigten Fahrten müssen lückenlos durch ein Fahrtenbuch oder vergleichbare schlüssige Aufzeichnungen dokumentiert werden.
- Die Auszahlung darf die amtlich festgesetzten Höchstsätze der Kilometergeldverordnung pro Kilometer nicht überschreiten.

## Wie wird das Kilometergeld für PKW berechnet?

Die Berechnung des Kilometergeldes für Personenkraftwagen erfolgt durch die Multiplikation der geschäftlich zurückgelegten Kilometer mit dem Satz von 0,50 Euro.

Wenn eine Angestellte im Kalenderjahr 2026 insgesamt 8.500 Kilometer für betriebliche Dienstfahrten mit dem eigenen Auto zurücklegt, lautet die Rechnung: 8.500 Kilometer multipliziert mit 0,50 Euro ergibt einen Anspruch von 4.250 Euro. Dieser Betrag kann vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt oder in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es ist zu beachten, dass dieser steuerfreie Anspruch für PKW pro Kalenderjahr auf maximal 30.000 Kilometer begrenzt ist. Der maximale steuerfreie Jahresbetrag beläuft sich somit auf exakt 15.000 Euro pro Person.

## Wie viel Kilometergeld gibt es für Mitfahrer?

Für jede Person, die im Rahmen einer Dienstreise im privaten PKW mitgenommen wird, kann ein zusätzlicher Mitgänger-Satz geltend gemacht werden.

Dieser Zuschlag beträgt 0,15 Euro pro Kilometer für jede mitbeförderte Person. Voraussetzung ist, dass für alle mitfahrenden Personen ein beruflicher Grund für die Reise vorlag. Durch diesen Aufschlag soll die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen gefördert und die Umwelt geschont werden.

## Welche Regeln gelten beim Kilometergeld für Fahrräder?

Für die Nutzung von privaten Fahrrädern und E-Bikes auf Dienstreisen gilt in Österreich ein spezieller, ermäßigter Pauschalsatz.

Dieser Satz liegt im Jahr 2026 bei 0,25 Euro pro Kilometer. Um die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel im Alltag zu unterstützen, wurde die absetzbare Jahreshöchstgrenze auf 3.000 Kilometer pro Kalenderjahr angehoben. Radfahrer können dadurch bis zu 750 Euro im Jahr steuerfrei geltend machen.

## Wie fordert man das Kilometergeld im Steuerausgleich ein?

Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten nicht direkt steuerfrei erstattet hat, können Arbeitnehmer die Beträge nachträglich über die Steuererklärung einfordern.

1. Sammeln Sie alle beruflich veranlassten Fahrten des Kalenderjahres im Fahrtenbuch inklusive Datum, Ziel und Kilometerstand.
2. Loggen Sie sich im Portal FinanzOnline ein, um die Arbeitnehmerveranlagung für das entsprechende Jahr zu starten.
3. Tragen Sie die berechnete Summe des zustehenden Kilometergeldes in das Formular unter der Kategorie Werbungskosten ein.
4. Senden Sie den Antrag elektronisch ab und bewahren Sie das Fahrtenbuch für eventuelle Stichproben des Finanzamts auf.

### Benötige ich zwingend ein Fahrtenbuch für das Kilometergeld?

Ja, das Finanzamt verlangt als Nachweis für die Kilometergelderstattung in der Regel ein lückenloses und zeitnah geführtes Fahrtenbuch. Dieses muss Reisedatum, Start- und Zielort, genauen Fahrtzweck sowie die Kilometerstände vor und nach der Dienstreise enthalten.

### Wie funktioniert der Kilometergeld-Rechner für die Steuererklärung?

Ein Kilometergeld-Rechner ermittelt die Erstattung, indem er die gefahrenen Kilometer mit dem jeweiligen Fahrzeugsatz multipliziert. In FinanzOnline tragen Sie jedoch direkt die berechnete Gesamtsumme als Werbungskosten ein, ohne dass ein separates Software-Tool des Finanzamts zwischengeschaltet werden muss.

### Welche Nachweise oder Formulare verlangt das Finanzamt?

Beim Einreichen der Arbeitnehmerveranlagung müssen zunächst keine Belege hochgeladen werden. Auf Verlangen des Finanzamts müssen Sie jedoch das Fahrtenbuch sowie Dienstreisegenehmigungen oder Abrechnungen vorlegen, die den beruflichen Charakter der Fahrten lückenlos belegen.

### Gilt das Kilometergeld auch, wenn ich zu Fuß gehe?

Ja, gemäß der aktuellen Kilometergeldverordnung können auch beruflich zurückgelegte Fußwege steuerlich geltend gemacht werden. Der Satz beträgt 0,38 Euro pro Kilometer und darf für Strecken ab einer Mindestdistanz von einem Kilometer abgerechnet werden.

### Was passiert, wenn ich die Jahreshöchstgrenze von 30.000 km überschreite?

Übersteigt die Dienststrecke eines PKW im Jahr 30.000 Kilometer, darf für die darüber hinausgehenden Kilometer kein pauschales Kilometergeld mehr abgerechnet werden. In diesem Fall müssen für alle weiteren Kilometer die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs nachgewiesen und einzeln geltend gemacht werden.
