# Regelbesteuerung bei Kleinunternehmern in Österreich

Ein Leitfaden für Kleinunternehmer in Österreich zum freiwilligen Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung samt Vorsteuerabzug, Bindefristen und wichtigen Tipps zur Optionserklärung.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/at/regelbesteuerung-kleinunternehmer-oesterreich

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> Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wann sich der freiwillige Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Österreich steuerlich auszahlt. Wir analysieren finanzielle Vorteile wie den Vorsteuerabzug, die strenge fünfjährige Bindungsfrist sowie wichtige Besonderheiten für Vermieter nach dem österreichischen Umsatzsteuergesetz.

Die Optionserklärung zur Regelbesteuerung lohnt sich für österreichische Kleinunternehmer immer dann, wenn hohe betriebliche Anfangsinvestitionen anstehen oder die Kundenstruktur fast ausschließlich aus vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen besteht. Durch den freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erhalten Gründer die gezahlte Umsatzsteuer auf Einkäufe und Investitionen als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Da B2B-Kunden die auf den eigenen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer ohnehin gegenrechnen können, entsteht durch den Wechsel für diese Zielgruppe kein preislicher Nachteil.

## Auf einen Blick: Wann ist die Regelbesteuerung sinnvoll?

Die Regelbesteuerung ist finanziell sinnvoll, wenn Sie hohe Vorsteuern geltend machen können, während die Befreiung bei geringen Ausgaben und privaten Kunden vorteilhafter bleibt.

Da Kleinunternehmer ohne Umsatzsteueroption keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen dürfen, bleibt ihnen auch der Vorsteuerabzug für betriebliche Ausgaben verwehrt. Sobald jedoch teure Maschinen gekauft, Fahrzeuge geleast oder Betriebsstätten gemietet werden, entgeht dem Unternehmer bares Geld. Die folgende Tabelle vergleicht die Entscheidungskriterien im Detail:

| Kriterium | Regelbesteuerung (Option zur USt) | Kleinunternehmerbefreiung |
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| Hauptkundengruppe | Unternehmen und Gewerbekunden (B2B) | Endverbraucher und Privatleute (B2C) |
| Höhe der Vorsteuern | Hoch durch Investitionen, Wareneinkauf oder hohe Miete | Sehr gering, kaum betriebliche Ausgaben |
| Preiseffekt | Neutral, da B2B-Kunden Vorsteuer abziehen | Günstiger für Privatkunden, da keine USt anfällt |
| Bürokratischer Aufwand | Hoch (laufende UVAs, Umsatzsteuererklärung) | Minimal (keine monatlichen Steuererklärungen) |

## Was ist die Regelbesteuerung für Kleinunternehmer?

Die Regelbesteuerung ist der freiwillige Verzicht eines Kleinunternehmers auf die gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung, um am ordentlichen Umsatzsteuersystem inklusive Vorsteuerabzug teilzunehmen.

Nach österreichischem Recht gilt gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 für kleine Betriebe eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Die maßgebliche Umsatzgrenze für diese Steuerbefreiung liegt bei 55.000 Euro brutto im Kalenderjahr. Diese Grenze wurde mit Blick auf das Jahr 2025 und die folgenden Veranlagungszeiträume gesetzlich fixiert.

Wer diese Grenze unterschreitet, gilt automatisch als Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abföhren. Der freiwillige Wechsel zur Regelbesteuerung hebt diese Befreiung auf. Dadurch wird der Betrieb umsatzsteuerpflichtig, darf aber im Gegenzug die in Eingangsrechnungen enthaltene Steuer als Vorsteuer abziehen.

## Wie funktioniert die Optionserklärung nach § 6 Abs. 3 UStG?

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung muss schriftlich mittels einer Optionserklärung beim zuständigen österreichischen Finanzamt eingereicht werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994, welcher die Mechanismen und Fristen für die Option regelt. Wer die Optionserklärung abgibt, bindet sich für mindestens fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung. Ein voreiliger Wechsel kann erhebliche finanzielle Nachteile bringen, da innerhalb dieser Bindefrist kein Rückzug möglich ist.

Erst nach Ablauf dieser fünfjährigen Frist kann die Optionserklärung widerrufen werden. Der Widerruf muss bis zum Letzten des ersten Kalendermonats des betreffenden Jahres, also bis zum 31. Jänner, schriftlich beim Finanzamt einlangen.

1. Ausfüllen des offiziellen Formulars U12 (Erklärung für Kleinunternehmer) des Bundesministeriums für Finanzen.
2. Einreichung des Formulars beim zuständigen Finanzamt noch vor der ersten Rückerstattung oder Anmeldung.
3. Einhaltung der fünfjährigen gesetzlichen Bindefrist ab dem gewählten Kalenderjahr.
4. Möglicher schriftlicher Widerruf ab dem sechsten Kalenderjahr, jeweils einzureichen bis spätestens 31. Jänner des laufenden Jahres.

## Regelbesteuerung wann sinnvoll? Die 5 wichtigsten Szenarien

Der Verzicht auf die Steuerbefreiung macht sich bezahlt, wenn hohe Investitionsphasen, Auslandgeschäfte oder B2B-Kundenbeziehungen den geschäftlichen Alltag dominieren.

Die Praxis zeigt, dass bestimmte Geschäftsmodelle ohne die Optionen zur Regelbesteuerung kaum rentabel oder konkurrenzfähig am Markt agieren können. Folgende fünf strategische Szenarien erfordern regelmäßig den Verzicht auf die Befreiung:

- **Fokus auf B2B-Mandate:** Wenn Ihre Kunden andere Unternehmen sind, föhmt die ausgewiesene Umsatzsteuer dort nicht als Kostenfaktor, da diese Firmen die Steuer als Vorsteuer abziehen können.
- **Hohe betriebliche Investitionen:** Wenn Sie in der Startphase teures Equipment, Computer, Maschinen oder teure Softwarelizenzen erwerben, bringt der Vorsteuerabzug eine Ersparnis von in der Regel 20 Prozent.
- **Absehbares Umsatzwachstum:** Erreicht das jährliche Einkommen bald die Umsatzgrenze von 55.000 Euro, vermeidet die freiwillige Option einen ungeplanten, rückwirkenden Systemwechsel unter dem Jahr.
- **Internationale Dienstleistungen:** Bei Geschäften mit ausländischen Partnern greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren, das in der Buchhaltung von Regelbesteuerern weitaus reibungsloser abgewickelt wird.
- **Gewerbliche Vermietung und Verpachtung:** Die Anschaffungs- und Erhaltungskosten von Immobilien können nur so mit der darin enthaltenen Vorsteuer steuerlich geltend gemacht werden.

### Wann ist die Kleinunternehmerregelung die bessere Wahl?

Die Kleinunternehmerregelung bleibt vorteilhaft, wenn Sie vorrangig Privatpersonen bedienen, kaum Betriebsausgaben haben und den Verwaltungsaufwand gering halten wollen.

Wer im Nebenerwerb Dienstleistungen anbietet, hat meist geringe Betriebskosten. Da private Endverbraucher keine Vorsteuer abziehen können, müssten Sie bei der Regelbesteuerung Ihre Preise anheben oder 20 Prozent Marge einbüßen. Überdies erspart die Befreiung die Abgabe von monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt.

## Sonderfall Vermietung: Warum Vermieter genau rechnen müssen

Vermieter müssen die steuerlichen Auswirkungen der Optionserklärung und mögliche Korrekturfristen für Vorsteuern bei Immobilien genauestens kalkulieren.

Bei der Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken ist die umsatzsteuerliche Behandlung besonders komplex. Wer eine Wohnung vermietet, gilt unabhängig von anderen Tätigkeiten als Kleinunternehmer, sofern die gesamten Umsätze unter 55.000 Euro im Jahr liegen. Optiert der Vermieter zur Umsatzsteuer, unterliegen die Mieten der Steuerpflicht.

Bei Gebäuden gilt in Österreich gemäß des Umsatzsteuergesetzes ein extrem langer Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren. Wird die Nutzung der Immobilie innerhalb dieser 20 Jahre geändert, beispielsweise vom steuerpflichtigen ins steuerfreie übergeföhrt, müssen anteilige Vorsteuern an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

## Wie beantragt man die Regelbesteuerung beim Finanzamt?

Der Antrag erfolgt durch die Einreichung des Formulars U12 beim zuständigen österreichischen Finanzamt, idealerweise elektronisch über das Portal FinanzOnline.

Wenn Sie sich für den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung entschieden haben, sollten Sie den Antrag fröhzeitig stellen. Es ist wichtig, den Antrag abzugeben, bevor Sie die erste Steuererklärung einreichen.

1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Online-Portal FinanzOnline an.
2. Suchen Sie im Bereich der Anträge nach dem Formular U12 (Erklärung für Kleinunternehmer).
3. Tragen Sie das entsprechende Kalenderjahr ein, ab dem die Optionserklärung gelten soll.
4. Senden Sie das Formular digital ab und bewahren Sie die Bestätigung für Ihre Unterlagen auf.

### Wie lange bin ich an die Regelbesteuerung in Österreich gebunden?

Nach der Abgabe einer Optionserklärung sind Sie gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 für mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden.

### Kann ich die Umsatzsteueroption mitten im Jahr beantragen?

Nein. Die Erklärung zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wirkt immer nur ab dem Beginn eines Kalenderjahres und kann unter dem Jahr nicht rückwirkend für einzelne Monate gewählt werden.

### Welche Umsatzgrenze gilt für Kleinunternehmer im Jahr 2026?

Für Kleinunternehmer gilt in Österreich im Jahr 2026 eine Umsatzgrenze von 55.000 Euro brutto pro Kalenderjahr.

### Was passiert, wenn ich die Grenze von 55.000 Euro unabsichtlich überschreite?

Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten, entfällt die Steuerbefreiung für das gesamte Jahr rückwirkend. Sie müssen dann auf alle Umsätze dieses Jahres Umsatzsteuer entrichten und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
