# Regelbesteuerungsverfahren in Österreich: Steuer sparen

Das Regelbesteuerungsverfahren in Österreich ermöglicht es Steuerpflichtigen, anstelle von Pauschalsteuern wie der KESt die vorteilhafte tarifmäßige Besteuerung zu wählen.

**Published:** 2026-07-05  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/at/regelbesteuerungsverfahren-oesterreich-kest

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> Das Regelbesteuerungsverfahren in Österreich bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, anstelle von Pauschalsteuersätzen die reguläre progressive Besteuerung für Kapitalerträge oder Umsätze zu wählen. Dies führt bei geringem Einkommen oder hohen Vorsteuern zu erheblichen Steuereinsparungen.

Der Regelbesteuerungsantrag ermöglicht es Steuerpflichtigen, anstelle von pauschalen Steuersätzen die tarifmäßige Besteuerung anzuwenden. Bei niedrigen Einkünften führt dies oft zu einer spürbaren Erstattung bereits abgeführter Steuern. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Einkommensteuergesetz 1988 und im Umsatzsteuergesetz 1994.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zum Regelbesteuerungsantrag

Die Inanspruchnahme der Regelbesteuerung kann in verschiedenen steuerlichen Szenarien wesentliche finanzielle Vorteile bringen. Der Antrag bewirkt den Verzicht auf pauschale Abgeltungen oder Steuerbefreiungen zugunsten der regulären Besteuerungssystematik.

- **Tarifbesteuerung statt KESt-Abzug:** Bei niedrigen Einkommensverhältnissen sinkt die effektive Steuerbelastung von Kapitaleinkünften deutlich unter den Standard-KESt-Satz von 25 % oder 27,5 %.
- **Umsatzsteuerlicher Vorsteuerabzug:** Kleinunternehmer können durch den Verzicht auf die Steuerbefreiung gezahlte Vorsteuern aus Investitionen direkt vom Finanzamt zurückfordern.
- **Flexibilität bei der Einkommensteuer:** Die Option für Kapitalerträge kann jedes Jahr aufs Neue flexibel bewertet und beim Finanzamt beantragt werden.
- **Fünfjährige Bindung im Umsatzsteuerrecht:** Der Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung erfordert eine genaue Planung, da der Wechsel langfristige Wirkung entfaltet.

## Was ist der Regelbesteuerungsantrag in Österreich?

Ein Regelbesteuerungsantrag ist ein formeller Antrag an das Finanzamt, mit dem ein Steuerpflichtiger auf eine pauschale Abgeltungssteuer oder eine Steuerbefreiung verzichtet, um stattdessen der regulären progressiven Einkommensteuer oder der allgemeinen Umsatzsteuerpflicht unterworfen zu werden.

Dieser Antrag unterscheidet sich grundsätzlich nach dem anwendbaren Steuergesetz. Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) ersetzt der Tarifsteuersatz die Kapitalertragsteuer. Im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1994) führt der Antrag zum Ausschluss der unechten Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, wodurch diese voll umsatzsteuerpflichtig werden und im Gegenzug das Recht auf Vorsteuerabzug erlangen.

## Wie funktioniert die Regelbesteuerungsoption für Kapitaleinkünfte?

Die Regelbesteuerungsoption für Kapitaleinkünfte bewirkt, dass Erträge aus Wertpapieren und Sparguthaben tarifmäßig versteuert werden.

Gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 können Steuerpflichtige beantragen, dass anstelle der besonderen Steuersätze von 25 % oder 27,5 % der allgemeine progressive Einkommensteuertarif angewendet wird. Dies ist immer dann vorteilhaft, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen inklusive der Kapitaleinkünfte so gering ist, dass der tarifliche Steuersatz unter dem Satz der Kapitalertragsteuer liegt.

### Wann lohnt sich der Regelbesteuerungsantrag für die KESt?

Die Regelbesteuerung von Kapitalerträgen lohnt sich vor allem dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter den Sätzen von 25 % oder 27,5 % liegt.

Im Jahr 2026 bleibt ein Einkommen bis zu einem Betrag von **13.539 Euro** einkommensteuerfrei. Wer mit seinem gesamten Einkommen samt Zinsen und Dividenden unter dieser Grenze bleibt, zahlt durch den Regelbesteuerungsantrag effektiv überhaupt keine Steuer auf seine Kapitalerträge und erhält die bereits einbehaltene KESt vollständig zurück.

| Einkommenstarif-Stufe (2026) | Grenzsteuersatz | Vorteilhaftigkeit der Regelbesteuerungsoption |
| --- | --- | --- |
| bis 13.539 Euro | 0 % | Sehr hoch (volle Erstattung der KESt) |
| über 13.539 Euro bis 21.822 Euro | 20 % | Sinnvoll (unter dem KESt-Satz von 25 % / 27,5 %) |
| über 21.822 Euro bis 34.192 Euro | 30 % | In der Regel nicht vorteilhaft (Grenzsteuersatz übersteigt KESt) |

### Welche Einschränkungen gelten bei der KESt-Regelbesteuerung?

Bei der Inanspruchnahme der Regelbesteuerung für Kapitalerträge müssen spezielle gesetzliche Einschränkungen beachtet werden.

1. **Alles-oder-nichts-Prinzip:** Der Antrag kann gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 nur einheitlich für sämtliche Kapitaleinkünfte gestellt werden, die den besonderen Steuersätzen unterliegen. Die Einbeziehung nur einzelner Depots ist ausgeschlossen.
2. **Abzugsverbot für Werbungskosten:** Das gesetzliche Abzugsverbot für Werbungskosten bleibt trotz der Anwendung des Ortstarifs aufrechthin bestehen; tatsächliche Ausgaben für Depotgebühren oder Beratung können nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
3. **Auswirkung auf Familienabsetzbeträge:** Durch die Hinzurechnung der Kapitalerträge zum Gesamteinkommen kann die Grenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag überschritten werden, was zum Verlust dieses Absetzbetrages führen kann.

## Welches Formular nutzt man für den Regelbesteuerungsantrag?

Für die Ausübung der einkommensteuerlichen Regelbesteuerungsoption wird das reguläre Einkommensteuerformular der Finanzverwaltung benötigt.

Der Steuerpflichtige beantragt die Option im Rahmen der jährlichen Steuererklärung über das Formular **E1** durch das Ausfüllen des Punktes **8.1**. Die Einreichung erfolgt wahlweise elektronisch via FinanzOnline oder physisch per Papierformular, wobei gemäß § 39 Abs. 4 EStG 1988 Anträge auf Ausübung von steuerlichen Wahlrechten auch nachträglich innerhalb der verfahrensrechtlichen Fristen eingebracht werden können.

## Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer können mittels einer schriftlichen Erklärung aktiv auf die unechte Umsatzsteuerbefreiung verzichten.

Durch diese Option nach § 6 Abs. 3 UStG 1994 unterwerfen sich Kleinunternehmer freiwillig den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes. Sie müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen jedoch im Gegenzug die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen. Der Antrag muss schriftlich mit dem Formular **U12** beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden und wirkt ab dem Beginn des gewählten Kalenderjahres.

## Gibt es beim Regelbesteuerungsantrag eine Bindungsfrist?

Die Bindungsfristen nach dem österreichischen Steuerrecht weichen je nach Steuerart fundamental voneinander ab.

Während die einkommensteuerliche Option für Kapitaleinkünfte jährlich ohne Bindung gewählt wird, ist die umsatzsteuerliche Entscheidung für Kleinunternehmer langfristig bindend.

| Steuerart | Rechtsgrundlage | Bindungsfrist |
| --- | --- | --- |
| Einkommensteuer (Kapitalerträge) | § 27a Abs. 5 EStG 1988 | Keine Bindungsfrist (jährliche Neuausübung möglich) |
| Umsatzsteuer (Kleinunternehmer) | § 6 Abs. 3 UStG 1994 | 5 Kalenderjahre (Bindung an das Wahlrecht) |

## Wie kann man den Regelbesteuerungsantrag widerrufen?

Ein Widerruf der gewählten Regelbesteuerung ist unter Einhaltung spezifischer Fristen und gesetzlicher Vorgaben möglich.

Bei der Einkommensteuer kann die Option für ein bestimmtes Jahr solange geändert oder zurückgezogen werden, wie der entsprechende Einkommensteuerbescheid verfahrensrechtlich noch abänderbar ist. Im Bereich der Umsatzsteuer kann die Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 erst nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist mit Wirkung für die Folgejahre widerrufen werden, wobei der Widerruf spätestens bis zum Monatsende des ersten Kalendermonats des betreffenden Jahres schriftlich beim Finanzamt einzureichen ist.

### Wann zahlt sich die Regelbesteuerung von Kapitaleinkünften in Österreich aus?

Die Option zahlt sich aus, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter dem KESt-Satz von 25 % bzw. 27,5 % liegt. Das ist insbesondere bei geringen Gesamteinkünften nahe oder unter dem steuerfreien Grundbetrag von 13.539 Euro (im Jahr 2026) der Fall.

### Kann ich die Regelbesteuerungsoption nur für ein einzelnes Depot beantragen?

Nein. Gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 gilt das sogenannte Alles-oder-nichts-Prinzip. Die Option kann nur einheitlich für sämtliche Kapitaleinkünfte ausgeübt werden, die grundsätzlich den besonderen Steuersätzen unterliegen.

### Was bedeutet der Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 für Kleinunternehmer?

Mit diesem Antrag verzichtet ein Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuerbefreiung. Er stellt weisungskonform Umsatzsteuer in Rechnung und erlangt im Gegenzug die Berechtigung zum vollständigen Vorsteuerabzug für sämtliche betrieblichen Anschaffungen.

### Wie lange bin ich an den Regelbesteuerungsantrag gebunden?

Bei Kapitaleinkünften gibt es keine Bindungsfrist; die Entscheidung wird jedes Jahr neu getroffen. Bei der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer besteht hingegen eine gesetzliche Bindung von mindestens fünf Kalenderjahren.

### Kann man einen bereits gestellten Regelbesteuerungsantrag rückwirkend ändern?

Ja, im Einkommensteuerrecht kann ein gestellter Antrag auf Regelbesteuerung im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten gemäß § 39 Abs. 4 EStG 1988 auch nach Rechtskraft des Bescheides noch nachträglich eingebracht oder abgeändert werden.
