# Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale in Österreich

Erfahren Sie, ob Ihnen die kleine oder große Pendlerpauschale in Österreich zusteht. Wir erklären die Grenzwerte ab 2 und 20 Kilometern sowie die Regeln des BMF zur Zumutbarkeit der Öffis.

**Published:** 2026-07-05  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/at/unterschied-kleine-grosse-pendlerpauschale

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> Die Pendlerpauschale entlastet Arbeitnehmer in Österreich steuerlich bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ob Ihnen die kleine oder große Pauschale zusteht, entscheidet primär die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und die genaue Distanz auf dem Arbeitsweg.

Der Unterschied zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale liegt in der Zumutbarkeit von Bussen und Bahnen sowie der Mindestdistanz. Das kleine Pauschale steht Ihnen ab 20 Kilometern bei zumutbarer ÖV-Nutzung zu, während das große Pauschale bereits ab 2 Kilometern greift, wenn öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind. Die Einstufung und Berechnung der jeweiligen Beträge erfolgt über das offizielle Online-Tool des Bundesministeriums für Finanzen.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Kernpunkte zur Pendlerpauschale

Die steuerliche Pendlerförderung in Österreich unterscheidet strikt zwischen zwei Kategorien, die sich nach der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes richten. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine schnelle Gegenüberstellung der wichtigsten gesetzlichen Eckpunkte.

| Kriterium | Kleines Pendlerpauschale | Großes Pendlerpauschale |
| --- | --- | --- |
| Öffentliche Verkehrsmittel | Zumutbar | Unzumutbar / Nicht vorhanden |
| Mindestentfernung | 20 Kilometer | 2 Kilometer |
| Maximaler Steuerfreibetrag pro Jahr | 2.016 Euro | 3.672 Euro |
| Zusatzförderung | Zusätzlicher Pendlereuro | Zusätzlicher Pendlereuro |

## Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?

Der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Pendlerpauschale basiert auf den Kriterien der Wegstrecke und der Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß der österreichischen Pendlerverordnung. Das Bundesministerium für Finanzen nutzt diese Faktoren zur Ermittlung des zustehenden Freibetrags.

Wenn die Benutzung von Massenbeförderungsmitteln auf mindestens der halben Wegstrecke zumutbar ist, besteht Anspruch auf die kleine Pauschale ab einer Distanz von 20 Kilometern. Ist die Nutzung unzumutbar, wird die große Pauschale ab 2 Kilometern gewährt, da in diesem Fall höhere Kosten für ein Kraftfahrzeug anfallen.

| Kriterium | Kleines Pauschale | Großes Pauschale |
| --- | --- | --- |
| Mindestentfernung | 20 km | 2 km |
| ÖV zumutbar | Ja | Nein |
| Aktive Raten (Monat) | 58 € bis 168 € | 31 € bis 306 € |
| Maximaler Freibetrag (Jahr) | 2.016 € | 3.672 € |

## Das kleine Pendlerpauschale: Wann steht es mir zu?

Das kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsweg mindestens 20 Kilometer beträgt und bei denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel laut Pendlerverordnung zumutbar ist. Die Beträge steigen stufenweise mit der Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte.

Die aktuellen monatlichen und jährlichen Höchstsätze für das kleine Pendlerpauschale sind in gesetzlich festgelegte Kilometerstufen unterteilt.

| Entfernung | Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag |
| --- | --- | --- |
| 20 km bis 40 km | 58 € | 696 € |
| über 40 km bis 60 km | 113 € | 1.356 € |
| über 60 km | 168 € | 2.016 € |

## Das große Pendlerpauschale: Voraussetzungen und Beträge

Das große Pendlerpauschale greift, wenn die Nutzung von Massenbeförderungsmitteln auf dem Arbeitsweg unzumutbar ist, und setzt eine Mindestdistanz von lediglich 2 Kilometern voraus. Diese Regelung kompensiert den finanziellen Mehraufwand, der durch den notwendigen Verzicht auf öffentliche Verkehrsmittel entsteht.

Da die Nutzung eines eigenen Personenkraftwagens als teurer eingestuft wird, fallen die Beträge der großen Pauschale deutlich höher aus als beim kleinen Pendant.

| Entfernung | Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag |
| --- | --- | --- |
| 2 km bis 20 km | 31 € | 372 € |
| über 20 km bis 40 km | 123 € | 1.476 € |
| über 40 km bis 60 km | 214 € | 2.568 € |
| über 60 km | 306 € | 3.672 € |

## Wann gilt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als unzumutbar?

Die Unzumutbarkeit wird gesetzlich streng nach der österreichischen Pendlerverordnung beurteilt und darf nicht rein subjektiv ausgelegt werden. Es müssen objektive Hinderungsgründe vorliegen, die eine Fahrt mit Bahn oder Bus unmöglich oder unzumutbar machen.

Gemäß Paragraph 2 Absatz 1 der Pendlerverordnung gelten für die Feststellung der Unzumutbarkeit im jeweiligen Kalendermonat die folgenden Kriterien:

- Es ist auf mindestens der halben Wegstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden.
- Die Wegzeit im öffentlichen Verkehr überschreitet unzumutbare Grenzen, beispielsweise mehr als 90 Minuten für eine einfache Fahrt.
- Das Vorliegen einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung macht die Benutzung von Massenverkehrsmitteln unmöglich.
- Es wird regelmäßig Schichtarbeit zu Zeiten geleistet, in denen keine Anschlüsse des Nahverkehrs betrieben werden.

## Wie hoch ist der Pendlereuro ab 2026?

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der direkt von der errechneten Lohnsteuer abgezogen wird und die persönliche Steuerlast eins zu eins senkt. Ab dem 1. Jänner 2026 erhöht sich dieser jährliche Absetzbetrag gesetzlich von zuvor 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke.

Die Berechnung des jährlichen Pendlereuros erfolgt durch die Multiplikation der einfachen Wegstrecke mit dem neuen Fördersatz. Bei einer einfachen Entfernung von 30 Kilometern ergibt dies ab 2026 einen jährlichen Steuerabzug von 180 Euro.

## Wie viele Tage im Monat muss ich pendeln für den vollen Anspruch?

Der Anspruch auf die Pendlerpauschale wird tageweise berechnet und im Zuge einer Aliquotierung an das tatsächliche Pendelverhalten angepasst. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer im Mobile Office oder in Teilzeitmodellen.

Die Staffelung der Pendlerförderung und die wichtigsten Ausnahmeregelungen sind gesetzlich wie folgt definiert:

1. Voller Anspruch besteht bei mindestens 11 Pendlertagen im Kalendermonat.
2. Zwei Drittel des Pauschales stehen Ihnen bei 8 bis 10 Pendlertagen im Monat zu.
3. Ein Drittel des Pauschales wird bei 4 bis 7 Pendlertagen im Monat gewährt.
4. Kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht für Tage, an denen ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug (Dienstwagen) mit Privatnutzungsrecht beansprucht wird.

## Wie kann ich die Pendlerförderung in Österreich beantragen?

Die Pendlerförderung kann in Österreich über zwei Wege beantragt werden, um die steuerliche Entlastung geltend zu machen. Der laufende Bezug während des Jahres erfolgt direkt über die Gehaltsverrechnung des Arbeitgebers.

Hierzu nutzen Sie den offiziellen BMF-Pendlerrechner im Internet, um das Formular L34EDV zu erstellen, und übergeben den unterschriebenen Ausdruck an Ihre Personalabteilung. Alternativ können Sie die Pauschale sowie den Pendlereuro rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline beantragen.

### Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?

Der Unterschied liegt an der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Das kleine Pauschale gilt ab 20 Kilometern bei zumutbarer ÖV-Nutzung, während das große Pauschale ab 2 Kilometern greift, falls der öffentliche Verkehr unzumutbar ist.

### Kann ich trotz Dienstwagen die Pendlerpauschale beantragen?

Nein, wenn Ihnen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigener Dienstwagen zur Verfügung steht, entfällt der Anspruch auf das Pendlerpauschale gänzlich.

### Was passiert mit der Pendlerpauschale bei Home-Office-Tagen?

Die Pauschale wird monatlich aliquotiert. Für den vollen Anspruch müssen Sie mindestens 11 Tage im Monat pendeln. Bei 8 bis 10 Tagen erhalten Sie zwei Drittel, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel.

### Wie berechnet der Pendlerrechner des BMF die Zumutbarkeit?

Der Pendlerrechner des BMF ermittelt die Zumutbarkeit anhand der Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taktzeiten und dem Vorhandensein von Infrastruktur auf dem Arbeitsweg gemäß den Richtlinien der Pendlerverordnung.
