1-Prozent-Regelung 2026: Dienstwagen richtig versteuern
Alles zur 1-Prozent-Regelung für Dienstwagen im Jahr 2026: Erfahren Sie, wie Sie den privat genutzten Firmenwagen versteuern, welche neuen Grenzen für Elektroautos gelten und wann sich ein Fahrtenbuch steuerlich lohnt.

Auf einen Blick: Das Wichtigste zur 1-Prozent-Regelung
- Die 1-Prozent-Regelung versteuert die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal jeden Monat.
- Die Grundlage für die Besteuerung bildet immer der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
- Für reine Elektrofahrzeuge unter der Grenze von 100.000 Euro gilt ab dem Jahr 2025 und 2026 ein reduzierter Satz von 0,25 Prozent.
- Pendler können bei unregelmäßigen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte von der günstigen Einzelbewertung mit 0,002 Prozent profitieren.
- Eine gewählte Versteuerungsmethode bindet den Steuerzahler zwingend für das gesamte Kalenderjahr.
Wie berechnet man den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen?
Der geldwerte Vorteil setzt sich monatlich aus einem Prozent des Bruttolistenpreises für Privatfahrten sowie zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zum Arbeitsort zusammen.
Die gesetzliche Grundlage für diese Besteuerung regelt das Einkommensteuergesetz unter anderem für Arbeitnehmer in [§ 8 Abs. 2 EStG](#cite:3149e46a-0243-443b-aecd-73c147e83193:f5427a8c-d96c-401e-a503-d554f58319ab:eyJ0IjoiRWlua29tbWVuc3RldWVyZ2VzZXR6IiwidGMiOiJkZSIsInNsIjoicCIsInN0IjoiZ2VzZXR6In0). Diese pauschalen Werte erhöhen das steuerpflichtige Bruttogehalt des Beschäftigten monatlich und unterliegen der regulären Lohnversteuerungs- und der Sozialversicherungspflicht.
Was ist die 1-Prozent-Regelung genau?
Die 1-Prozent-Regelung ist ein pauschaliertes Verfahren zur Ermittlung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs. Sie ist in [§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG](#cite:3149e46a-0243-443b-aecd-73c147e83193:9d85f099-5ac9-4989-9f31-2e63b3cc1e19:eyJ0IjoiRWlua29tbWVuc3RldWVyZ2VzZXR6IiwidGMiOiJkZSIsInNsIjoicCIsInN0IjoiZ2VzZXR6In0) für das Betriebsvermögen sowie in [§ 8 Abs. 2 EStG](#cite:3149e46a-0243-443b-aecd-73c147e83193:f5427a8c-d96c-401e-a503-d554f58319ab:eyJ0IjoiRWlua29tbWVuc3RldWVyZ2VzZXR6IiwidGMiOiJkZSIsInNsIjoicCIsInN0IjoiZ2VzZXR6In0) für Arbeitnehmer verankert. Die Methode ersetzt Einzelnachweise durch eine monatliche Pauschale.
Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage zusammen?
Die Bemessungsgrundlage basiert auf dem inländischen Bruttolistenpreis des Herstellers am Tag der Erstzulassung inklusive aller Sonderausstattungen und der Umsatzsteuer.
Dieser Wert wird für die spätere Berechnung immer auf volle 100 Euro abgerundet. Spätere Händlernachlässe, Rabatte oder ein tatsächlich gezahlter geringerer Preis bei Gebrauchtwagen bleiben hierbei gesetzlich völlig unberücksichtigt.
Rechenbeispiel: So viel kostet der Dienstwagen monatlich
| Bestandteil | Formel | Monatlicher Betrag |
|---|---|---|
| Privatnutzung (1 %) | 1 % von 45.000 € | 450,00 € |
| Arbeitsweg (0,03 %) | 0,03 % von 45.000 € × 20 km | 270,00 € |
| Geldwerter Vorteil gesamt | 450,00 € + 270,00 € | 720,00 € |
Das fiktive Bruttogehalt erhöht sich im oben aufgeführten Beispiel monatlich um exakt 720,00 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag führt bei der Gehaltsabrechnung zu einem höheren Steuerabzug und einer Steigerung der Sozialabgaben.
Welche Steuervorteile gelten für Elektroautos und Hybride?
Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride erhalten gesetzliche Steuervergünstigungen durch eine auf bis zu 0,25 Prozent herabgesetzte Bemessungsgrundlage des anwendbaren Bruttolistenpreises.
| Fahrzeugklasse | Steuersatz | Aktuelle Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Reine Elektroautos | 0,25 % | BLP bis maximal 100.000 Euro bei Anschaffung |
| Reine Elektroautos | 0,50 % | BLP über 100.000 Euro bei Anschaffung |
| Plug-in-Hybride | 0,50 % | Erfüllung der gesetzlichen Mindestvorgaben ab 2025 |
Was gilt für Plug-in-Hybride ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 gelten verschärfte Vorgaben für Plug-in-Hybridfahrzeuge zur Nutzung der vergünstigten Steuerregeln. Um den verminderten Satz von 0,5 Prozent anzusetzen, muss das Fahrzeug eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen.
Wann lohnt sich die Einzelbewertung für den Arbeitsweg?
Die Einzelbewertung über 0,002 Prozent lohnt sich finanziell vor allem für Angestellte, die sehr unregelmäßig ins Büro pendeln.
Bei weniger als 15 Arbeitstagen monatlicher Nutzung kann diese taggenaue Abrechnung gewählt werden. Sie reduziert den geldwerten Vorteil deutlich im Vergleich zur pauschalen Methode über 0,03 Prozent.
Wann ist das Fahrtenbuch die bessere Alternative?
Das exakte Fahrtenbuch ist die steuerlich bessere Methode, wenn der betriebliche Wagen überwiegend geschäftlich genutzt wird.
Bei geringem privatem Nutzungsanteil fallen die tatsächlich nachgewiesenen Autokosten oft geringer aus als die pauschalen Sätze. Zu beachten ist dabei, dass eine Versteuerungsmethode zwingend für das gesamte Kalenderjahr beizubehalten ist.
Wie wird der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen mit der 1-Prozent-Regelung berechnet?
Der geldwerte Vorteil berechnet sich monatlich aus einem Prozent des Bruttolistenpreises für private Fahrten und zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zum Arbeitsort.
Kann ich unterjährig von der 1-Prozent-Regelung zum Fahrtenbuch wechseln?
Nein, ein unterjähriger Wechsel der Abrechnungsmethode ist gesetzlich ausgeschlossen. Ein Methodenwechsel ist grundsätzlich nur bei einem Fahrzeugwechsel oder zum Beginn eines neuen Kalenderjahres zulässig.
Kann eine Zuzahlung zum Dienstwagen den geldwerten Vorteil mindern?
Ja, Zuzahlungen des Arbeitnehmers, wie Leasingraten oder pauschale Kilometergeldbeiträge, mindern den geldwerten Vorteil. Diese Minderung ist steuerlich anerkannt und kann den steuerpflichtigen Vorteil bis auf Null reduzieren.
Welcher Wert gilt bei Gebrauchtwagen als Bemessungsgrundlage?
Für die Wertermittlung von Gebrauchtwagen dient stets der ursprüngliche inländische Bruttolistenpreis am Tag der Erstzulassung. Günstigere tatsächliche Ankaufspreise von Gebrauchtfahrzeugen sind unerheblich.