Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: Das müssen Sie wissen
Aufwendungen für typische Berufskleidung lassen sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Erfahren Sie alles zu Anschaffung, Reinigung und Nachweisen.

Arbeitskleidung kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Steuerzahler können die Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, sofern es sich um typische Berufskleidung handelt. Alltagskleidung, die auch privat getragen werden könnte, ist hingegen grundsätzlich vom Steuerabzug ausgeschlossen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur Arbeitskleidung
Die steuerliche Behandlung von Kleidung im Beruf folgt klaren Regeln, die sich an der Funktion und der privaten Nutzbarkeit orientieren.
- Absetzbar sind die Anschaffungs-, Reinigungs- und Reparaturkosten von Kleidung, die fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
- Arbeitnehmer machen diese Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend, Selbstständige hingegen als Betriebsausgaben.
- Die wichtigste Voraussetzung ist die Einstufung als typische Berufskleidung, während bürgerliche Kleidung komplett vom Abzug ausgeschlossen ist.
Kann man Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?
Ja, typische Berufskleidung ist als Werbungskosten oder Betriebsausgabe steuerlich abziehbar.
Die gesetzliche Grundlage für diese steuerliche Berücksichtigung ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Diese Vorschrift regelt explizit, dass Aufwendungen für Arbeitsmittel, wozu definitionsgemäß auch typische Berufskleidung zählt, als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die Kleidung objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit bestimmt und geeignet ist.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: Welche Kleidung gilt?
Als absetzbar gilt Kleidung, die speziell für den Beruf entworfen wurde und eine private Nutzung nahezu ausschließt.
- Schutzkleidung: Hierzu zählen Gegenstände wie Sicherheitsschuhe, Helme, Warnwesten, Schutzhandschuhe und spezielle Arbeitsschutzbrillen.
- Uniformen: Dienstbekleidung von Polizisten, Soldaten der Bundeswehr, Feuerwehrleuten, Piloten sowie bestimmten Pflegekräften fällt unter diese Kategorie.
- Typische Berufskleidung: Dazu gehören Arztkittel, Kochuniformen inklusive Kochjacken, Richterroben, Priestergewänder sowie klassische Blaumänner für Handwerker.
- Kleidung mit Firmenlogo: T-Shirts, Pullover und Jacken, die mit einem dauerhaften, gut sichtbaren Logo des Arbeitgebers versehen sind.
Welche Kleidung kann man nicht von der Steuer absetzen?
Gewöhnliche bürgerliche Kleidung ist grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig, selbst wenn sie ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird.
Unter den Begriff der bürgerlichen Kleidung fällt jegliche Garderobe, die theoretisch auch in der Freizeit getragen werden könnte. Diese Aufwendungen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung gemäß § 12 Nr. 1 EStG. Selbst ein strenger Dresscode im Unternehmen ändert nichts an dieser Einstufung, da die Kleidung keinen spezifischen funktionellen Schutzcharakter besitzt.
Ein Business-Anzug für Büroangestellte, das Hemd oder die Krawatte können daher niemals steuerlich geltend gemacht werden. Auch die schwarze Kleidung eines Leichenbestatters oder Trauerredners sowie die allgemeine Sportkleidung von Sportlehrern sind nach ständiger BFH-Rechtsprechung nicht abziehbar, weil diese Kleidungsstücke im privaten Alltag ebenfalls nutzbar sind.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: Diese Kosten sind abziehbar
Neben dem reinen Kaufpreis können auch die Pflege und die Instandhaltung der typischen Berufskleidung steuerlich geltend gemacht werden.
| Kostenart | Details |
|---|---|
| Anschaffung | Kaufpreis für anerkannte Berufskleidung. Übersteigen die Kosten bei Selbstständigen für ein Kleidungsstück 800 Euro netto im Jahr 2024, müssen sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. |
| Reinigung | Kosten für die professionelle chemische Reinigung in einer Wäscherei oder die private Wäsche im eigenen Haushalt. |
| Reparatur | Ausgaben für Schneiderarbeiten, Ausbesserungen oder den Ersatz von Verschleißteilen wie Reißverschlüssen bei beschädigter Arbeitskleidung. |
Arbeitskleidung waschen von der Steuer absetzen
Die Reinigungskosten für nachweislich anerkannte Berufskleidung können steuerlich abgesetzt werden, gleichgültig ob sie in einer Wäscherei oder privat erfolgt.
Erfolgt die Reinigung in einer gewerblichen Wäscherei, genügt der entsprechende Kassenbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Bei der privaten Reinigung in der eigenen Waschmaschine können die Kosten anhand von repräsentativen Erfahrungswerten ermittelt werden. Die Verbraucherzentrale stellt hierzu Richtwerte zur Verfügung, die auf dem Gewicht der trockenen Wäsche pro Waschgang basieren.
Für die Berechnung werden die Waschgänge nach Waschtemperatur sowie Gewebeart (Kochwäsche, Buntwäsche, Pflegeleicht) differenziert. Diese Werte berücksichtigen die Kosten für Strom, Wasser, Waschmittel und die Abschreibung der Waschmaschine. Die errechneten Beträge können dann in der Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen werden.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: Pauschale & Geltendmachung ohne Beleg
Liegen keine individuellen Quittungen vor, können Reinigungskosten mithilfe anerkannter Berechnungsmethoden geschätzt werden.
Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene, allgemeine Pauschale für Arbeitskleidung, die ohne jeden Nachweis akzeptiert werden muss. In der Praxis dulden viele Finanzämter jedoch einen pauschalen Ansatz von rund 110 Euro pro Kalenderjahr für die Anschaffung und Pflege von Arbeitsmitteln, sofern dieser Wert glaubhaft ist. Wird dieser Betrag überschritten, müssen Steuerzahler die Aufwendungen im Detail begründen.
Wer die Reinigungskosten ohne separate Belege für Waschmittel oder Wasser abrechnen möchte, sollte die genaue Zahl der jährlichen Waschgänge dokumentieren. Ein detailliertes Berechnungsverfahren auf Basis der Haushaltsgröße und der Waschmaschinenkapazität schützt vor Streichungen durch die Steuerprüfer. Reine Gefälligkeitsschätzungen ohne logischen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit führen bei einer Steuerprüfung regelmäßig zur Ablehnung.
Arbeitskleidung in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Die Kosten müssen je nach Beschäftigungsverhältnis an unterschiedlichen Stellen der Steuererklärung deklariert werden.
Angestellte tragen ihre Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung in die Anlage N ein. Die Kosten gehören dort in den Bereich der Werbungskosten unter die Rubrik für sonstige Arbeitsmittel. Diese Ausgaben wirken sich jedoch steuerlich nur aus, wenn der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr den gesetzlichen Werbungskosten-Pauschbetrag überschreitet.
Selbstständige und Freiberufler erfassen die Kosten für typische Berufs- oder Schutzkleidung hingegen als Betriebsausgaben. Diese Aufwendungen werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst und mindern direkt den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
Sonderfall: Steuerfreie Stellung von Dienstkleidung durch den Arbeitgeber
Stellt der Arbeitgeber die benötigte Arbeitskleidung unentgeltlich bereit, entstehen dem Arbeitnehmer in der Regel keine abziehbaren Kosten.
Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern typische Berufskleidung kostenfrei oder verbilligt zur Nutzung, ist dieser Vorteil für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Dies ist gesetzlich in § 3 Nr. 31 EStG geregelt. Ein geldwerter Vorteil muss in diesem Fall nicht versteuert werden, da die Überlassung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.
Sollte der Arbeitnehmer jedoch einen finanziellen Eigenanteil an den Anschaffungskosten leisten müssen, kann er diesen Anteil steuerlich geltend machen. Nur die tatsächlich selbst getragenen Kosten dürfen in der persönlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten eingetragen werden.
Welche Kleidungsstücke gelten als typische Berufskleidung?
Als typische Berufskleidung gelten Kleidungsstücke, die speziell für die Ausübung eines Berufs bestimmt sind, wie Arztkittel, Schornsteinfegeranzüge, Richterroben oder Schutzkleidung mit Stahlkappen. Sie weisen eine funktionelle Beschaffenheit auf und sind für den privaten Alltag ungeeignet.
Wie weise ich die Reinigungskosten für meine Arbeitskleidung nach?
Der Nachweis gelingt entweder durch Quittungen einer gewerblichen chemischen Reinigung oder durch eine detaillierte Aufstellung der Waschgänge zu Hause. Für die private Reinigung berechnet man die Kosten anhand des Gewichts der Arbeitskleidung und den Erfahrungswerten der Verbraucherzentrale pro Kilogramm.
Kann ich einen Business-Anzug absetzen, wenn ich ihn nur im Büro trage?
Nein, ein Business-Anzug kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Da es sich um bürgerliche Kleidung handelt, die theoretisch auch zu privaten Anlässen wie Feiern getragen werden kann, verbietet der Bundesfinanzhof den Steuerabzug streng.
Was gilt für die Steuererklärung in Österreich bzgl. Arbeitskleidung?
In Österreich gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Kosten für die Anschaffung und Reinigung von typischer Arbeitskleidung können als Werbungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um gewöhnliche Alltagskleidung handelt.
Wie hoch darf die Abschreibung bei teurer Schutzkleidung sein?
Liegen die Anschaffungskosten für ein einzelnes Stück Schutzkleidung über der gesetzlichen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro netto, muss der Betrag über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Kleidungsstücks linear abgeschrieben werden.