# Arbeitszimmer absetzen trotz Büro: So klappt es ab 2023

Erfahren Sie, wie Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer trotz eines Arbeitsplatzes im Unternehmen absetzen können und wann die Jahres- oder Tagespauschale greift.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/de/arbeitszimmer-absetzen-trotz-buero

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> Dieses Dokument erläutert die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers trotz eines externen Büroarbeitsplatzes ab dem Steuerjahr 2023. Das durch das Jahressteuergesetz 2022 reformierte Recht unterscheide klar zwischen einer Jahrespauschale für den Tätigkeitsmittelpunkt und einer tagesgenauen Homeoffice-Pauschale für hybrides Arbeiten.

Ja, Sie können Ihr häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich absetzen, wenn Ihnen im Unternehmen ein fester Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das heimische Zimmer den qualitativen Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Ist dies der Fall, erlaubt der Gesetzgeber den unbegrenzten Abzug tatsächlicher Kosten oder eine Jahrespauschale.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Regeln ab 2023

Das deutsche Jahressteuergesetz 2022 reformierte die steuerliche Berücksichtigung des heimischen Arbeitsplatzes ab dem Veranlagungszeitraum 2023 durch zwei klar getrennte Pauschalwege.

Die gesetzlichen Neuregelungen schaffen die bisherige Grenze für Fälle ohne anderen Arbeitsplatz ab. Fortan existiert eine klare Trennung zwischen zwei steuerlich begünstigten Nutzungspfaden für das Homeoffice:

1. Weg 1 ermöglicht den Abzug tatsächlicher Aufwendungen oder einer Jahrespauschale von 1.260 Euro bei Vorliegen des Tätigkeitsmittelpunkts.
2. Weg 2 bietet eine vereinfachte Tagespauschale von 6 Euro täglich für flexibles Arbeiten ohne Notwendigkeit eines separaten Raums.

## Arbeitszimmer absetzen trotz Büro: Geht das?

Ein steuerlicher Abzug des häuslichen Arbeitszimmers ist trotz eines vorhandenen Büroarbeitsplatzes möglich, wenn dort das Zentrum Ihrer beruflichen Tätigkeit liegt.

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG schadet ein anderer Arbeitsplatz nicht, falls das häusliche Arbeitszimmer den qualitativen Mittelpunkt bildet. In diesem Fall können Sie entweder alle tatsächlichen Kosten nachweisen oder die Jahrespauschale nutzen. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG entsprechend als Werbungskosten.

## Was bedeutet 'qualitativer Mittelpunkt' genau?

Der Begriff **qualitativer Mittelpunkt** beschreibt den Ort der steuerlichen Betätigung, an dem die für ein Berufsbild wesentlichen und wertschöpfenden Kernleistungen erbracht werden. Ausschlaggebend ist dabei die inhaltliche Bedeutung der dort verrichteten Tätigkeiten für das gesamte Unternehmen oder Arbeitsverhältnis, während die zeitliche Nutzungsdauer lediglich eine unterstützende Indizwirkung entfaltet.

Ein IT-Berater, der konzeptionelle Aufgaben im Homeoffice erledigt, hat dort oft seinen qualitativen Mittelpunkt. Besuche im Büro für reine Abstimmungsgespräche verlagern diesen Schwerpunkt in der Regel nicht. Die inhaltliche Wertschöpfung bestimmt somit über den steuerlichen Abzug.

## Wann lohnt sich die Jahrespauschale von 1.260 Euro?

Die Jahrespauschale von 1.260 Euro lohnt sich für Steuerpflichtige mit Tätigkeitsmittelpunkt im Homeoffice, deren tatsächliche Raumkosten unter diesem Betrag liegen.

Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG müssen Sie bei der Jahrespauschale keine Einzelnachweise wie Mietverträge oder Stromrechnungen vorlegen. Übersteigen Ihre anteiligen Kosten wie Miete, Heizung und Versicherung diesen Betrag, empfiehlt sich jedoch der Einzelnachweis. Die Pauschale wird zeitanteilig gekürzt, wenn die Voraussetzungen nicht während des gesamten Kalenderjahres vorlagen.

## Wie nutze ich die Tagespauschale von 6 Euro mit Büro?

Die tagesgenaue Homeoffice-Pauschale können Sie für jeden Tag nutzen, an dem Sie ausschließlich zu Hause arbeiten und kein Büro aufsuchen.

Laut § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG beträgt diese Pauschale 6 Euro pro Kalendertag, an dem Sie überwiegend in der Wohnung arbeiten. Sie ist für maximal 210 Tage pro Jahr ansetzbar, was genau dem Höchstbetrag von 1.260 Euro entspricht. Wenn Sie an einem Tag auch im Büro arbeiten, entfällt der Anspruch auf diesen Tagesabzug.

### Sonderfall: Was gilt, wenn mir kein Büro bereitsteht?

Steuerpflichtige ohne einen festen Arbeitsplatz im Betrieb dürfen die Tagespauschale auch an Tagen mit Außendienst oder Bürobesuchen voll ansetzen.

Diese Ausnahmeregelung betrifft vor allem Lehrkräfte, die in der Schule keinen eigenen Schreibtisch zur Vorbereitung besitzen. Auch Außendienstmitarbeiter profitieren von dieser gesetzlichen Erleichterung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Sie können die 6 Euro pro Tag abziehen, selbst wenn sie am selben Tag in der Schule oder beim Kunden waren.

## Arbeitszimmer oder Arbeitsecke: Was ist abziehbar?

Ein vollumfänglicher Steuerabzug oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro erfordern zwingend ein separates, baulich abgeschlossenes Arbeitszimmer in der Wohnung.

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs schließt gemischte Räume wie Arbeitsecken im Wohnzimmer vom klassischen Arbeitszimmerabzug aus. Für eine Arbeitsecke können Sie jedoch problemlos die tagesgenaue Pauschale von 6 Euro geltend machen. Das Gesetz verlangt für die Tagespauschale ausdrücklich keinen abgeschlossenen Arbeitsbereich.

## Übersicht: Welche Pauschale steht mir zu?

Die folgende Vergleichsübersicht zeigt Ihnen direkt, welche steuerlichen Abzüge Ihnen in den unterschiedlichen räumlichen und betrieblichen Situationen zustehen.

| Situation / Raumtyp | Büro vorhanden | Mittelpunkt der Tätigkeit | Erlaubter Abzug |
| --- | --- | --- | --- |
| Abgeschlossenes Arbeitszimmer | Ja | Ja (Mittelpunkt) | Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale (1.260 €) |
| Abgeschlossenes Arbeitszimmer | Ja | Nein (Kein Mittelpunkt) | Tagespauschale (6 € / Tag, max. 1.260 €) |
| Arbeitsecke / Wohnbereich | Ja | Unabhängig | Tagespauschale (6 € / Tag, max. 1.260 €) |
| Abgeschlossenes Arbeitszimmer (z. B. Lehrer) | Nein (dauerhaft) | Nein | Tagespauschale (6 € / Tag, auch bei Bürobesuch) |

### Darf ich die Tagespauschale nutzen, wenn ich am selben Tag kurz im Büro war?

Grundsätzlich nein. Wer trotz vorhandenem Büro am selben Tag sowohl zu Hause arbeitet als auch die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, darf für diesen Tag keine Tagespauschale geltend machen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn kein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung steht.

### Reicht eine Arbeitsecke aus, um die Jahrespauschale von 1.260 Euro zu erhalten?

Nein. Nach ständiger Rechtsprechung muss das häusliche Arbeitszimmer ein separat nutzbarer, durch eine Tür abgeschlossener Raum sein. Für Arbeitsecken im Wohn- oder Schlafzimmer steht Ihnen jedoch die Tagespauschale offen.

### Muss ich dem Finanzamt Belege für die tatsächlichen Raumkosten vorlegen?

Wenn Sie die Jahrespauschale oder Tagespauschale nutzen, müssen Sie keine Einzelbelege einreichen. Erst wenn Sie tatsächliche Kosten geltend machen, kann das Finanzamt Nachweise wie Mietverträge oder Stromabrechnungen anfordern.

### Wie weise ich nach, dass mein Homeoffice der qualitative Mittelpunkt ist?

Sie können dies durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder eine detaillierte Funktionsbeschreibung Ihrer Aufgaben belegen. Wichtig ist die Schilderung, dass die wertschöpfenden Kernaufgaben im Homeoffice stattfinden.

### Gilt die Neuregelung auch für Selbstständige und Freiberufler?

Ja, die Vorschriften des § 4 Abs. 5 EStG richten sich primär an Gewerbetreibende und Freiberufler zur Ermittlung des Gewinns. Über § 9 Abs. 5 EStG finden diese Regelungen gleichermaßen Anwendung auf Arbeitnehmer.
