Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Die neuesten Rechengrößen
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 steigen deutlich an. Informieren Sie sich über die aktuellen Grenzwerte in Kranken- und Rentenversicherung.

Für das Jahr 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen spürbar an. Die offizielle Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 (SVBezGrV 2026) regelt diese Werte bundesweit einheitlich für das gesamte Kalenderjahr.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Änderungen für 2026
Die Anpassung der Rechengrößen im Jahr 2026 bringt wesentliche Änderungen mit sich, auf die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab dem Jahreswechsel einstellen müssen.
- Deutliche Anhebung der Grenzen: Sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die monatlichen Beitragsgrenzen deutlich an.
- Einheitliche Werte im Bundesgebiet: Eine Ost-West-Unterscheidung existiert bei den Rechengrößen der Sozialversicherung nicht mehr.
- Anpassung der Versicherungspflichtgrenze: Die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird auf ein neues Rekordhoch angehoben.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Rentenversicherung 2026?
Die Höchstgrenzen steigen 2026 für alle gesetzlich Versicherten, sodass Gutverdiener höhere Beiträge zahlen.
| Versicherungsbereich | Monatlicher Grenzwert 2026 | Jährlicher Grenzwert 2026 |
|---|---|---|
| Gesetzliche Kranken- & Pflegeversicherung (GKV/PV) | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Renten- & Arbeitslosenversicherung (allgemein) | 8.450,00 € | 101.400 € |
| Knappschaftliche Rentenversicherung | 10.400,00 € | 124.800 € |
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) genau?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, von dem in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Der Teil des Einkommens, der über dieser festgelegten Grenze liegt, bleibt für die Beitragsberechnung komplett beitragsfrei.
Es ist zwingend notwendig, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG genannt) zu unterscheiden. Während die Beitragsbemessungsgrenze lediglich die maximale Beitragshöhe bestimmt, regelt die Versicherungspflichtgrenze, ab welchem Einkommen sich Angestellte privat krankenversichern dürfen.
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 2026
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten im Jahr 2026 neue Grenzwerte und veränderte finanzielle Rahmenbedingungen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze (GKV/PV) wird gemäß Paragraph 2 Absatz 2 der SVBezGrV 2026 auf 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr) festgesetzt.
- Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) steigt nach Paragraph 2 Absatz 1 der SVBezGrV 2026 auf 6.450 Euro im Monat, was einem Jahreswert von 77.400 Euro entspricht.
- Der allgemeine gesetzliche Krankenkassenbeitragssatz liegt weiterhin bei 14,6 Prozent, welcher durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag ergänzt wird.
Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026: Bundesweit einheitlich
Für die allgemeine Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung gelten im Jahr 2026 vollständig vereinheitlichte Werte im Bundesgebiet.
- Eine Trennung zwischen den Bundesländern im Osten und Westen ist dauerhaft Geschichte. Es gelten überall dieselben Grenzwerte.
- Die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze wird gemäß Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 1 der SVBezGrV 2026 auf monatlich 8.450 Euro (101.400 Euro im Jahr) beziffert.
- Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung verbleibt stabil bei 18,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen teilen.
Entwicklung: Wie stark steigen die Beitragsgrenzen im Vergleich zu 2025?
Die jährliche Anpassung spiegelt die Lohnentwicklung der deutschen Arbeitnehmer im vergangenen Berechnungszeitraum wider.
| Größe | Wert 2025 | Wert 2026 | Monatlicher Anstieg |
|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze GKV/PV | 5.512,50 € | 5.812,50 € | +300,00 € |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | 8.050,00 € | 8.450,00 € | +400,00 € |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.150,00 € | 6.450,00 € | +300,00 € |
Was geschieht, wenn mein Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt?
Wenn Ihr monatliches Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt der darüber liegende Anteil Ihres Einkommens beitragsfrei. Sie zahlen dann nur noch den maximalen Höchstbeitrag an die jeweilige Sozialversicherung.
Wann kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Angestellte dann möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die geltende Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 Euro im Jahr 2026 überschreitet.
Warum steigen die Beitragsbemessungsgrenzen fast jedes Jahr an?
Die Bundesregierung passt die Rechengrößen jedes Jahr gesetzlich an. Diese Anpassung basiert direkt auf der Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter im vorangegangenen Kalenderjahr, damit das System an die Inflation und Realböhne gekoppelt bleibt.
Gibt es 2026 noch Unterschiede bei den Sozialversicherungswerten zwischen Ost- und Westdeutschland?
Nein, im Jahr 2026 gibt es keine Unterschiede mehr zwischen den neuen und alten Bundesländern. Die Angleichung der Rentenwerte wurde bereits abgeschlossen, weshalb nun ein bundesweit einheitlicher Wert gilt.