Besteuerung einer GmbH in Deutschland: Ertragsteuern berechnen
Ein detaillierter Leitfaden zur Besteuerung einer GmbH in Deutschland mit Fokus auf Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und den geplanten Steuersenkungen ab 2028.

Die steuerliche Belastung einer GmbH setzt sich im Wesentlichen aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der lokalen Gewerbesteuer zusammen. Zusammen bilden diese drei Komponenten die Gesamtsteuerlast auf den erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft. In Deutschland beträgt der kombinierte Satz aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag aktuell exakt 15,825 % des zu versteuernden Einkommens.
Auf einen Blick: Die Steuerbelastung der GmbH
Für eine schnelle Einordnung der steuerlichen Verpflichtungen einer Kapitalgesellschaft finden Sie nachfolgend die wesentlichen Parameter der laufenden Gewinnbesteuerung übersichtlich zusammengefasst:
- Körperschaftsteuer: Einheitlicher Steuersatz von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen.
- Solidaritätszuschlag: Aufschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer.
- Effektiver Bundessteuersatz: Kombination aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt 15,825 %.
- Gewerbesteuer: Gemeindespezifischer Hebesatz, der die Gesamtbelastung meist auf ca. 29 % bis 32 % erhöht.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz für eine GmbH?
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz für eine deutsche GmbH liegt aktuell bei genau 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Gemäß § 23 Abs. 1 KStG wird die Körperschaftsteuer nach einem einheitlichen Steuersatz bemessen. Dieser beträgt unverändert 15 Prozent für das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Flat-Rate-Tarif ohne Progression, wodurch sich die Steuerhöhe unabhängig von der Gesamthöhe des erwirtschafteten Gewinns linear berechnet.
Kommt der Solidaritätszuschlag bei der GmbH noch dazu?
Ja, der Solidaritätszuschlag wird für Kapitalgesellschaften weiterhin ohne Abzug in voller Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer erhoben.
Nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 SolZG wird zur Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Der anwendbare Zuschlagsatz beträgt laut § 4 SolZG exakt 5,5 % der festgesetzten Körperschaftsteuersteuer. Die im Jahr 2021 eingeführte Freigrenze beim Solidaritätszuschlag gilt ausschließlich für natürliche Personen im Rahmen der Einkommensteuer, weshalb Körperschaften diesen vollständig entrichten müssen.
Berechnung: Wie hoch ist die kombinierte Steuerbelastung?
Die exakte bundesweite Steuerlast einer GmbH beläuft sich vor Berücksichtigung der Gewerbesteuer auf exakt 15,825 % des steuerlichen Gewinns.
Die nachfolgende mathematische Gegenüberstellung zeigt, wie sich die beiden bundeseinheitlichen Steuerarten zueinander verhalten und wie der effektive Steuersatz berechnet wird:
| Steuerart | Berechnungsgrundlage | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (KSt) | 15 % des zu versteuernden Einkommens | 15,000 % |
| Solidaritätszuschlag (Soli) | 5,5 % der festgesetzten Körperschaftsteuer | 0,825 % |
| Kombinierte Gesamtbelastung | KSt + Solidaritätszuschlag | 15,825 % |
Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf die GmbH-Besteuerung aus?
Die Gewerbesteuer erhöht die tatsächliche Ertragsteuerlast einer deutschen GmbH im Durchschnitt auf eine Gesamtbelastung von 29 bis 32 Prozent.
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer müssen Kapitalgesellschaften gemäß den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) Gewerbesteuer an die jeweilige Gemeinde abführen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Steuermesszahl von 3,5 % und dem individuellen Hebesatz der Kommune. Bei einem branchenüblichen Hebesatz von 400 % ergibt sich eine zusätzliche Belastung von 14 %, was die Gesamtsteuerlast auf knapp 30 % ansteigen lässt.
Welche Steuersatzsenkungen sind ab 2028 geplant?
Ab dem Jahr 2028 sieht das Steuerliche Investitionssofortprogramm eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes um jährlich einen Prozentpunkt vor.
Im Rahmen des Steuerlichen Investitionssofortprogramms soll die steuerliche Belastung für deutsche Unternehmen signifikant reduziert werden. Die geplante Änderung des § 23 Abs. 1 KStG sieht eine stufenweise Entlastung über mehrere Veranlagungszeiträume bis zum Zielwert im Jahr 2032 vor:
| Veranlagungszeitraum | Geplanter Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
| Bis zum Jahr 2027 | 15 % |
| Veranlagungszeitraum 2028 | 14 % |
| Veranlagungszeitraum 2029 | 13 % |
| Veranlagungszeitraum 2030 | 12 % |
| Veranlagungszeitraum 2031 | 11 % |
| Ab dem Jahr 2032 | 10 % |
Gilt die Soli-Freigrenze ab 2021 auch für eine GmbH?
Nein. Die im Jahr 2021 für natürliche Personen eingeführte Freigrenze findet auf Kapitalgesellschaften keine Anwendung. Eine GmbH muss den Solidaritätszuschlag nach den Vorschriften des Solidaritätszuschlaggesetzes weiterhin in voller Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer entrichten.
Welche Steuern zahlt eine GmbH standardmäßig auf ihren Gewinn?
Eine GmbH zahlt auf ihren steuerlichen Gewinn standardmäßig die Körperschaftsteuer (15 %), den Solidaritätszuschlag (5,5 % bezogen auf die Körperschaftsteuer) sowie die lokale Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.
Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH inklusive Gewerbesteuer?
Die steuerliche Gesamtbelastung einer GmbH liegt in der Praxis meist zwischen 29 % und 32 %. Sie setzt sich aus 15,825 % für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie der vom Hebesatz abhängigen Gewerbesteuer zusammen.
Wann sinkt die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften?
Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften soll durch das geplante Steuerliche Investitionssofortprogramm ab dem Jahr 2028 schrittweise von derzeit 15 % um jährlich einen Prozentpunkt auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt werden.