# Elektro-Dienstwagen: Die 0,25-Prozent-Regelung optimal nutzen

Wer einen rein elektrischen Firmenwagen privat nutzt, profitiert von einer stark reduzierten Versteuerung. Erfahren Sie alles über die neue 100.000-Euro-Grenze, die gesetzlichen Voraussetzungen und wie viel Steuern Sie sparen können.

**Published:** 2026-07-06  
**Updated:** 2026-07-06  
**Source:** https://aztajournal.com/de/elektro-dienstwagen-versteuerung-regelung

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> Für Elektro-Dienstwagen gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine besonders günstige Pauschalversteuerung. Wenn Sie einen rein elektrischen Firmenwagen privat nutzen, müssen Sie monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sofern das Fahrzeug die gesetzliche Preisgrenze einhält.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur 0,25-Prozent-Regelung

Die steuerliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen senkt die Steuerlast für Dienstwagennutzer erheblich. Wer ein emissionsfreies Fahrzeug fährt, profitiert von einer stark reduzierten Bemessungsgrundlage bei der privaten Nutzung.

- Viertelung der Bemessungsgrundlage: Es werden monatlich nur **0,25 %** des Bruttolistenpreises versteuert.
- Gültigkeit der neuen Grenze: Seit dem **1. Juli 2025** liegt die maximale Preisgrenze bei **100.000 Euro**.
- Keine CO2-Emissionen: Die Regelung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenautos.

## Dienstwagen Elektroauto: Wie funktioniert die 0,25 % Versteuerung?

Elektro-Dienstwagen werden steuerlich stark gefördert, indem die monatliche Pauschale für die Privatnutzung von regulär ein Prozent auf **0,25 Prozent** abgesenkt wird.

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Während für klassische Verbrennungsmotoren monatlich pauschal 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden, halbiert sich dieser Satz bei bestimmten Hybridfahrzeugen auf 0,5 Prozent. Bei reinen Elektrofahrzeugen, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen, sinkt der Satz nach dem Einkommensteuergesetz sogar auf ein Viertel, also auf die **0,25-Prozent-Regel**.

## Welche BLP-Grenze gilt für die 0,25 % Regelung im Jahr 2026?

Im Jahr 2026 liegt die maßgebliche Bruttolistenpreis-Grenze für die günstige Versteuerung bei **100.000 Euro**.

Diese großzügige Grenze ermöglicht es Angestellten und Selbstständigen, auch höherwertige Elektrofahrzeuge der Oberklasse mit dem minimalen Steuersatz privat zu nutzen. Wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs am Tag der Erstzulassung diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt der Viertel-Ansatz für die gesamte Dauer der Überlassung bestehen.

### Historische Entwicklung der BLP-Grenzwerte im Vergleich

Die steuerlichen Grenzwerte für Elektrofahrzeuge wurden vom Gesetzgeber im Laufe der Jahre schrittweise angepasst, um der Marktentwicklung und der Inflation Rechnung zu tragen.

| Anschaffungszeitraum | Maximale Grenze (BLP) | Steuersatz |
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| 01.01.2019 – 31.12.2023 | 60.000 € | 0,25 % |
| 01.01.2024 – 30.06.2025 | 70.000 € | 0,25 % |
| ab 01.07.2025 (auch für 2026) | 100.000 € | 0,25 % |
| unbegrenzt | über 100.000 € | 0,50 % |

Die Anhebung der Grenze von zuvor 70.000 Euro auf nun **100.000 Euro** basiert auf dem sogenannten **Wachstumsbooster-Gesetz**, das am 18. Juli 2025 offiziell in Kraft getreten ist. Ausschlaggebend für die Anwendung der neuen Grenze ist die erstmalige private Überlassung ab dem 1. Juli 2025.

## Welche 3 Voraussetzungen gelten für die 0,25 % Regelung?

Damit ein Elektrofahrzeug mit dem reduzierten Satz von **0,25 Prozent** versteuert werden darf, müssen drei gesetzliche Kriterien gleichzeitig erfüllt sein.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich direkt aus dem Einkommensteuergesetz, genauer aus **§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG**. Folgende Voraussetzungen sind zwingend für die Inanspruchnahme vorgeschrieben:

1. **Keine Kohlendioxidemissionen**: Das Fahrzeug darf im Fahrbetrieb keine CO2-Emissionen verursachen. Es muss sich um ein reines Elektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug handeln.
2. **Einhaltung der Preisgrenze**: Der Bruttolistenpreis (BLP) des Fahrzeugs darf den Betrag von **100.000 Euro** nicht überschreiten.
3. **Passender Zeitraum**: Das Fahrzeug muss im Zeitraum vom **1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2030** erstmalig an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen worden sein.

## Achtung bei Preiserhöhungen: Risiko zwischen Bestellung und Zulassung

Bei der Fahrzeugbestellung sollten Käufer das Risiko von nachträglichen Preiserhöhungen durch den Automobilhersteller genau im Auge behalten.

Für die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils ist ausschließlich der **Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung** bindend. Falls der Hersteller den Listenpreis vor der Erstzulassung des Fahrzeugs anhebt, gilt dieser neue Preis als steuerliche Grundlage. Steigt der Preis dadurch über die Grenze von 100.000 Euro, entfällt der Anspruch auf die 0,25-Prozent-Regelung automatisch und es greift die 0,5-Prozent-Versteuerung.

## Wie wird die Steuerersparnis beim E-Dienstwagen berechnet?

Die Steuerersparnis lässt sich leicht ermitteln, indem man den reduzierten Satz direkt mit den regulären Versteuerungsmethoden vergleicht.

Beträgt der Bruttolistenpreis eines reinen Elektrofahrzeugs beispielsweise 80.000 Euro, so ergibt sich bei Anwendung der **0,25-Prozent-Regelung** ein monatlicher geldwerter Vorteil von lediglich 200 Euro, der individuell versteuert werden muss. Bei einem vergleichbar teuren Verbrenner mit der 1,0-Prozent-Regel läge der zu versteuernde Wert hingegen bei satten 800 Euro im Monat. Der Nutzer des Elektroautos spart somit jeden Monat Steuern auf eine Differenz von 600 Euro ein.

### Gilt die 0,25-Prozent-Regelung auch für Plug-in-Hybride?

Nein, Plug-in-Hybride sind von der 0,25-Prozent-Regelung ausgeschlossen, da sie CO2-Emissionen verursachen. Für diese Fahrzeuge kommt gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Regelfall die 0,5-Prozent-Versteuerung zur Anwendung.

### Was passiert, wenn der Bruttolistenpreis meines E-Autos im Jahr 2026 über 100.000 Euro liegt?

Liegt der Bruttolistenpreis über der Grenze von 100.000 Euro, greift die 0,5-Prozent-Regelung. Sie müssen in diesem Fall monatlich einen geldwerten Vorteil in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.

### Welches Datum entscheidet über die BLP-Grenze: Bestellung oder Erstzulassung?

Rechtlich entscheidend für den anwendbaren Bruttolistenpreis ist der Tag der Erstzulassung und der Zeitpunkt der tatsächlichen Überlassung zur privaten Nutzung. Das Datum der Bestellung oder des Kaufvertrags spielt für die steuerliche Bewertung keine Rolle.
