# Entgeltumwandlung 2026: Steuervorteile & Höchstgrenzen nutzen

Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung bietet im Jahr 2026 attraktive Steuervorteile und staatliche Zuschüsse. Erfahren Sie alles über die neuen Freibeträge, Beitragsbemessungsgrenzen und den Arbeitgeberzuschuss.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/de/entgeltumwandlung-betriebliche-altersvorsorge-vorteile

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> Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung bietet im Jahr 2026 attraktive Steuervorteile und staatliche Zuschüsse. Durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich die Freibeträge für Arbeitnehmer deutlich, wodurch Beiträge optimiert und Abgaben effektiv gesenkt werden können.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehaltes direkt in eine Vorsorgeanlage einzuzahlen. Durch diesen Gehaltsverzicht verringert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkommen sofort. Im Jahr 2026 profitieren Beschäftigte von angepassten Freibeträgen, die sich an der bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung orientieren.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Kennzahlen zur Entgeltumwandlung 2026

Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Grenzwerte und Freibeträge für das Jahr 2026 auf Basis der bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung von 101.400 € jährlich.

| Kennzahl / Grenzwert | Monatlich 2026 | Jährlich 2026 |
| --- | --- | --- |
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG RV) | 8.450 € | 101.400 € |
| Steuerfreie Höchstgrenze (8 % BBG) | 676 € | 8.112 € |
| Sozialversicherungsfreie Grenze (4 % BBG) | 338 € | 4.056 € |
| Gesetzlicher Mindestbeitrag (1/160 der Bezugsgröße) | ca. 24,72 € | ca. 296,63 € |

## Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine wertgleiche betriebliche Altersvorsorge fließt.

1. Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über den umzuwandelnden Bruttobetrag.
2. Einbehalt des gewählten Beitrags direkt bei der monatlichen Gehaltsabrechnung.
3. Abführung des Beitrags durch den Arbeitgeber an den gewählten Versorgungsträger.
4. Aufschlag des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses auf das Vorsorgekonto des Mitarbeiters.

## Was ist die Entgeltumwandlung in der bAV gemäß BetrAVG?

Die Entgeltumwandlung ist ein gesetzlich verankertes Recht, bei dem künftige Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen umgestaltet werden. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 1a Abs. 1 BetrAVG haben pflichtversicherte Arbeitnehmer einen klaren Rechtsanspruch darauf, Teile ihrer Vergütung für die Altersvorsorge umzuwidmen. Der jährliche Mindestbeitrag beläuft sich gesetzlich auf 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV, was im Jahr 2026 einem Betrag von rund 296,63 € entspricht.

## Wie hoch sind die steuerfreien bAV-Beiträge im Jahr 2026?

Im Kalenderjahr 2026 können Arbeitnehmer Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei einzahlen.

Diese steuerliche Freistellung ist in § 3 Nr. 63 EStG geregelt und bezieht sich auf die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr. Daraus ergibt sich für das Jahr 2026 ein steuerfreier Höchstbetrag von 676 € monatlich beziehungsweise 8.112 € jährlich. Dieser Rahmen gilt für Einzahlungen in die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, wobei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zusammengerechnet werden.

## Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen bei der Entgeltumwandlung an?

Die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen ist bei der Entgeltumwandlung auf die Hälfte des steuerlichen Rahmens begrenzt.

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV bleiben Beiträge nur bis zu einer Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Dies entspricht im Jahr 2026 exakt 338 € im Monat oder 4.056 € im Jahr. Beiträge, die diese Grenze überschreiten, aber unterhalb der 8 %-Steuergrenze liegen, sind zwar komplett steuerfrei, unterliegen jedoch voll der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht.

| Monatlicher bAV-Beitrag | Steuerliche Behandlung | Sozialversicherungsrechtliche Behandlung |
| --- | --- | --- |
| Bis 338 € (unter 4 % BBG) | Komplett steuerfrei | Komplett sozialversicherungsfrei |
| 339 € bis 676 € (4 % bis 8 % BBG) | Komplett steuerfrei | Voll sozialversicherungspflichtig |
| Über 676 € (über 8 % BBG) | Voll steuerpflichtig | Voll sozialversicherungspflichtig |

## Wann muss der Arbeitgeber den 15 % Zuschuss zahlen?

Der Arbeitgeber muss einen verpflichtenden Zuschuss von 15 % zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Diese Pflicht zur Weiterleitung von eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 1a Abs. 1a BetrAVG geregelt und gilt ausnahmslos für alle bestehenden und neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Der Zuschuss bemisst sich direkt an dem umgewandelten Betrag, der unter der sozialversicherungsfreien 4 %-Grenze liegt. Bei der maximalen sozialversicherungsfreien Einzahlung von 338 € im Monat im Jahr 2026 beläuft sich der gesetzliche Pflichtzuschuss somit auf höchstens 50,70 € monatlich.

- Es muss sich um eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds handeln.
- Der Arbeitgeber muss durch die Gehaltsumwandlung tatsächlich eigene Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
- Der Zuschuss muss direkt an den jeweiligen bAV-Versorgungsträger des Arbeitnehmers weitergeleitet werden.

## Besteuerung im Alter: Wie werden bAV-Rentenzahlungen versteuert?

Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge unterliegen in der Rentenphase der sogenannten nachgelagerten Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.

Nach § 22 Nr. 5 EStG müssen die Rentenzahlungen im Ruhestand als sonstige Einkünfte voll versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist geringer ist als im Berufsleben, ergibt sich in der Regel ein steuerlicher Vorteil. Rentner müssen zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente entrichten, sofern sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Hierbei gilt im Jahr 2026 ein monatlicher Freibetrag von 197,75 €, bis zu dessen Höhe keine Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

## Welche Durchführungswege gelten für die steuerfreie Umwandlung?

Für die steuerfreie Entgeltumwandlung stehen in Deutschland unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung, die gesetzlich differenziert behandelt werden.

| Durchführungsweg | Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG | Besonderheiten |
| --- | --- | --- |
| Direktversicherung | Ja (bis zu 8 % der BBG) | Sehr weit verbreitet, einfacher Wechsel bei Arbeitgeberwechsel. |
| Pensionskasse | Ja (bis zu 8 % der BBG) | Rechtlich selbstständige Lebensversicherungsunternehmen. |
| Pensionsfonds | Ja (bis zu 8 % der BBG) | Höhere Aktienquoten und Renditechancen möglich. |
| Direktzusage / Unterstützungskasse | Nein (andere Sonderregelungen) | Steuerfreiheit der Beiträge ist oft unbegrenzt, jedoch ohne den Standard-Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG. |

## Wie funktioniert die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG?

Die Geringverdienerförderung unterstützt Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durch einen direkten staatlichen Zuschuss an den Arbeitgeber.

Diese staatliche Förderung greift im Jahr 2026 für Mitarbeiter, deren monatliches Bruttogehalt einen Betrag von 2.575 € nicht überschreitet. Wenn der Arbeitgeber für diese Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen bAV-Beitrag leistet, erstattet der Staat über § 100 EStG einen Zuschuss von 30 %. Dieser Förderanteil gilt für Arbeitgeberbeiträge von bis zu 960 € im Jahr, was einer maximalen staatlichen Erstattung von 288 € pro Jahr entspricht.

## Welche Nachteile hat die Entgeltumwandlung?

Trotz der erheblichen steuerlichen Vorteile bringt die Entgeltumwandlung auch einige wirtschaftliche Nachteile und Einschränkungen mit sich.

1. Minderung des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts, was zu einer geringfügigen Reduzierung der späteren gesetzlichen Rentenansprüche führt.
2. Verringerung des aktuellen Anspruchs auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld durch die Absenkung des Bruttoeinkommens.
3. Die Sozialversicherungsfreiheit der Einzahlungen ist strikt auf das erste Dienstverhältnis (Steuerklasse 1 bis 5) beschränkt.
4. Bei einem schnellen Arbeitgeberwechsel kann die nahtlose Mitnahme des Vertrages mit administrativem Aufwand verbunden sein.

### Wie hoch ist der maximale Betrag für die Entgeltumwandlung 2026?

Der maximal steuerfreie bAV-Beitrag liegt im Jahr 2026 bei 676 € im Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Sozialversicherungsfrei sind davon jedoch höchstens 338 € im Monat (4 % der Beitragsbemessungsgrenze).

### Muss mein Arbeitgeber meine betriebliche Altersvorsorge bezuschussen?

Ja, der Arbeitgeber ist nach § 1a Abs. 1a BetrAVG gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zu zahlen, sofern er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart.

### Verringert die Entgeltumwandlung meine spätere gesetzliche Rente?

Ja. Da der umgewandelte Gehaltsteil nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, fließen geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies mindert die späteren Rentenpunkte geringfügig.

### Was passiert mit meiner bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der bAV-Anspruch bleibt gesetzlich erhalten. Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag übernehmen, die bAV mit eigenen Durchführungswegen fortführen oder das angesparte Kapital auf seinen eigenen Anbieter übertragen.
