# Gewerbesteuer berechnen: Formel, Hebesatz & Freibeträge

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in drei Schritten aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl und Hebesatz. Erfahren Sie alles zu Freibeträgen und Berechnungsformeln.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/de/gewerbesteuer-berechnen-formel

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> Die gesetzliche Berechnung der Gewerbesteuer basiert auf einem dreistufigen System aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Während Personengesellschaften von Freibeträgen profitieren, versteuern Kapitalgesellschaften ihren gesamten Ertrag ab dem ersten Euro ohne Abzug.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten

- Die Ermittlung der Steuer erfolgt gesetzlich normiert in drei klaren Berechnungsstufen.
- Der bundeseinheitliche Steuermessbetrag wird mit einer einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent ermittelt.
- Der kommunale Hebesatz wird von den Gemeinden autonom festgelegt und weicht stark voneinander ab.

## Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird berechnet, indem der bereinigte Gewerbeertrag abzüglich Freibeträge mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem kommunalen Hebesatz multipliziert wird.

> Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz

Diese mathematische Formel stellt sicher, dass Unternehmen je nach Standort und Rechtsform unterschiedlich stark belastet werden. Die Festsetzung erfolgt abschließend direkt durch die hebeberechtigte Gemeinde.

## Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine deutsche Realsteuer, die von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines inländischen Gewerbebetriebs erhoben wird. Ihre gesetzlichen Grundlagen sind im Gewerbesteuergesetz (GewStG) verankert. Sie dient als wichtigste kommunale Einnahmequelle zur Deckung der öffentlichen Lasten.

## Die 3 Stufen der Gewerbesteuerberechnung

Um die jährliche Gewerbesteuer exakt zu bestimmen, schreibt das deutsche Steuerrecht einen dreistufigen Ermittlungsweg vor. Jede Phase baut zwingend auf dem Ergebnis der jeweils vorherigen Stufe auf.

1. Erste Stufe: Ermittlung und Bereinigung des Gewerbeertrags inklusive dem Abzug gesetzlicher Freibeträge.
2. Zweite Stufe: Bestimmung des Steuermessbetrags unter Anwendung der bundeseinheitlichen Steuermesszahl.
3. Dritte Stufe: Festsetzung der tatsächlichen Gewerbesteuer durch den Multiplikator des kommunalen Hebesatzes.

### Stufe 1: Gewerbeertrag bereinigen und Freibetrag abziehen

Der Ausgangspunkt für die Berechnung ist der nach einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn. Dieser Betrag wird nach den Vorschriften der Paragrafen 8 und 9 des Gewerbesteuergesetzes durch Hinzurechnungen und Kürzungen vollständig bereinigt. Der verbleibende Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet, bevor eventuelle gesetzliche Freibeträge abgezogen werden.

| Rechtsform des Unternehmens | Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG |
| --- | --- |
| Natürliche Personen und Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) | 24.500 € |
| Bestimmte gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Unternehmen | 5.000 € |
| Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) | 0 € |

### Stufe 2: Steuermessbetrag ermitteln

Im zweiten Berechnungsschritt wird der bereinigte Gewerbeertrag mit einer gesetzlich festgelegten Kennzahl multipliziert, um den exakten Steuermessbetrag zu erhalten.

Diese Steuermesszahl beträgt gemäß Paragraf 11 Absatz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) bundeseinheitlich einheitlich 3,5 Prozent. Eine gesetzliche Ausnahme gilt gemäß Paragraf 11 Absatz 3 GewStG ausschließlich für Hausgewerbetreibende, bei denen sich die Steuermesszahl auf 56 Prozent des regulären Satzes reduziert.

### Stufe 3: Gewerbesteuer festsetzen

Die abschließende Festsetzung der Steuerpflicht erfolgt direkt durch die zuständige Gemeinde, in welcher der Betrieb ansässig ist. Dazu wird der zuvor ermittelte Steuermessbetrag mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert.

- Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung autonom bestimmt.
- Ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 200 Prozent nach Paragraf 16 Absatz 4 GewStG schützt vor Steueroasen.
- In wirtschaftsstarken Ballungsräumen und Großstädten liegt der Hebesatz in der Regel zwischen 400 Prozent und 490 Prozent.

## Praxisbeispiel: Gewerbesteuer-Berechnung

Das nachfolgende Rechenbeispiel verdeutlicht die praktische Anwendung bei einer GmbH auf Basis eines Jahresgewinns von 100.000 Euro und einem Hebesatz von 410 Prozent.

| Berechnungsschritt | Formel / Satz | Ergebnis |
| --- | --- | --- |
| 1. Gewerbeertrag (GmbH ohne Freibetrag) | 100.000 € | 100.000 € |
| 2. Multiplikation mit Steuermesszahl | 100.000 € × 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) | 3.500 € (Steuermessbetrag) |
| 3. Multiplikation mit Hebesatz | 3.500 € × 410 % (§ 16 Abs. 1 GewStG) | 14.350 € (Gewerbesteuer) |

## Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich sind alle inländischen stehenden Gewerbebetriebe zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet, sofern sie eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts ausüben.

Die gesetzliche Steuerpflicht betrifft sowohl gewerbliche Einzelunternehmen als auch eingetragene Personengesellschaften und sämtliche Kapitalgesellschaften. Ausgenommen von dieser Steuerart sind Freiberufler wie beispielsweise Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte sowie reine forst- und landwirtschaftliche Betriebe.

### Wie berechnet sich die Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl und Hebesatz?

Der ermittelte Gewerbeertrag wird nach einkommensteuerlichen Abrundungen und Freibeträgen mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Der daraus resultierende Steuermessbetrag wird abschließend mit dem spezifischen Hebesatz der Kommune multipliziert.

### Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten einen gesetzlichen Steuerfreibetrag von 24.500 Euro gemäß Paragraf 11 Absatz 1 GewStG. Gemeinnützige Vereine nutzen einen Betrag von 5.000 Euro, wohingegen Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag erhalten.

### Zahlen GmbHs Gewerbesteuer ab dem ersten Euro?

Ja, Kapitalgesellschaften erhalten gesetzlich keinen Freibetrag gemäß Paragraf 11 Absatz 1 GewStG. Ihr abgerundeter Gewerbeertrag wird dementsprechend ab dem ersten Euro der Besteuerung unterworfen.

### Was ist der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer?

Der gesetzliche Mindesthebesatz für deutsche Gemeinden beträgt bundesweit einheitlich 200 Prozent nach Paragraf 16 Absatz 4 GewStG. Eine Unterschreitung dieser Mindesthöhe ist den Kommunen untersagt.
