Gewerbesteuer für Einzelunternehmer: Freibetrag & Berechnung
Dieser Ratgeber erklärt die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer im Detail. Erfahren Sie alles über den Freibetrag von 24.500 Euro, den Hebesatz der Gemeinden und wie Sie die Steuer vorteilhaft auf Ihre Einkommensteuer anrechnen.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur Gewerbesteuer
- Einzelunternehmer profitieren von einem jährlichen Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.
- Die gesetzliche Steuermesszahl zur Ermittlung des Steuermessbetrags beträgt bundesweit einheitlich 3,5 Prozent.
- Gemeinden bestimmen die tatsächliche Steuerhöhe über einen individuellen Hebesatz von mindestens 200 Prozent.
- Die gezahlte Gewerbesteuer lässt sich bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags auf die persönliche Einkommensteuer anrechnen.
Ab welchem Gewinn muss ich als Einzelunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
Als Einzelunternehmer müssen Sie erst ab einem jährlichen Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer an das Finanzamt zahlen.
Diese Grenze ist im deutschen Gewerbesteuergesetz festgeschrieben. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG bleibt dieser Betrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften steuerfrei. Erst der Ertrag, der diesen Freibetrag übersteigt, dient als Grundlage für die Steuerberechnung.
Was ist die Gewerbesteuer für Einzelunternehmen?
Die Gewerbesteuer ist eine deutsche Realsteuer, die von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines aktiven Gewerbebetriebs erhoben wird. Sie stellt die wichtigste eigenständige Einnahmequelle der Kommunen dar. Einzelunternehmen unterliegen dieser Steuerpflicht nur, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes ausüben.
Wie hoch ist der Freibetrag für Einzelunternehmer?
Der gesetzliche Freibetrag für Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften beträgt exakt 24.500 Euro je Kalenderjahr zur Entlastung kleinerer Betriebe.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten diesen Freibetrag hingegen nicht und müssen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer entrichten. Diesen strukturellen Unterschied gilt es bei der Rechtsformwahl zu berücksichtigen.
| Rechtsform | Freibetrag bei der Gewerbesteuer | Steuerpflicht ab |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 24.500 Euro | Gewerbeertrag über 24.500 Euro |
| Personengesellschaft (z.B. GbR, oHG) | 24.500 Euro | Gewerbeertrag über 24.500 Euro |
| Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG) | Kein Freibetrag (0 Euro) | Erstem Euro Gewerbeertrag |
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Ermittlung der Gewerbesteuer erfolgt in vier aufeinanderfolgenden Rechenschritten auf Basis des Gewinns, bereinigt um Hinzurechnungen und Kürzungen.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 11 Abs. 2 GewStG für die Steuermesszahl von 3,5 Prozent sowie der jeweilige Hebesatz der zuständigen Kommune.
- Gewerbeertrag ermitteln: Der steuerliche Gewinn wird um gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewStG angepasst.
- Freibetrag abziehen: Vom abgerundeten Gewerbeertrag wird der gesetzliche Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
- Steuermessbetrag berechnen: Der verbleibende Betrag wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert.
- Gewerbesteuer festsetzen: Der Steuermessbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.
Rechenbeispiel für die Ermittlung der Gewerbesteuer
Bei einem Gewerbeertrag von 50.000 Euro und einem Hebesatz von 438 Prozent beträgt die tatsächliche Gewerbesteuer exakt 3.909 Euro.
| Berechnungsschritt | Berechnungsmethode | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ausgangswert (Gewerbeertrag) | Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen | 50.000 Euro |
| Abzug Freibetrag | 50.000 Euro minus 24.500 Euro Freibetrag | 25.500 Euro |
| Ermittlung Steuermessbetrag | 25.500 Euro multipliziert mit 3,5 % Steuermesszahl | 892,50 Euro |
| Berechnung Gewerbesteuer | 892,50 Euro multipliziert mit 438 % Hebesatz | 3.909 Euro (abgerundet) |
Wie hoch ist der Hebesatz in Deutschland?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und liegt in Deutschland gesetzlich bei mindestens 200 Prozent.
Großstädte und Ballungsräume rufen oft Hebesätze von über 500 Prozent auf. Nach Erhebungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für das Jahr 2025 liegt der durchschnittliche gewogene Hebesatz für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern bei 438 Prozent.
Wie funktioniert die Anrechnung auf die Einkommensteuer?
Über den Anrechnungsmechanismus können Einzelunternehmer die gezahlte Gewerbesteuer direkt mit ihrer persönlichen Einkommensteuer verrechnen.
Gemäß § 35 EStG ist eine pauschale Anrechnung bis zum 4,0-fachen des Gewerbesteuermessbetrags direkt von der tariflichen Einkommensteuer möglich. Bei Hebesätzen von bis zu 380 Prozent führt diese Regelung meist zu einer vollständigen Entlastung, sodass im Ergebnis keine steuerliche Doppelbelastung entsteht.
Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
Freiberufler und selbstständig Tätige sind generell von der Gewerbesteuer befreit, da sie kein Gewerbe im rechtlichen Sinne betreiben.
Die Einstufung richtet sich nach § 18 EStG. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem medizinische, rechtsberatende und planerische Berufe.
- Ärzte und Zahnärzte im Rahmen ihrer heilberuflichen Tätigkeit.
- Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater in der Rechts- und Steuerberatung.
- Architekten und beratende Ingenieure im Bau- und Planungswesen.
- Journalisten und Schriftsteller bei künstlerischen oder publizistischen Arbeiten.
Wann sind die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer fällig?
Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer müssen von deutschen Gewerbebetrieben vierteljährlich an die zuständige Stadt- oder Gemeindekasse geleistet werden.
Das Finanzamt setzt diese Abschlagszahlungen auf Basis der letzten Steuererklärung fest. Die Termine für die Vorauszahlungen sind gesetzlich streng geregelt.
- 15. Februar für das erste Quartal des laufenden Kalenderjahres.
- 15. Mai für das zweite Quartal des laufenden Kalenderjahres.
- 15. August für das dritte Quartal des laufenden Kalenderjahres.
- 15. November für das vierte Quartal des laufenden Kalenderjahres.
Gilt der Freibetrag von 24.500 Euro auch für eine GmbH?
Nein, der gesetzliche Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG gilt ausschließlich für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH müssen bereits ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer zahlen.
Kann ich die gezahlte Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?
Nein, die Gewerbesteuer darf nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Stattdessen erfolgt bei Einzelunternehmern die steuerliche Entlastung direkt über die Anrechnung auf die persönliche Einkommensteuer gemäß § 35 EStG.
Was passiert, wenn mein Gewinn knapp über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt?
Wenn Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag geringfügig überschreitet, zahlen Sie Gewerbesteuer nur auf den Teil, der über den 24.500 Euro liegt. Beträgt Ihr Ertrag beispielsweise 25.000 Euro, dient lediglich die Differenz von 500 Euro als Berechnungsgrundlage.
Muss ich auch als Kleingewerbetreibender eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Ja, grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Viele Finanzämter verzichten jedoch in der Praxis auf die aktive Anforderung, wenn der Gewinn dauerhaft und offenkundig unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt.