Gewinnausschüttung GmbH: Steuerbelastung im Rechenbeispiel
Wie hoch ist die Steuerbelastung bei einer GmbH-Gewinnausschüttung? Dieses Rechenbeispiel über 100.000 Euro zeigt alle Steuersätze auf GmbH- und Gesellschafterebene sowie Sparoptionen wie das Teileinkünfteverfahren.

Bei einer Gewinnausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter bleibt von einem ursprünglichen Gewinn vor Steuern in Höhe von 100.000 Euro am Ende ein Netto-Auszahlungsbetrag von genau 51.666,34 Euro übrig. Die Gesamtsteuerbelastung über beide Stufen hinweg beläuft sich somit auf rund 48,3 Prozent. Dieser Wert ergibt sich aus der Kombination von Steuern auf der Unternehmensebene und der anschließenden Besteuerung des Gesellschafters.
| Berechnungsschritt | Betrag in Euro |
|---|---|
| Gewinn vor Steuern (GmbH) | 100.000,00 € |
| ./. Steuern der GmbH-Ebene (KSt, Soli, GewSt) | 29.825,00 € |
| = Ausschüttungsbetrag (brutto) | 70.175,00 € |
| ./. Steuern der Gesellschafter-Ebene (KapESt + Soli) | 18.508,66 € |
| = Netto-Auszahlung beim Gesellschafter | 51.666,34 € |
| Gesamte Steuerquote (in Prozent) | 48,33 % |
Wie hoch ist die Steuerbelastung bei einer GmbH-Ausschüttung?
Die Steuerbelastung bei einer GmbH-Ausschüttung ergibt sich aus einer zweistufigen Besteuerung, die zuerst das Unternehmen und danach den Gesellschafter erfasst. Diese steuerliche Doppelbelastung stellt sicher, dass der Gewinn sowohl auf der korporativen Ebene als auch bei der privaten Vereinnahmung gesetzmäßig versteuert wird.
Auf der ersten Stufe versteuert die GmbH ihren erwirtschafteten Gewinn eigenständig. Nach Abzug dieser Unternehmenssteuern verbleibt der ausschüttungsfähige Gewinn. Auf der zweiten Stufe greift bei der tatsächlichen Auszahlung an den Anteilseigner die Besteuerung der Kapitalerträge, wodurch die finale Steuerlast von fast 50 Prozent entsteht.
Ebene 1: Welche Steuern zahlt die GmbH auf ihren Gewinn?
Die GmbH zahlt als eigenständige juristische Person Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn, was bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent zu einer Steuerlast von insgesamt 29.825 Euro führt. Dieser Betrag wird direkt vom Gewinn abgezogen, bevor eine Ausschüttung stattfinden kann.
Gemäß § 23 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gilt für die Körperschaftsteuer ein bundesweit einheitlicher, fester Steuersatz von 15 Prozent. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die an die jeweilige Gemeinde abgeführt werden muss. Der Solidaritätszuschlag auf KStG-Ebene beträgt konstant 5,5 Prozent und kennt keine Freigrenzen für die Gesellschaft.
| Handelsrechtliche Steuer auf GmbH-Ebene | Berechnungsformel | Steuerbetrag |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (KSt) | 15 % von 100.000 € | 15.000,00 € |
| Solidaritätszuschlag zur KSt | 5,5 % von 15.000 € | 825,00 € |
| Gewerbesteuer (GewSt) | ~14 % von 100.000 € (Hebesatz 400 %) | 14.000,00 € |
| Gesamtbelastung GmbH-Ebene | Summe aller drei Steuern | 29.825,00 € |
Warum variiert die Gewerbesteuer für GmbHs je nach Standort?
Die Gewerbesteuer variiert stark, weil jede Gemeinde in Deutschland das Recht besitzt, den sogenannten Hebesatz für ihr lokales Steuergebiet individuell festzulegen. Bei einem angenommenen Hebesatz von 400 Prozent beträgt der effektive Gewerbesteuersatz gerundet 14 Prozent.
In Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt am Main liegen die Hebesätze oft deutlich höher und können eine Steuerbelastung der Gewerbesteuer von bis zu 17 Prozent verursachen. Dadurch verschiebt sich die steuerliche Gesamtbelastung der Gesellschaft auf Ebene 1 schnell auf fast 33 Prozent des Gewinns vor Steuern.
Ebene 2: Wie wird die Ausschüttung beim Gesellschafter versteuert?
Auf der zweiten Ebene zahlt der Gesellschafter Abgeltungsteuer sowie den Solidaritätszuschlag auf die tatsächlich an ihn ausgeschütteten Beträge, was zu einer steuerlichen Belastung von exakt 26,375 Prozent führt. Die GmbH behält diese Beträge bei der Auszahlung direkt ein und führt sie ab.
Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) verbucht das Finanzamt diesen Einbehalt als Kapitalertragsteuer. Diese Besteuerung ist für den Gesellschafter grundsätzlich mit dem Einbehalt abgegolten. Das bedeutet konkret, dass private Anteilseigner diese Erträge in der Regel nicht mehr zwingend in ihrer Steuererklärung angeben müssen.
| Steuerliche Abgabe beim Empfänger | Berechnungsformel | Steuerbetrag |
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer (KapESt) | 25 % von 70.175 € | 17.543,75 € |
| Solidaritätszuschlag zur KapESt | 5,5 % von 17.543,75 € | 964,91 € |
| Gesamtabzug Ebene 2 | Kapitalertragsteuer + Soli | 18.508,66 € |
| Netto-Auszahlung | 70.175 € abzüglich Abgaben | 51.666,34 € |
Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter?
Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich, wenn die auf 60 Prozent reduzierte Steuerbemessungsgrundlage multipliziert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu einer geringeren Steuerlast führt als der pauschale Kapitalertragsteuersatz von 25 Prozent. Es ermöglicht zudem den steuerlichen Abzug von Werbungskosten.
- Es muss ein schriftlicher Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG im Rahmen der Einkommensteuererklärung gestellt werden.
- Der Gesellschafter muss zu mindestens 25 Prozent unmittelbar oder mittelbar an der GmbH beteiligt sein.
- Alternativ reicht eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent aus, falls der Gesellschafter zusätzlich als Geschäftsführer für die GmbH beruflich tätig ist.
Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, werden lediglich 60 Prozent der Gewinnausschüttung der Einkommensteuer unterworfen. Die restlichen 40 Prozent verbleiben steuerfrei. Aufwendungen, die im direkten wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Anteilen stehen, können ebenfalls zu 60 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Ausschüttungen?
Die Günstigerprüfung schützt Steuerzahler mit geringem Einkommen, indem sie die Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz statt mit den pauschalen 25 Prozent versteuert. Das Finanzamt prüft dies auf Antrag automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
- Der Steuerzahler beantragt die Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG direkt in der Steuererklärung.
- Das Finanzamt ermittelt den individuellen, progressiven Einkommensteuersatz des Steuerzahlers über die herkömmliche Steuererklärung.
- Liegt dieser persönliche Einkommensteuersatz unter der Schwelle von 25 Prozent, wird der niedrigere Wert angewendet.
- Das Finanzamt erstattet die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer im Zuge des Einkommensteuerbescheids zurück.
Dieses Verfahren empfiehlt sich vor allem für Existenzgründer oder Gesellschafter in Phasen mit geringeren sonstigen Einkünften. Es sorgt dafür, dass keine Benachteiligung gegenüber anderen Einkunftsarten stattfindet.
Gehalt oder Ausschüttung: Was ist steuerlich günstiger?
Die Entscheidung zwischen einer Gehaltszahlung und einer Gewinnausschüttung erfordert eine genaue Abwägung der steuerlichen Auswirkungen auf Ebene des Unternehmens sowie der privaten Steuererklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Ein Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe direkt den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH.
Dadurch spart das mittelständische Unternehmen effektiv Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ein. Der Empfänger muss das Gehalt jedoch voll mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Eine Dividendenvereinbarung hingegen löst zunächst die volle Unternehmensbesteuerung bei der GmbH aus, gefolgt von der pauschalen Kapitalertragsteuer beim Empfänger.
Welche Steuern zahlt eine GmbH insgesamt auf ihren Gewinn?
Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent, den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer sowie die lokale Gewerbesteuer. Bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 400 Prozent beläuft sich die Belastung auf GmbH-Ebene auf rund 29,8 Prozent.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag bei einer GmbH-Ausschüttung?
Der Solidaritätszuschlag auf der Gesellschafterebene beträgt 5,5 Prozent der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Bezogen auf das gesamte Ausschüttungsvolumen entspricht dies einem Steuersatz von exakt 1,375 Prozent.
Kann ich die Kapitalertragsteuer bei einer Gewinnausschüttung umgehen?
Eine Umgehung ist legal nicht möglich, jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG gestellt werden, um die Ausschüttung stattdessen anteilig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Wann greift das Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Das Teileinkünfteverfahren greift auf Antrag, wenn der Geschäftsführer zu mindestens 1 Prozent an der GmbH beteiligt ist. Alternativ ist eine Beteiligung von 25 Prozent ohne Geschäftsführerstatus für diesen Antrag erforderlich.
Wie wirkt sich der Gewerbesteuer-Hebesatz auf die GmbH-Steuerlast aus?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von den Gemeinden bestimmt. Ein hoher Hebesatz von über 400 Prozent erhöht die Gewerbesteuerlast auf bis zu 17 Prozent und steigert somit die Gesamtbelastung der GmbH auf über 32 Prozent vor Ausschüttung.