# Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG nutzen

Nutzen Sie die Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG im Jahr 2026, um die Steuerbelastung auf 28,25 Prozent zu senken und die Liquidität Ihres Einzelunternehmens signifikant zu stärken. Learn how here.

**Published:** 2026-07-06  
**Updated:** 2026-07-06  
**Source:** https://aztajournal.com/de/gewinnthesaurierung-34a-estg

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> Die Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG sichert Einzelunternehmen und Personengesellschaften wertvolle finanzielle Spielräume. Durch eine gezielte Reinvestition erwirtschafteter Gewinne lässt sich die Steuerbelastung im Jahr 2026 von bis zu 45 Prozent auf einen attraktiven Eingangssteuersatz senken und die Liquidität spürbar stärken.

Mithilfe der Thesaurierungsbegünstigung können steuerpflichtige Unternehmer nicht entnommene Gewinne zu einem reduzierten Steuersatz im Betrieb belassen. Für das Veranlagungsjahr 2026 beläuft sich dieser Steuersatz auf 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Erst bei einer späteren privaten Entnahme dieser thesaurierten Mittel wird eine moderate Nachversteuerung fällig.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Vorteile der Gewinnthesaurierung

Die Thesaurierung bietet Personengesellschaften und Einzelunternehmen im deutschen Steuerrecht handfeste Liquiditäts- und Zinsvorteile, die sonst nur Kapitalgesellschaften vorbehalten sind.

- Sofortiger Liquiditätsvorteil: Der ermäßigte Steuersatz von 28,25 Prozent im Jahr 2026 schont die liquiden Mittel im direkten Vergleich zum regulären Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent.
- Stärkung der Eigenkapitalbasis: Einbehaltene Gewinne verbleiben direkt im Betriebsvermögen und können ohne hohen Steuerabzug für wichtige Investitionen genutzt werden.
- Zinseszinseffekt im Betrieb: Das eingesparte Kapital arbeitet im Unternehmen weiter, bevor eine spätere Entnahme die Nachversteuerung auslöst.

## Was ist die Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG?

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG beschreibt eine steuerliche Sonderregelung zur Begünstigung der Gewinnebehaltung bei bilanzierenden Personenunternehmen und Einzelbetrieben. Sie ermöglicht es diesen Steuerpflichtigen, ihre nicht entnommenen Gewinne auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, um im Wettbewerb mit Kapitalgesellschaften steuerlich nicht benachteiligt zu werden.

## Wer kann die Begünstigung nach § 34a EStG nutzen?

Der Gesetzgeber knüpft die Inanspruchnahme der Begünstigung an klare Voraussetzungen bezüglich der Einkunftsart und der Beteiligungshöhe.

1. Der Steuerpflichtige muss Gewinne aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 EStG erzielen.
2. Die Gewinnermittlung muss zwingend durch einen Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG erfolgen.
3. Bei Mitunternehmern einer Personengesellschaft muss der Gewinnanteil mehr als 10 Prozent betragen oder die Summe von 10.000 Euro übersteigen.

## Wie entwickeln sich die Steuersätze bis 2032?

Durch das Investitionssofortprogramm (BGBl. I 2025 Nr. 161) wurde im deutschen Steuerrecht eine stufenweise Absenkung des Sondertarifs beschlossen, um Unternehmer langfristig zu entlasten.

| Veranlagungszeitraum | Einkommensteuersatz (Thesaurierung) | Solidaritätszuschlag |
| --- | --- | --- |
| VZ 2026 / 2027 | 28,25 % | zzgl. 5,5 % auf die Steuer |
| Ab VZ 2028 | 27,00 % | zzgl. 5,5 % auf die Steuer |
| Ab VZ 2030 | 26,00 % | zzgl. 5,5 % auf die Steuer |
| Ab VZ 2032 | 25,00 % | zzgl. 5,5 % auf die Steuer |

## Rechenbeispiel: Wie viel Steuern spart die Thesaurierung 2026?

Ein Steuerpflichtiger erzielt im Jahr 2026 einen nicht entnommenen Gewinn von 200.000 Euro und unterliegt dem regulären Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Ohne den Antrag auf Begünstigung fallen für diesen Gewinnanteil regulär 90.000 Euro Einkommensteuer an. Bei Nutzung der Thesaurierung nach § 34a EStG beträgt die Steuerbelastung im Jahr 2026 hingegen lediglich 56.500 Euro (28,25 Prozent). Dies führt zu einer unmittelbaren Liquiditätsersparnis von 33.500 Euro, die am Jahresende zusätzlich im Betrieb reinvestiert werden kann.

## Wie berechnet man den begünstigten Gewinn?

Die Bemessungsgrundlage für den begünstigten Tarif wird exakt nach den Vorgaben des § 34a Abs. 2 EStG hergeleitet.

1. Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch den regulären Betriebsvermögensvergleich für das jeweilige Wirtschaftsjahr.
2. Abzug des positiven Saldos aus den getätigten Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres.
3. Hinzurechnung der im Wirtschaftsjahr angefallenen Gewerbesteuer des therausierten Betriebsvermögens.
4. Berücksichtigung der Steuerzahlungen: Entnahmen für die Zahlung der Einkommensteuer nach § 34a Abs. 1 und des Solidaritätszuschlags bleiben seit dem Wachstumschancengesetz außer Ansatz, was eine vollumfängliche Thesaurierung ermöglicht.

## Wann fällt die Nachversteuerung von 25 Prozent an?

Die Gewinnthesaurierung ist gesetzlich als reines Steuerstundungsmodell konzipiert und führt beim späteren Mittelabzug zu einer finalen steuerlichen Erfassung.

Sobald die ehemals begünstigt besteuerten Gewinne in einem späteren Jahr entnommen werden, wird gemäß § 34a Abs. 4 EStG eine Nachversteuerungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Der finanzielle Vorteil liegt primär in dem dadurch entstehenden Zinseszinseffekt. Solange das gestundete Kapital im Betrieb verbleibt und dort Rendite erwirtschaftet, übersteigt der finanzielle Nutzen die spätere Belastung.

### Unter welchen Bedingungen droht eine vorzeitige Nachversteuerung?

Besondere betriebliche Strukturveränderungen beenden den Stundungseffekt und führen zur sofortigen Besteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags.

- Die Veräußerung oder die Aufgabe des gesamten Betriebs oder eines Teilbetriebs.
- Die Einbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft oder eine andere Rechtsformänderung nach dem Umwandlungssteuergesetz.
- Der freiwillige oder gesetzlich erzwungene Wechsel der Gewinnermittlungsart weg von der Bilanzierung hin zur Einnahmen-Überschussrechnung.

## Für wen lohnt sich § 34a EStG in der Praxis?

Die Anwendung des § 34a EStG ist mit einem spürbaren bürokratischen Zusatzaufwand durch die jährliche gesonderte Feststellung der nachversteuerungspflichtigen Beträge verbunden.

Das Modell lohnt sich primär für wachstumsstarke Unternehmen mit hohem Reinvestitionsbedarf und einem persönlichen Steuersatz weit über dem Eingangssteuersatz. Als moderne Alternative steht Personengesellschaften zudem die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG offen, die im Vorfeld genau abgewogen werden sollte.

### Wie hoch ist der Steuersatz für die Gewinnthesaurierung im Jahr 2026?

Der begünstigte Steuersatz für einbehaltene Gewinne liegt im Veranlagungszeitraum 2026 gemäß § 34a Abs. 1 EStG bei 28,25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags.

### Kann ich die Thesaurierungsbegünstigung auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen?

Nein, Steuerpflichtige mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG können die Begünstigung nicht nutzen. Hierfür ist zuvor ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Bilanzierung erforderlich.

### Was passiert mit den thesaurierten Gewinnen bei einer Betriebsaufgabe?

Bei einer Betriebsaufgabe wird der gesamte verbliebene nachversteuerungspflichtige Betrag aufgelöst und unterliegt der sofortigen Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 EStG mit dem Steuersatz von 25 Prozent.

### Gibt es Fristen für den Antrag auf Begünstigung nach § 34a EStG?

Der Antrag muss für jeden Betrieb und jedes Wirtschaftsjahr gesondert gestellt werden. Dies erfolgt im Rahmen der regulären Einkommensteuererklärung für das jeweilige Veranlagungsjahr.
