# Grundfreibetrag 2026: So viel bleibt steuerfrei

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro für Singles. Erfahren Sie alles über Tarifzonen, die automatische Entlastung und den Solidaritätszuschlag.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/de/grundfreibetrag-2026

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> Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für das Jahr 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende und sichert das Existenzminimum. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied zum Bruttogehalt, zeigt alle Tarifzonen nach dem Einkommensteuergesetz und fasst wichtige Fakten zum Solidaritätszuschlag zusammen.

Im Jahr 2026 bleibt für Alleinstehende ein Einkommen von bis zu **12.348 Euro** komplett steuerfrei. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich dieser steuerfreie Betrag auf insgesamt **24.696 Euro**. Erst ab dem ersten Euro über dieser gesetzlichen Grenze fällt Einkommensteuer an.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zum Freibetrag

1. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 liegt bei **12.348 Euro** für Singles und **24.696 Euro** für Verheiratete.
2. Das Finanzamt wendet diesen Freibetrag bei der jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen an.
3. Es handelt sich um einen echten Freibetrag und keine Freigrenze, weshalb nur das darüberliegende Einkommen versteuert wird.
4. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich deutlich vom Bruttolohn, da Ausgaben wie Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen werden.

## Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2026 bei **12.348 Euro** für Singles und **24.696 Euro** für zusammenveranlagte Ehepartner.

Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2026 angehoben. Im Vergleich zum Jahr 2025 mit 12.096 Euro bedeutet dies eine Entlastung um 252 Euro für Alleinstehende. Diese Anpassung ist gesetzlich in **§ 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)** festgeschrieben.

## Was ist der Grundfreibetrag und wie funktioniert er?

Der Grundfreibetrag stellt das gesetzlich garantierte Existenzminimum von Bürgerinnen und Bürgern dar und bleibt in Deutschland gänzlich steuerfrei.

Ein **Grundfreibetrag** ist der gesetzlich festgelegte Teil des Einkommens, auf den der Staat keine Einkommensteuer erhebt. Er dient der verfassungsrechtlichen Absicherung des steuerlichen Existenzminimums, damit jedem Steuerpflichtigen genug Geld für die grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Miete, Kleidung und Verpflegung zur Verfügung steht.

- Arbeitnehmer müssen keinen Antrag stellen, da die Freibeträge bereits automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
- Bei einem Freibetrag wird nur der Teil des Einkommens versteuert, der den Freibetrag von 12.348 Euro überschreitet.
- Im Gegensatz dazu würde eine Freigrenze bedeuten, dass bei Überschreitung direkt das gesamte Einkommen ab dem ersten Cent versteuert werden müsste.

## Warum ist das zu versteuernde Einkommen nicht dein Bruttolohn?

Das zu versteuernde Einkommen wird durch den Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben aus deinem Bruttogehalt ermittelt.

Dein Bruttogehalt bildet lediglich die Ausgangsbasis für die Steuerberechnung. Bevor das Finanzamt den Steuersatz berechnet, zieht es gesetzliche Pauschbeträge und tatsächliche Aufwendungen ab. Zu diesen Abzügen gehören unter anderem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von **1.230 Euro**. Ebenso mindern gesetzliche Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Rentenversicherung sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen deine steuerliche Bemessungsgrundlage.

## Wie sehen die Steuertarif-Zonen ab 2026 aus?

Der Steuertarif ab 2026 teilt sich in fünf Zonen von der steuerfreien Nullzone bis zur Reichensteuer auf.

| Progressionszone | Zu versteuerndes Einkommen (zvE) | Steuersatz |
| --- | --- | --- |
| Nullzone (Grundfreibetrag) | bis 12.348 € | 0 % |
| Eingangsprogression | 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis ca. 24 % |
| Mittlere Progressionszone | 17.800 € bis 69.878 € | ca. 24 % bis 42 % |
| Spitzensteuersatz | 69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |

## Ab wann fällt der Solidaritätszuschlag 2026 an?

Der Solidaritätszuschlag fällt im Jahr 2026 erst an, wenn deine fällige Einkommensteuer die gesetzliche Freigrenze von **20.350 Euro** überschreitet.

Die Freigrenze schützt einen Großteil der Steuerzahler vor der Abgabe. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt im Jahr 2026 die doppelte Freigrenze von **40.700 Euro** Einkommensteuer. Nur wer über diesen Werten liegt, entrichtet den Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise.

### Muss ich den Grundfreibetrag in der Steuererklärung extra beantragen?

Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Das Finanzamt berücksichtigt den Grundfreibetrag von Amts wegen automatisch bei der Ermittlung deiner Steuerschuld.

### Was passiert, wenn mein Einkommen nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt?

In diesem Fall zahlst du Einkommensteuer nur auf den Teil, welcher den Grundfreibetrag von 12.348 Euro überschreitet. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift also nur für den darüberliegenden Differenzbetrag.

### Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner, Studenten und Minijobber?

Ja, dieser steuerliche Freibetrag gilt grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen. Minijobber zahlen bei pauschal versteuerten Jobs ohnehin keine eigene Einkommensteuer, während er bei Rentnern und Studenten das steuerbare Einkommen senkt.

### Wie unterscheidet sich der Grundfreibetrag vom Kinderfreibetrag?

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum eines Erwachsenen unabhängig von Kindern. Der zusätzlich gewährte Kinderfreibetrag stellt das verfassungsrechtliche Existenzminimum des Kindes steuerfrei und wird im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verrechnet.
