Günstigerprüfung: So sparen Sie Steuern auf Kapitalerträge
Die steuerliche Günstigerprüfung schützt Anleger vor zu hoher Besteuerung. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, erstattet das Finanzamt die Differenz zur Abgeltungsteuer – völlig ohne finanzielles Risiko.

Auf einen Blick: Das Wichtigste zur Günstigerprüfung
Die steuerliche Günstigerprüfung stellt sicher, dass Steuerpflichtige mit einem geringeren Einkommen nicht unverhältnismäßig hoch durch Kapitalerträge belastet werden. Durch diese Regelung gleicht das Finanzamt die Steuerbelastung individuell an.
- Automatischer Schutz vor Nachteilen: Das Finanzamt wendet die Tarifbesteuerung nur an, wenn diese günstiger für Sie ist als die Abgeltungsteuer.
- Grenzsteuersatz entscheidend: Der Antrag lohnt sich immer dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter der Grenze von 25 Prozent liegt.
- Keinerlei Risiko: Ergibt die Prüfung im Finanzamt keinen finanziellen Vorteil, verbleibt es einfach bei der bereits abgeführten Abgeltungsteuer.
Lohnt sich die Günstigerprüfung bei Steuersatz unter 25%?
Ja, die Günstigerprüfung lohnt sich in jedem Fall, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. In diesem Fall erhalten Sie die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über den Steuerbescheid zurückerstattet.
Da der gesetzliche Abgeltungsteuersatz starr vorgegeben ist, zahlen Kleinanleger oder Personen mit geringem Einkommen ohne den Antrag oft zu hohe Steuern auf ihre Zinsen oder Dividenden. Das Finanzamt vergleicht beide Steuersätze genau und wählt den für Sie besten Tarif aus.
| Persönlicher Steuersatz | Steuerliche Auswirkung | Ergebnis des Antrags |
|---|---|---|
| Unter 25 % | Besteuerung mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz | Steuererstattung durch das Finanzamt |
| Über 25 % | Beibehaltung der pauschalen Abgeltungsteuer | Keine Veränderung, kein Nachteil für Sie |
Was ist die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung?
Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist ein Verfahren, bei dem das Finanzamt prüft, ob die Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommensteuertarif für den Steuerzahler günstiger ist als der pauschale Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent gemäß § 32d Abs. 1 EStG.
Für wen lohnt sich der Antrag am meisten?
Die Beantragung der Günstigerprüfung ist besonders für Personen vorteilhaft, deren zu versteuerndes Einkommen im entsprechenden Kalenderjahr eher gering ausfällt. Dadurch sinkt der marginale Steuersatz deutlich unter den pauschalen Steuersatz.
- Rentnerinnen und Rentner: Geringe steuerpflichtige Renteneinkünfte führen oft zu einem niedrigen Steuersatz.
- Studierende und Auszubildende: Durch Nebenjobs oder Praktika wird der Grundfreibetrag selten überschritten.
- Geringverdiener und Teilzeitkräfte: Ein geringes Gesamteinkommen begünstigt die Tarifbesteuerung.
- Personen mit hohen Freibeträgen: Hohe Werbungs- oder Sonderausgaben drücken das zu versteuernde Einkommen.
Welche Regeln und Pflichten müssen Sie beachten?
Für die Günstigerprüfung gilt das strenge Prinzip der Einheitlichkeit nach § 32d Abs. 6 Satz 3 EStG. Sie müssen daher zwingend alle im Kalenderjahr erzielten Kapitalerträge deklarieren; ein teilweiser Antrag für einzelne Konten oder Depots ist rechtlich ausgeschlossen.
Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, wirkt der Antrag gemäß § 32d Abs. 6 Satz 4 EStG immer für beide Partner gemeinsam. Zudem erhöht die Hinzurechnung der Erträge Ihr zu versteuerndes Einkommen, was den Steuersatz für andere Einkunftsarten leicht anheben kann.
Wo beantragt man die Günstigerprüfung in der Steuererklärung?
Sie beantragen die Günstigerprüfung direkt in Ihrer Einkommensteuererklärung, indem Sie in der Anlage KAP in Zeile 4 das entsprechende Kontrollkästchen ankreuzen. Das Ausfüllen dieses Antrags ist unkompliziert und erfordert keine gesonderten Berechnungen von Ihnen.
Der gesetzliche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten bleibt auch bei der Günstigerprüfung vollständig erhalten. Erst die Einkünfte, die diesen Freibetrag überschreiten, werden für den Steuervergleich herangezogen.
Lohnt sich die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen, wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt?
Ja. Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden Ihre Kapitalerträge durch den Antrag niedriger besteuert, und Sie erhalten die überzahlte Steuer erstattet.
Kann ich durch den Antrag auf Günstigerprüfung Geld verlieren?
Nein. Das Finanzamt wendet die Tarifbesteuerung nur an, wenn diese für Sie günstiger ist. Andernfalls bleibt es ohne Nachteile bei der pauschalen Abgeltungsteuer.
Gilt die Günstigerprüfung automatisch für Ehepartner zusammen?
Ja. Gemäß § 32d Abs. 6 Satz 4 EStG kann bei einer Zusammenveranlagung der Antrag auf Günstigerprüfung nur für beide Ehepartner gemeinsam gestellt werden.