Handwerkerkosten von der Steuer absetzen
Wer Handwerkerarbeiten zu Hause durchführen lässt, kann bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer absetzen. Wichtig sind unbare Zahlung und getrennte Lohnkosten.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zum Steuerbonus
Die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen bietet Eigentümern und Mietern eine direkte Steuerersparnis. Durch den Abzug von der Steuerschuld profitieren Steuerzahler unmittelbar von staatlichen Entlastungen bei Modernisierungen.
- Der staatliche Steuerbonus beträgt 20 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen für erbrachte Handwerkerleistungen.
- Der maximale Abzugsbetrag ist gesetzlich auf 1.200 Euro pro Haushalt und Kalenderjahr begrenzt.
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei jährlichen Arbeitskosten von insgesamt 6.000 Euro.
- Gefördert werden ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, während Materialkosten vollständig ausgeschlossen sind.
Handwerkerrechnung absetzen: Wieviel Prozent Lohnkosten?
Sie können exakt 20 Prozent der reinen Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen, um Ihre Steuerschuld direkt zu reduzieren.
Diese Regelung basiert auf § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Gesetzgeber fördert hiermit den Erhalt und die Modernisierung von privatem Wohnraum. Wichtig ist dabei die genaue Aufteilung der Posten auf der Rechnung.
Materialkosten sind von dieser Steuerermäßigung gesetzlich strikt ausgeschlossen. Gemäß § 35a Absatz 5 EStG gilt der Abzug ausschließlich für die Arbeitsleistung sowie für Fahrtkosten und die Nutzung von Maschinen.
Handwerkerrechnung steuerlich absetzen: Wieviel gibt es zurück?
Der maximale Steuerbonus beträgt 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt, basierend auf einer Höchstgrenze von 6.000 Euro für anrechenbare Arbeitskosten.
Da der Abzug direkt von Ihrer ermittelten Einkommensteuer abgezogen wird, wirkt sich die Steuerermäßigung eins zu eins auf Ihre Geldbörse aus. Das zu versteuernde Einkommen spielt für die prozentuale Ersparnis keine Rolle.
| Rechnungsposition | Betrag in Euro |
|---|---|
| Gesamtsumme der Handwerkerrechnung | 4.000 € |
| Abzüglich der Materialkosten (nicht förderfähig) | - 1.500 € |
| Verbleibende Arbeitskosten (inklusive Fahrtkosten) | 2.500 € |
| Steuerbonus (20 % direkte Erstattung) | 500 € |
Welche Voraussetzungen müssen für den Steuerbonus erfüllt sein?
Für die Inanspruchnahme des Steuerbonus müssen alle gesetzlichen Kriterien des Einkommensteuergesetzes lückenlos und nachweisbar erfüllt sein.
- Die Arbeiten müssen in einem selbst genutzten Haushalt innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden.
- Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, die Lohn- und Materialkosten separat ausweist.
- Die Zahlung muss unbar per Banküberweisung erfolgen, da Barzahlungen den Steuerabzug gemäß § 35a Absatz 5 EStG komplett ausschließen.
- Für die betroffene Maßnahme darf keine andere öffentliche Förderung, wie etwa zinsgünstige KfW-Darlehen, genutzt worden sein.
Die Pflicht zur unbaren Zahlung wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) weiter verschärft. Seit dem Jahr 2025 ist die Überweisung auf das Konto des Handwerksbetriebs zwingende Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils.
Abgrenzung: Was gilt bei einer energetischen Sanierung?
Bei energetischen Gebäudesanierungen greift der speziellere § 35c EStG, der deutlich höhere Steuererleichterungen von bis zu 40.000 Euro ermöglicht.
Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung des § 35a EStG sind nach § 35c EStG auch die Materialkosten förderfähig. Die Gesamtförderung beträgt 20 Prozent der Sanierungskosten und wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt von der Steuerschuld abgezogen.
Handwerkerrechnung absetzen: Wieviel darf bar gezahlt werden?
Es darf kein einziger Cent bar bezahlt werden, wenn Sie den gesetzlichen Steuerbonus in Ihrer Steuererklärung nutzen möchten.
Selbst wenn eine Quittung vorliegt, führt Barzahlung zum vollständigen Verlust des Steueranspruchs. Das Finanzamt verlangt bei Prüfungen grundsätzlich den Nachweis durch den Kontoauszug des Steuerzahlers.
Kann ich auch Materialkosten von der Steuer absetzen?
Nein. Nach § 35a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes sind Materialkosten ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen. Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind anrechenbar.
Gilt der Höchstbetrag von 1.200 Euro für jede Person im Haushalt?
Nein. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung gilt immer nur einmal pro Haushalt und Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen.
Was passiert, wenn ich eine Handwerkerrechnung bar bezahle?
Bei einer Barzahlung verlieren Sie den Anspruch auf die Steuerersparnis komplett. Gesetzlich ist eine unbare Zahlung auf das Bankkonto des Handwerkers vorgeschrieben.
Kann ich KfW-Förderung und den Steuerbonus kombinieren?
Nein. Eine Kombination von öffentlicher Förderung und dem Steuerbonus für dieselbe Handwerkerleistung ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.