# Handy abschreiben: So setzen Sie Ihr geschäftliches Smartphone richtig ab

Selbstständige können ihr geschäftliches Smartphone steuerlich geltend machen. Je nach Kaufpreis greift die GWG-Sofortabschreibung, die 5-jährige lineare Methode oder die degressive Abschreibung ab 2025.

**Published:** 2026-07-06  
**Updated:** 2026-07-06  
**Source:** https://aztajournal.com/de/handy-abschreiben-steuer

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> Selbstständige können ihr geschäftliches Smartphone steuerlich geltend machen, müssen dabei jedoch klare Abschreibungsmethoden beachten. Je nach Kaufpreis und Anschaffungszeitpunkt kommen die GWG-Sofortabschreibung, die fünfjährige lineare Steuerabschreibung oder die degressive Methode in Betracht, um die Steuerlast optimal und rechtssicher zu senken.

Sie können Ihr gewerblich genutztes Handy steuerlich absetzen, indem Sie die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben geltend machen. Je nach der Höhe des Netto-Kaufpreises erfolgt diese Steuerentlastung entweder sofort im Jahr des Kaufs über die GWG-Regelung oder verteilt über die gesetzliche Nutzungsdauer von fünf Jahren. Teurere Smartphones lassen sich zudem über die degressive Methode schneller in den ersten Jahren abschreiben.

## Auf einen Blick: Wie Sie Ihr geschäftliches Smartphone absetzen

Für die steuerliche Geltendmachung eines geschäftlichen Smartphones stehen Selbstständigen drei verschiedene steuerliche Wege offen. Welcher Weg der rentabelste ist, hängt primär von den Netto-Anschaffungskosten und dem genauen Kaufdatum des Geräts ab.

| Kaufpreis (netto) | Regelung | Abschreibungsdauer |
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| Bis 800 Euro | GWG-Sofortabschreibung | 1 Jahr (vollständig) |
| Über 800 Euro | Lineare AfA | 5 Jahre |
| Über 800 Euro (ab 1.7.2025) | Degressive AfA (Option) | 30 % p.a. fallend |

## Wie hoch ist die Abschreibung beim Handy für die Nutzungsdauer?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für ein mobiles Telefon beträgt laut den offiziellen Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden standardmäßig fünf Jahre.

Gemäß der offiziellen **AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter** müssen Smartphones über einen Zeitraum von 60 Monaten linear abgeschrieben werden. Wenn Sie das Gerät mitten im laufenden Kalenderjahr erwerben, müssen Sie den Abschreibungsbetrag für das erste Jahr zeitanteilig berechnen. Es zählen hierbei genau die Monate ab dem Anschaffungsmonat bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Die Berechnung der linearen Abschreibung eines Smartphones erfolgt schrittweise nach diesem Muster:

1. Ermitteln Sie den Netto-Kaufpreis des Mobiltelefons ohne Umsatzsteuer.
2. Teilen Sie diesen Netto-Betrag durch die reguläre Nutzungsdauer von 5 Jahren, um den jährlichen Abschreibungsbetrag festzulegen.
3. Teilen Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag im ersten Jahr durch 12 Monate.
4. Multiplizieren Sie diesen Monatsbetrag mit der Anzahl der Monate ab dem Kaufmonat inklusive des Anschaffungsmonats.

## Kann man ein Handy auf 1 Jahr abschreiben?

Eine einjährige Sofortabschreibung von Smartphones unabhängig vom Kaufpreis ist steuerlich ausgeschlossen, da Handys nicht unter die begünstigten digitalen Wirtschaftsgüter fallen.

Das Bundesfinanzministerium hat im Jahr 2021 durch ein spezielles BMF-Schreiben die Nutzungsdauer für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter auf ein Jahr verkürzt. Diese Erleichterung gilt vor allem für Computer, Laptops, Tablets sowie Peripheriegeräte und gängige Standard-Software. Ein Smartphone fällt jedoch rechtlich nicht unter diese Definition von Computerhardware und muss daher weiterhin regulär über fünf Jahre abgeschrieben werden, sofern es die GWG-Grenze überschreitet.

## Wann gilt die GWG-Sofortabschreibung bis 800 Euro netto?

Die sofortige Vollabschreibung eines Handys ist immer dann zulässig, wenn der Netto-Anschaffungspreis des Geräts die gesetzliche Grenze von 800 Euro nicht überschreitet.

Kostet das Smartphone maximal 800 Euro netto, wird es steuerlich als ein geringwertiges Wirtschaftsgut eingestuft. Sie müssen den Kaufpreis in diesem Fall nicht mühsam über fünf Jahre verteilen. Der vollständige Betrag kann direkt im Jahr des Kaufs als Betriebsausgabe deklariert und somit steuermindernd geltend gemacht werden.

## Wie funktioniert die degressive Abschreibung ab 2025/2026?

Die degressive Abschreibung erlaubt die zeitweise Nutzung eines fallenden Prozentsatzes zur schnellen Gewinnminderung in den ersten Jahren der Nutzung.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, hat der Gesetzgeber die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Der zulässige Prozentsatz beträgt bis zu 30 Prozent jährlich vom jeweiligen Restwert. Diese Option ist besonders für hochpreisige Premium-Smartphones attraktiv, um gleich zu Beginn der Nutzung hohe Abschreibungsbeträge steuerlich geltend zu machen.

## Wie weise ich die betriebliche Nutzung beim Finanzamt nach?

Den geschäftlichen Nutzungsanteil Ihres Mobiltelefons müssen Sie gegenüber dem Finanzamt durch geeignete Aufzeichnungen oder eine nachvollziehbare Schätzung glaubhaft darlegen.

Sobald Sie ein Smartphone sowohl geschäftlich als auch privat verwenden, dürfen Sie nur den betrieblichen Kostenanteil absetzen. Beträgt die geschäftliche Nutzung nachweislich über 50 Prozent, gehört das Gerät vollständig zum Betriebsvermögen.

Für den Nachweis dieses betrieblichen Anteils können Sie folgende Methoden nutzen:

- Führen eines detaillierten Nutzungsprotokolls über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten.
- Erstellung einer plausiblen Schätzung anhand von regelmäßigen Verbindungsnachweisen und geschäftlichen Kontakten.
- Glaubhafte Darlegung der ausschließlichen Nutzung im Betrieb durch das Vorhandensein eines separaten, rein privaten Zweithandys.

### Wie hoch ist die Abschreibung bei einem Handy laut AfA-Tabelle?

Laut der offiziellen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die steuerliche Nutzungsdauer eines Handys fünf Jahre. Die Anschaffungskosten werden bei der linearen Methode gleichmäßig auf 60 Monate aufgeteilt und monatsgenau ab dem Kaufmonat abgeschrieben.

### Gilt die 1-jährige Nutzungsdauer für Computer auch für Handys?

Nein, das entsprechende BMF-Schreiben zur Verkürzung der Nutzungsdauer auf ein Jahr gilt ausdrücklich nur für Computer, Laptops, Software und ausgewählte Peripheriegeräte. Smartphones sind von dieser Sonderregelung ausgeschlossen und müssen normal abgeschrieben werden.

### Was passiert mit der Steuer, wenn ich das Handy privat und geschäftlich nutze?

Bei einer gemischten Nutzung müssen Sie die Kosten in einen privaten und einen geschäftlichen Anteil aufteilen. Nur die geschäftlichen Kosten sind als Betriebsausgaben abziehbar, während der private Anteil als nicht abziehbare Lebensführung gilt.

### Kann ich ein teures Smartphone über 800 Euro degressiv abschreiben?

Ja, für Geräte, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, steht Ihnen die degressive Abschreibung mit einem festen Satz von bis zu 30 Prozent pro Jahr als steuerliche Option zur Verfügung.
