# Homeoffice-Pauschale 2026: Das gilt bei der Steuer

Die steuerliche Homeoffice-Pauschale bietet auch 2026 eine einfache Möglichkeit, bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten abzusetzen. Erfahren Sie hier alles zu Höchstbeträgen, neuen Nachweispflichten und der Kombination mit der Pendlerpauschale.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-03  
**Source:** https://aztajournal.com/de/homeoffice-pauschale-2026

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> Die steuerliche Homeoffice-Pauschale entlastet Arbeitnehmer im Jahr 2026 effektiv bei der Steuererklärung. Mit einem Höchstsatz von täglich **6 Euro** für bis zu **210 Tage** lassen sich ohne eigenes Arbeitszimmer maximal **1.260 Euro** geltend machen. Dafür gelten jedoch strenge gesetzliche Voraussetzungen und präzise Nachweispflichten.

Die steuerliche **Homeoffice-Pauschale** ermöglicht im Jahr 2026 einen Steuerabzug von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage. Steuerzahler können so ohne Nachweis eines separaten Arbeitszimmers bis zu 1.260 Euro jährlich als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung hierfür ist primär, dass die betriebliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Eckdaten zur Homeoffice-Pauschale 2026

| Steuerlicher Aspekt | Wert im Jahr 2026 |
| --- | --- |
| Tagespauschale | 6 Euro |
| Maximale jährliche Tage | 210 Tage |
| Maximaler Abzugsbetrag | 1.260 Euro |
| Nachweis Arbeitszimmer | Nicht erforderlich |

## Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026 und wie viele Tage kann ich ansetzen?

Steuerzahler können im Jahr 2026 täglich 6 Euro für bis zu 210 Homeoffice-Tage über die Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen.

- Nach **§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG** beträgt die Tagespauschale im Jahr 2026 unverändert 6 Euro pro Kalendertag.
- Die maximale Berücksichtigung ist auf höchstens 210 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
- Daraus ergibt sich ein steuerlicher Höchstbetrag von exakt 1.260 Euro pro Kalenderjahr.
- Dieser Pauschbetrag wird unabhängig von den tatsächlich entstandenen Raumkosten der Wohnung gewährt.

## Welche Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug erfüllt sein?

Für den Steuerabzug im Jahr 2026 müssen Sie die berufliche Tätigkeit überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt haben.

Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist für den Abzug der Tagespauschale nicht zwingend vorgeschrieben. Nach der gesetzlichen Definition können Sie die Pauschale beanspruchen, wenn Sie Ihre Arbeit am **Küchentisch** oder in einer Arbeitsecke ausführen. Wichtig ist jedoch, dass Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb Ihrer eigenen Wohnung aufgesucht haben.

### Was gilt, wenn kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist?

Falls Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bereitsteht, entfällt der Ausschluss bei gleichzeitiger Außendiensttätigkeit am selben Kalendertag.

Gemäß **§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG** gilt eine wesentliche Ausnahme für Berufstätige ohne eigenen Schreibtisch im Betrieb des Arbeitgebers. Diese Steuerzahler dürfen die Homeoffice-Pauschale auch dann für denselben Tag ansetzen, wenn sie zusätzlich an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet oder eine Auswärtstätigkeit ausgeübt haben. Dies betrifft beispielsweise Lehrkräfte oder bestimmte Außendienstmitarbeiter im Jahr 2026.

## Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale: Kann man beides am selben Tag absetzen?

Die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale dürfen grundsätzlich nicht für denselben Arbeitstag nebeneinander steuerlich geltend gemacht werden.

- Für einen Arbeitstag kann regulär nur entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale angesetzt werden.
- Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Wegstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte.
- Ausgenommen von diesem Verbot sind Arbeitnehmer, denen dauerhaft kein eigener Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht.
- Bei diesen Personen erlaubt das Gesetz den gleichzeitigen Abzug beider Pauschalen am selben Kalendertag.

### Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Die Homeoffice-Pauschale gehört im Steuerrecht zu den **Werbungskosten** für Berufstätige. Sie wirkt sich steuerlich nur dann spürbar aus, wenn alle Ihre Werbungskosten den gesetzlichen **Arbeitnehmer-Pauschbetrag** von **1.230 Euro** im Jahr 2026 überschreiten. Um eine tatsächliche Steuerersparnis zu erzielen, müssen Sie weitere berufsbedingte Ausgaben nachweisen oder die Pauschale voll ausnutzen.

## Neu ab 2026: Die verschärfte Nachweispflicht für Homeoffice-Tage

Im Jahr 2026 fordern Finanzämter präzise und lückenlose Belege für jeden einzelnen geltend gemachten Arbeitstag in der Wohnung.

Die Finanzverwaltung verlangt ab dem Steuerjahr 2026 eine lückenlose Dokumentation der erbrachten Heimarbeitstage. Ein formloser Kalender oder ein strukturiertes **digitales Protokoll** mit exakter Datumserfassung schützt Sie vor Streichungen durch die Beamten. Aus den Aufzeichnungen muss klar hervorgehen, dass an den jeweiligen Tagen kein Besuch der eigentlichen Betriebsstätte stattgefunden hat.

## Tagespauschale vs. häusliches Arbeitszimmer: Wann lohnt sich was?

Ob sich die Tagespauschale oder der Abzug eines eigenen Arbeitszimmers lohnt, hängt vom Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ab.

| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
| --- | --- | --- |
| Voraussetzung Raum | Kein separates Zimmer nötig | Abgeschlossener, separater Raum |
| Beruflicher Mittelpunkt | Nicht erforderlich | Bildet den Mittelpunkt der Tätigkeit |
| Maximaler Abzug pro Jahr | 1.260 Euro jährlich | Tatsächliche Kosten oder 1.260 Euro pauschal |
| Nachweisaufwand | Kalendernachweis der Tage | Nachweis der Raumkosten und Zimmernutzung |

### Darf ich die Homeoffice-Pauschale auch nutzen, wenn ich am Küchentisch arbeite?

Ja, ein separates Arbeitszimmer ist nicht vorgeschrieben. Die Pauschale kann im Jahr 2026 auch bei der Arbeit am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke beansprucht werden.

### Kann ich die Pauschale für eine Nebenbeschäftigung und einen Hauptberuf am selben Tag doppelt anrechnen?

Nein, die Homeoffice-Pauschale darf pro Kalendertag nur einmal beansprucht werden. Selbst bei mehreren Tätigkeiten bleibt der Höchstbetrag bei 6 Euro am Tag.

### Was passiert, wenn meine gesamten Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen?

Liegen die Gesamtkosten unter 1.230 Euro, wirkt sich die Pauschale steuerlich nicht zusätzlich aus. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

### Wie weise ich dem Finanzamt meine Homeoffice-Tage im Jahr 2026 lückenlos nach?

Nutzen Sie ein detailliertes digitales Protokoll oder einen lückenlosen Kalender. Die Aufzeichnungen sollten alle Arbeitstage, Urlaubszeiten sowie Krankheitstage nachvollziehbar dokumentieren.
