# Immobilienbewertung im Erbfall: So bewertet das Finanzamt Ihr Erbe

Erfahren Sie, wie das Finanzamt vererbte Immobilien bewertet und wie Sie mit gesetzlichen Bewertungsverfahren und Gutachten Erbschaftsteuer sparen können.

**Published:** 2026-07-13  
**Updated:** 2026-07-13  
**Source:** https://aztajournal.com/de/immobilienbewertung-erbfall-finanzamt

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> Dieser Ratgeber erklärt kompakt, wie das Finanzamt vererbte Immobilien bewertet und welche gesetzlichen Bewertungsverfahren angewendet werden. Erfahren Sie, wie Sie mit Gutachten Steuern sparen und welche Freibeträge sowie Ausnahmen für das steuerfreie Familienheim im Erbfall gelten.

Die steuerliche Bewertung einer geerbten Immobilie richtet sich nach dem Bewertungsgesetz und dient als Grundlage für die Erbschaftsteuer. Das zuständige Finanzamt ermittelt den Wert stets zum konkreten Todeszeitpunkt des Erblassers.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur Immobilienbewertung im Erbfall

1. Als gesetzlicher Bewertungsmaßstab gilt immer der gemeine Wert am Todestag des Erblassers.
2. Das Finanzamt nutzt standardmäßig das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Wertermittlung.
3. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 führen verschärfte Parameter oft zu deutlich höheren Immobilienwerten.
4. Steuerzahler können durch ein professionelles Gutachten einen nachweisbar niedrigeren Verkehrswert durchsetzen.

## Wie wird eine geerbte Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet?

Das Finanzamt bewertet eine geerbte Immobilie anhand gesetzlich standardisierter Verfahren auf den konkreten Tag des Erbfalls hin. Maßgeblicher Bewertungsmaßstab ist dabei der gemeine Wert gemäß § 177 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG).

Dieser gemeine Wert entspricht dem objektiven Verkehrswert am Markt zum jeweiligen Bewertungsstichtag. Individuelle Belastungen oder persönliche Umstände bleiben bei dieser typisierenden Wertermittlung durch die Finanzbehörde zunächst unberücksichtigt.

## Was ist der Grundbesitzwert und wer ermittelt ihn?

Der Grundbesitzwert ist der vom Finanzamt gesondert festgestellte steuerliche Wert eines Grundstücks oder Gebäudes, der als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer dient. Er wird von der Bewertungsstelle des zuständigen Lagefinanzamts ermittelt und im Feststellungsbescheid ausgewiesen.

Dieser Wert weicht oft vom realen Marktpreis ab, da die Behörden standardisierte Massenverfahren nutzen müssen. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten das Finanzamt, diesen Wert rein rechnerisch anhand von Vorgaben der Gutachterausschüsse zu ermitteln.

## Welche drei Bewertungsverfahren sieht das Bewertungsgesetz vor?

Das Bewertungsgesetz schreibt je nach Immobilienart drei unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung vor. Welches Verfahren für Ihr Objekt herangezogen wird, regelt die gesetzliche Zuordnung in § 182 BewG.

- Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser mit ausreichenden Vergleichsdaten.
- Ertragswertverfahren nach §§ 184 bis 188 BewG für vermietete Objekte und Geschäftsgrundstücke mit dauerhaft erzielbaren Erträgen.
- Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG als Auffangmethode für eigengenutzte Immobilien ohne verfügbare Vergleichswerte.

### Wie funktioniert das Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG)?

Dieses Verfahren ermittelt den Immobilienwert primär anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte aus der Region. Das Finanzamt greift dafür auf die offiziellen Kaufpreissammlungen der regionalen Gutachterausschüsse zurück.

Das Vergleichswertverfahren gilt rechtlich als die marktnächste Methode für Standardimmobilien. Finden sich keine geeigneten Vergleichsobjekte, muss die Behörde auf das Sachwertverfahren ausweichen.

### Wie funktioniert das Ertragswertverfahren (§§ 184–188 BewG)?

Beim Ertragswertverfahren berechnet das Finanzamt den Wert aus dem Bodenwert und dem verzinsten Reinertrag des Gebäudes. Der Reinertrag ergibt sich aus den jährlichen Mieteinnahmen abzüglich der tatsächlichen Bewirtschaftungskosten.

Dieser Ertragsteil wird unter Berücksichtigung des Liegenschaftszinssatzes kapitalisiert. Ein niedriger Liegenschaftszinssatz führt im Ergebnis zu einem spürbar höheren steuerlichen Ertragswert.

### Wie funktioniert das Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG)?

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert getrennt nach dem Bodenwert und dem reinen Wert der baulichen Anlagen. Das Finanzamt berechnet den Gebäudewert auf Basis von Regelherstellungskosten, Brutto-Grundfläche und Baupreisindex.

Vom ermittelten Sachwert wird eine Alterswertminderung abgezogen. Der vorläufige Sachwert wird anschließend mit einem regionalen Sachwertfaktor multipliziert, um den endgültigen Wert zu erhalten.

## Welche Änderungen gelten seit dem Jahressteuergesetz 2022?

Die gesetzlichen Änderungen führen seit dem Jahr 2023 zu deutlich höheren steuerlichen Bewertungen von Immobilien. Tarife und Faktoren wurden angepasst, um die Bewertungswerte stärker an die echten Marktpreise anzugleichen.

| Parameter | Änderung ab 2023 | Auswirkung auf Steuerwert |
| --- | --- | --- |
| Liegenschaftszinssätze | Gesetzliche Zinssätze wurden abgesenkt | Höhere Werte im Ertragswertverfahren |
| Sachwertfaktoren | Anpassung an aktuelle Marktdaten | Deutlicher Wertanstieg im Sachwertverfahren |
| Gesamtnutzungsdauer | Erhöhung der Nutzungsdauer für Wohngebäude | Geringere steuerliche Alterswertminderung |

## Wie kann man einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen?

Erben können einen niedrigeren Immobilienwert durch ein qualifiziertes Gutachten oder einen zeitnahen Verkaufserlös nachweisen. Diese Nachweismöglichkeit ist gesetzlich fest in § 198 Abs. 1 BewG verankert.

Der Steuerzahler trägt für diesen Nachweis die volle Beweislast und die anfallenden Kosten. Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt werden.

Alternativ gilt ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielter Kaufpreis als Nachweis. Voraussetzung ist, dass dieser Verkauf innerhalb von zwölf Monaten vor oder nach dem Stichtag stattfand.

## Welche Steuerbefreiungen und Freibeträge gelten für Erben?

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für enge Verwandte hohe persönliche Freibeträge und Steuerbefreiungen vor. Insbesondere die Selbstnutzung kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen komplett steuerfrei bleiben.

| Begünstigung | Gesetzliche Anforderung | Steuerlicher Vorteil |
| --- | --- | --- |
| Familienheim | Ehegatten oder Kinder nutzen die Immobilie 10 Jahre selbst | 100 % Erbschaftsteuerbefreiung (für Kinder bis 200 qm Wohnfläche) |
| Vermietungsabschlag | Zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück im Inland | 10 % Abschlag vom ermittelten Grundbesitzwert |
| Persönliche Freibeträge | Abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser | Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro je Elternteil |

### Was passiert, wenn ich das steuerfreie Familienheim vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufe?

Wenn Sie die selbstgenutzte Wohnimmobilie vor Ablauf der zehnjährigen Haltefrist verkaufen oder vermieten, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Das Finanzamt fordert die Erbschaftsteuer für das Objekt dann nachträglich in voller Höhe ein.

### Welche Frist gilt für den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts?

Gegen den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

### Wie weise ich dem Finanzamt einen niedrigeren Immobilienwert nach?

Der Nachweis erfolgt gemäß § 198 BewG entweder über ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen oder durch Vorlage eines Kaufvertrags über die Immobilie, der innerhalb von zwölf Monaten um den Stichtag geschlossen wurde.

### Kann ich Schulden und Lasten bei der Bewertung der Immobilie abziehen?

Schulden und Lasten wie Hypotheken werden nicht bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts abgezogen. Sie mindern jedoch als Nachlassverbindlichkeiten das steuerpflichtige Gesamterbe im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung.
