Kassenmeldepflicht: TSE-Kasse richtig über ELSTER melden
Seit 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit TSE über Mein ELSTER. Erfahren Sie hier alle wichtigen Fristen und Details.

Elektronische Kassen, die Sie ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, müssen Sie innerhalb von einem Monat nach dem Kauf beim Finanzamt melden. Für ältere Kassen, die vor diesem Datum bereits in Betrieb waren, endete die gesetzliche Meldefrist bereits am 31. Juli 2025. Bei Versäumnissen sollten Sie die Meldung umgehend elektronisch nachholen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Kernfakten
| Zeitpunkt der Anschaffung | Gesetzliche Meldefrist |
|---|---|
| Vor dem 01.07.2025 | Spätestens bis zum 31. Juli 2025 (bereits abgelaufen) |
| Ab dem 01.07.2025 | Innerhalb von einem Monat nach der Anschaffung |
| Außerbetriebnahme ab 01.07.2025 | Innerhalb von einem Monat nach der Außerbetriebnahme |
Bis wann muss ich meine TSE-Kasse beim Finanzamt melden?
Die Meldefrist für Ihre TSE-Kasse beträgt genau einen Monat ab dem Anschaffungsdatum, sofern das System ab dem 1. Juli 2025 erworben wurde.
- Elektronische Kassensysteme mit Anschaffungsdatum ab dem 1. Juli 2025 unterliegen einer strikten Frist von einem Monat für die Anmeldung.
- Schnittstellen zur Außerbetriebnahme erfordern ebenfalls eine Meldung innerhalb eines Monats nach der endgültigen Abschaltung des Geräts.
- Altgeräte mit einem Anschaffungsdatum vor dem 1. Juli 2025 mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden und gelten heute als verspätet.
Was ist die KassenSichV und wer ist meldepflichtig?
Die KassenSichV regelt die Manipulationssicherheit elektronischer Kassen, während § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung alle Steuerpflichtigen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen zur Meldung verpflichtet.
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die technische Anforderungen für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Betrugsprävention festlegt. Sie schreibt vor, dass Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Diese Verordnung sichert die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle.
- Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des Gesetzes umfassen alle elektronischen Registrierkassen und kassenbasierten Abrechnungssysteme.
- Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) müssen mit dem System verbunden sein und ebenfalls differenziert gemeldet werden.
Wie funktioniert die Anmeldung über Mein ELSTER?
Die Kassenmeldung erfolgt ausschließlich digital über das Portal Mein ELSTER oder eine kompatible Softwarelösung mit einer integrierten ERiC-Schnittstelle.
- Rufen Sie das offizielle Online-Portal Mein ELSTER auf und loggen Sie sich in Ihr bestehendes Benutzerkonto ein.
- Suchen Sie im Bereich der Formulare nach der Vorlage mit dem Titel 'Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme'.
- Alternativ nutzen Sie eine kommerzielle Buchhaltungssoftware, die Daten direkt über das integrierte ERiC-Verfahren der Finanzverwaltung übermittelt.
- Eine Einreichung in Papierform oder per E-Mail ist gesetzlich ausgeschlossen und besitzt vor dem Finanzamt keinerlei Rechtswirksamkeit.
Welche Angaben muss die Kassenmeldung enthalten?
Jede Kassenmeldung erfordert präzise Steuerdaten, Gerätenummern, Standorte und die spezifischen Zertifizierungs-IDs der verwendeten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen.
- Der vollständige Name und die Steuernummer des meldepflichtigen Steuerpflichtigen.
- Die genaue Art und die individuelle Seriennummer des genutzten elektronischen Kassensystems.
- Das exakte Datum der Anschaffung oder gegebenenfalls das Datum der endgültigen Außerbetriebnahme.
- Die Art sowie die offizielle Zertifizierungs-ID der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
- Die eindeutige Zuordnung des Geräts zur jeweiligen Betriebsstätte in einer einheitlichen elektronischen Mitteilung.
Was passiert bei verpasster Kassenmeldung?
Das Versäumen der gesetzlichen Meldefrist stellt laut Abgabenordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die finanzielle Sanktionen und verstärkte steuerliche Prüfungen nach sich ziehen kann.
- Das Finanzamt stuft eine unterlassene oder verspätete Meldung als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Absatz 7 der Abgabenordnung ein.
- Die Behörden können bei Verstößen empfindliche Bußgelder gegen den Betreiber des elektronischen Aufzeichnungssystems verhängen.
- Eine fehlende Registrierung erhöht statistisch das Risiko für eine unangekündigte Kassen-Nachschau durch Prüfer des Finanzamts.
- Verspätungen können zudem im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung zu vertieften Kontrollen der gesamten Buchführung führen.
Gilt die Kassenmeldepflicht auch bei einer Kassen-Außerbetriebnahme?
Ja, die Kassenmeldepflicht erstreckt sich auch auf die Außerbetriebnahme. Sie müssen das genaue Datum der Abschaltung innerhalb von einem Monat elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Kann ich die Meldung per Post an mein Finanzamt schicken?
Nein, die Übermittlung auf dem Postweg ist gesetzlich nicht zulässig. Die Meldung muss zwingend auf elektronischem Weg über Mein ELSTER oder eine ERiC-Schnittstelle erfolgen.
Welche Strafen drohen bei einer verspäteten Kassenmeldung?
Eine verspätete oder unterlassene Kassenmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 379 Absatz 7 der Abgabenordnung dar. Dies kann zu hohen Bußgeldern, einer Kassen-Nachschau oder einer vorgezogenen Betriebsprüfung führen.
Benötige ich für jedes einzelne Kassensystem eine eigene Meldung?
Grundsätzlich müssen alle Systeme erfasst werden. Die betroffenen Kassen einer Betriebsstätte werden jedoch strukturiert zusammengefasst und in einer einheitlichen elektronischen Mitteilung an das Finanzamt übermittelt.