Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was lohnt sich?
Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung des Finanzamts ermittelt automatisch die steuerlich vorteilhafteste Option für Familien. Erfahren Sie, ab welchem Einkommen sich der Kinderfreibetrag lohnt und wie Sie die Anlage Kind richtig ausfüllen.

Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist, hängt maßgeblich von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Für Alleinerziehende ab etwa 60.000 Euro und verheiratete Paare ab ungefähr 120.000 Euro sichert der Freibetrag in der Regel eine höhere Steuerersparnis als das ausgezahlte Kindergeld. Bei geringeren Einkommen bleibt das monatliche Kindergeld die vorteilhaftere Option.
Das Wichtigste zu Kindergeld und Freibetrag vorweg
- Das Kindergeld wird im laufenden Kalenderjahr monatlich als direkte Steuervergütung ausgezahlt, um Familien laufend finanziell zu unterstützen.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag mindert bei der Einkommensteuererklärung das zu versteuernde Einkommen und lohnt sich vor allem bei höheren Steuersätzen.
- Das Finanzamt führt über den Familienleistungsausgleich nach § 31 EStG eine automatische Günstigerprüfung durch, für die Sie lediglich die Anlage Kind ausfüllen müssen.
- Sie erhalten nie das Kindergeld und die volle Steuerersparnis des Freibetrags gleichzeitig, da beide Optionen bei der Steuerfestsetzung miteinander verrechnet werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?
Der Kinderfreibetrag lohnt sich steuerlich ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 60.000 Euro bei Einzelveranlagung oder 120.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
| Grenzsteuersatz | Steuerersparnis (durch 9.756 € Freibetrag) | Jahres-Kindergeld | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| ca. 19 % | ca. 1.850 € | 3.108 € | Kindergeld günstiger |
| ca. 25 % | ca. 2.440 € | 3.108 € | Kindergeld günstiger |
| ca. 32 % | ca. 3.120 € | 3.108 € | Knappe Grenze (Prüfung nötig) |
| ca. 42 % (Spitzensteuersatz) | ca. 4.098 € | 3.108 € | Freibetrag günstiger |
Wie funktioniert der Familienleistungsausgleich?
Der Familienleistungsausgleich ist ein gesetzliches Verfahren nach § 31 des Einkommensteuergesetzes (EStG), das die steuerfreie Freistellung des kindlichen Existenzminimums regelt. Dies erfolgt entweder durch die monatliche Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung oder nachträglich durch den Abzug der gesetzlichen Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuerveranlagung.
Dieses duale System kombiniert eine direkte monatliche Unterstützung im laufenden Kalenderjahr mit einer späteren steuerlichen Prüfung. Das Finanzamt ermittelt im Zuge der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Steuerersparnis durch die Freibeträge die Summe des zustehenden Kindergeldes übersteigt und wendet die für Steuerpflichtige günstigere Option an.
Wie hoch sind Freibetrag und Kindergeld im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld monatlich 259 Euro, während der gesamte Freibetrag pro Kind bei 9.756 Euro für verheiratete Eltern liegt.
| Komponente | Je Elternteil | Beide Eltern (zusammenveranlagt) |
|---|---|---|
| Kindergeld (pro Monat / Jahr) | 259 € / 3.108 € | 259 € / 3.108 € |
| Sächlicher Kinderfreibetrag | 3.414 € | 6.828 € |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) | 1.464 € | 2.928 € |
| Gesamter steuerlicher Freibetrag | 4.878 € | 9.756 € |
Wie läuft die Günstigerprüfung beim Finanzamt ab?
Das Finanzamt vergleicht bei der Einkommensteuerveranlagung die Einkommensteuerersparnis durch die Kinderfreibeträge mit dem Ihnen für das Jahr zustehenden Kindergeldanspruch.
- Das Finanzamt berechnet Ihre Einkommensteuer zunächst regulär ohne die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.
- In einer Probeberechnung zieht die Behörde den sächlichen Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.
- Die Finanzbehörde ermittelt die Steuerersparnis aus dieser Reduzierung und vergleicht diese mit dem gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld für das Kalenderjahr.
- Übersteigt die Steuerersparnis den Kindergeldanspruch, werden die Freibeträge abgezogen und das erhaltene Kindergeld wird der Einkommensteuer hinzugerechnet.
- Fällt die Steuerersparnis geringer aus, verbleibt es einfach beim monatlich ausgezahlten Kindergeld und das Einkommen wird nicht um die Freibeträge gemindert.
Warum ist das Ausfüllen der Anlage Kind Pflicht?
Damit die staatliche Günstigerprüfung überhaupt ausgelöst wird, müssen Steuerpflichtige für jedes Kind eine eigene Anlage Kind in der Steuererklärung abgeben. Ohne diese vollständig ausgefüllten Angaben kann und darf das Finanzamt die Berechnungen nach § 31 Satz 4 EStG nicht durchführen, wodurch Ihnen möglicherweise wertvolle Steuervorteile verloren gehen.
Welchen Einfluss hat der Freibetrag auf Soli & Kirchensteuer?
Selbst wenn sich die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer nicht lohnen und Sie beim Kindergeld bleiben, haben sie eine wichtige Auswirkung: Für die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer werden die Kinderfreibeträge nach § 51 Abs. 2 BewG bzw. den jeweiligen Landesgesetzen immer vom Einkommen abgezogen. Das verringert diese Zuschlagsteuern in jedem Fall.
Muss ich den Kinderfreibetrag beim Finanzamt extra beantragen?
Nein, Sie müssen den Freibetrag nicht gesondert beantragen. Reichen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einfach die vollständig ausgefüllte Anlage Kind ein, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung automatisch durchführt.
Kann ich Kindergeld und den Kinderfreibetrag gleichzeitig erhalten?
Eine kumulative Auszahlung oder doppelte steuerliche Entlastung ist ausgeschlossen. Das Kindergeld wird als Vorauszahlung auf die Steuerersparnis des Freibetrags behandelt; bei der Steuerfestsetzung wird die vorteilhaftere Option gewählt und verrechnet.
Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr kein Kindergeld beantragt habe?
Das Finanzamt rechnet bei der Günstigerprüfung nach § 31 Satz 4 EStG stets den gesetzlichen Kindergeldanspruch an, unabhängig davon, ob Sie das Geld tatsächlich beantragt und erhalten haben. Sie sollten nicht ausgezahltes Kindergeld daher unbedingt nachträglich bei der Familienkasse beantragen.