Kleinunternehmer: 100.000 Euro Umsatz überschritten?
Wer als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze von 100.000 Euro überschreitet, wechselt sofort unterjährig zur Regelbesteuerung. Erfahren Sie, welche Pflichten und Fristen beim steuerlichen Übergang gelten und worauf Sie bei der Rechnungsstellung achten müssen.

Wenn Sie die Umsatzgrenze von 100.000 Euro überschreiten, müssen Sie ab genau diesem Umsatz Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Ein rückwirkender Wechsel für das gesamte Kalenderjahr erfolgt nicht, sodass frühere Einnahmen steuerfrei bleiben. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung sind Sie jedoch zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten beim Überschreiten
- Sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
- Vorherige Umsätze des laufenden Kalenderjahres bleiben vollständig steuerfrei.
- Pflicht zum Ausweis der Umsatzsteuer und Recht auf Vorsteuerabzug ab dem Stichtag.
- Automatische Verpflichtung zur Regelbesteuerung für das gesamte folgende Kalenderjahr.
Was passiert unterjährig, wenn ich 100.000 Euro überschreite?
Beim Überschreiten der Grenze von 100.000 Euro im Jahr 2026 verlieren Sie Ihren Status als Kleinunternehmer sofort am Tag des entsprechenden Umsatzes.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG gilt die Steuerbefreiung nur, solange der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr diesen Betrag nicht überschreitet. Der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgt somit unterjährig und nicht erst mit dem Beginn des neuen Kalenderjahres. Alle zuvor erzielten Umsätze bleiben von dieser Änderung unberührt und sind weiterhin steuerfrei.
Die Folgen ab dem Überschreitungs-Umsatz im Detail
Ab dem überschreitenden Umsatz müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, erhalten das Recht auf Vorsteuerabzug und müssen regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abgeben.
- Ausweis der Umsatzsteuer von meist 19 Prozent oder ermäßigt 7 Prozent auf der rechnungsrelevanten Leistung und allen Folgeaufträgen.
- Recht zum Vorsteuerabzug für sämtliche betriebliche Eingangsrechnungen ab dem exakten Zeitpunkt des Wechsels.
- Verpflichtung zur termingerechten Einreichung von monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beim zuständigen Finanzamt.
Konkretes Rechenbeispiel: So wird der Übergang besteuert
Dieses Rechenbeispiel zeigt den steuerlichen Übergang bei einem Umsatzsprung von 97.000 Euro auf insgesamt 102.000 Euro im November des Jahres 2026.
| Umsatz | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Die ersten 97.000 Euro | Steuerfrei nach der Kleinunternehmerregelung |
| Die 5.000 Euro im November | Vollständig regelbesteuert mit 19 % Umsatzsteuer (950 Euro) |
| Alle weiteren Umsätze 2026 | Regelbesteuert mit Ausweis der gesetzlichen Steuer |
Welche Auswirkungen hat das Überschreiten auf das Jahr 2027?
Durch das Überschreiten der Grenzen im Jahr 2026 sind Sie im kompletten Folgejahr 2027 automatisch als regelbesteuertes Unternehmen tätig.
Da Ihr Umsatz im Jahr 2026 über der gesetzlich maßgeblichen Grenze von 25.000 Euro liegt, entfällt die Kleinunternehmerregelung für das Jahr 2027. Sie starten das neue Kalenderjahr direkt mit der Pflicht, auf allen Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen. Ihre geplanten oder tatsächlichen Einnahmen für das Jahr 2027 spielen für diesen automatischen Übergang keine Rolle.
Checkliste: 5 Schritte bei Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze
Diese fünf Schritte helfen Ihnen dabei, den Übergang zur Regelbesteuerung nach dem Überschreiten der Umsatzgrenze rechtssicher zu gestalten.
- Rechnungen anpassen: Weisen Sie ab dem überschreitenden Umsatz die gesetzliche Umsatzsteuer aus und entfernen Sie den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
- Finanzamt informieren: Melden Sie dem finanzamtlichen Ansprechpartner unverzüglich den Wechsel zur Regelbesteuerung aufgrund des überschrittenen Umsatzwertes.
- Umsatzsteuervoranmeldung einrichten: Bereiten Sie die regelmäßige elektronische Übermittlung der Voranmeldungen für den aktuellen Voranmeldezeitraum vor.
- Vorsteuerabzug nutzen: Fordern Sie Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer an, um diese steuerlich geltend zu machen und Ihre Kosten zu senken.
- Buchhaltung umstellen: Trennen Sie in Ihrer Buchführung ab sofort konsequent Netto- und Bruttobeträge für eine korrekte steuerliche Erfassung.
Muss ich rückwirkend für das ganze Jahr Umsatzsteuer zahlen, wenn ich die 100.000 Euro überschreite?
Nein, eine rückwirkende Besteuerung findet nicht statt. Nur der Umsatz, der die Grenze überschreitet, sowie alle nachfolgenden Einnahmen unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Welche Grenze gilt für das Vorjahr, um die Kleinunternehmerregelung überhaupt nutzen zu dürfen?
Um die Regelung nutzen zu dürfen, darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr gemäß § 19 Abs. 1 UStG die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten haben.
Wie weise ich die Umsatzsteuer auf dem überschreitenden Auftrag korrekt aus?
Sie müssen auf dieser Rechnung den regulären Umsatzsteuersatz von meist 19 Prozent ausweisen. Der bisherige Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung entfällt ab diesem Beleg.
Ab wann darf ich den Vorsteuerabzug geltend machen?
Sie dürfen den Vorsteuerabzug ab dem exakten Zeitpunkt der Überschreitung geltend machen. Dies gilt für alle betrieblichen Ausgaben, die ab diesem Tag anfallen.