# Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Umsatzgrenzen

Das Jahressteuergesetz 2024 reformiert die Kleinunternehmerregelung grundlegend. Ab 2025 steigen die Umsatzgrenzen auf 25.000 Euro netto im Vorjahr und eine Hartgrenze von 100.000 Euro netto im laufenden Kalenderjahr.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/de/kleinunternehmerregelung-2025-neue-grenzen

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> Das Jahressteuergesetz 2024 reformiert die Kleinunternehmerregelung ab dem 1. Januar 2025 grundlegend. Die Umsatzgrenzen steigen auf 25.000 Euro netto für das Vorjahr und eine Hartgrenze von 100.000 Euro netto für das laufende Kalenderjahr. Zudem vereinfachen sich die bürokratischen Pflichten für betroffene Selbstständige erheblich.

Die Umsatzsteuerreform ab 2025 passt die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG deutlich nach oben an. Selbstständige sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Vorjahresumsatz maximal 25.000 Euro netto betrug und sie im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro netto einnehmen. Diese neuen Schwellenwerte ersetzen die alten Bruttogrenzen vollständig und erleichtern Gründern den Einstieg.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Änderungen ab 2025

Die Reform ab 2025 bringt höhere Nettogrenzen, eine starre Höchstgrenze im laufenden Jahr, administrativen Bürokratieabbau sowie die Öffnung für europäische Nachbarländer.

Das **Jahressteuergesetz 2024** stellt die Weichen für eine modernisierte Besteuerung von Kleinstunternehmen in Deutschland. Die gesetzlichen Anpassungen in § 19 UStG zielen auf eine deutliche Vereinfachung der täglichen Verwaltungspraxis ab.

- Anhebung der Grenze für den Vorjahresumsatz auf **25.000 Euro netto** statt der bisherigen 22.000 Euro brutto.
- Einführung einer festen **Hartgrenze von 100.000 Euro netto** im laufenden Kalenderjahr anstelle einer Prognoseentscheidung.
- Automatischer Start für **Neugründer** im ersten Jahr ohne aufwendige Umsatzprognose bis zu einer Grenze von 25.000 Euro.
- Genereller **Wegfall der Umsatzsteuer-Voranmeldung** für Kleinunternehmer, sofern keine behördliche Aufforderung vorliegt.
- Einführung einer **grenzüberschreitenden Regelung (§ 19a UStG)** für Tätigkeiten im EU-Ausland über ein neues Meldeverfahren.

## Wie hoch sind die neuen Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung seit 2025?

Die neuen Grenzwerte für Kleinunternehmer betragen ab 2025 exakt 25.000 Euro netto für das Vorjahr und 100.000 Euro netto für das laufende Jahr.

Durch die Anhebung der Schwellenwerte können deutlich mehr Selbstständige und Kleinbetriebe von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Zur Übersicht der geänderten Rechtslage dient der direkte Vergleich der alten und neuen Steuergrenzen.

| Zeitraum / Kriterium | Bis 31.12.2024 (alt) | Ab 01.01.2025 (neu) |
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| Vorjahresumsatz | 22.000 € brutto | 25.000 € netto |
| Umsatz laufendes Jahr | 50.000 € brutto (Prognose) | 100.000 € netto (Hartgrenze) |

## Was bedeutet der Wechsel von Brutto- auf Nettogrenzen ab 2025?

Der Wechsel bedeutet, dass der Umsatz ohne Umsatzsteuer berechnet wird, was insbesondere für Betriebe an der Umsatzgrenze im Übergangsjahr wichtig ist.

Zuvor bezogen sich die Grenzen auf den Bruttoumsatz inklusive der fiktiven Umsatzsteuer. Wer im Jahr 2024 einen Bruttoumsatz zwischen 22.000 Euro und 25.000 Euro erzielt hat, muss die Umsatzsteuer herausrechnen. Liegt dieser errechnete Nettowert unter der Grenze von 25.000 Euro, bleibt der Status als Kleinunternehmer im Jahr 2025 rechtlich erhalten.

## Was passiert bei Überschreitung der Grenzen der Kleinunternehmerregelung?

Eine Überschreitung beendet den Kleinunternehmerstatus entweder regulär zum Folgjahr oder führt bei der Hartgrenze zum sofortigen, unterjährigen Verlust der Steuerbefreiung.

Die konkreten Folgen einer Überschreitung der Grenzwerte hängen davon ab, welcher der beiden Grenzwerte überschritten wird. Gesetzgeberisch sind hierbei zwei unterschiedliche Übergangsszenarien festgeschrieben:

1. **Überschreitung der Vorjahresgrenze (25.000 Euro netto):** Der Unternehmer wechselt regulär zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die gesetzliche Regelbesteuerung.
2. **Überschreitung der Jahresgrenze (100.000 Euro netto):** Die Steuerbefreiung erlischt sofort mit dem Umsatzgeschäft, welches diese Grenze überschreitet. Der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgt taggenau mitten im laufenden Jahr.

## Welche Erleichterungen gelten 2025 für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Kleinunternehmer sind ab 2025 grundsätzlich vollständig von der Verpflichtung befreit, regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Diese administrative Erleichterung gilt automatisch ab dem Kalenderjahr 2025. Das Finanzamt fordert diese Angaben nur noch in speziellen Einzelfällen oder bei gesonderter Aufforderung an. Dies minimiert den laufenden bürokratischen Aufwand für Unternehmer und Gründer erheblich.

## Wie funktioniert die grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung in der EU?

Die neue Regelung in § 19a UStG ermöglicht es inländischen Kleinunternehmern, die Umsatzsteuerbefreiung auch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im EU-Ausland zu nutzen.

Für die Inanspruchnahme im europäischen Ausland ist die Teilnahme an einem zentralen Meldeverfahren erforderlich. Dadurch gelten die Begünstigungen nicht mehr ausschließlich für den nationalen Markt. Deutsche Betriebe können somit ohne steuerlichen Nachteil Dienstleistungen und Waren innerhalb der Europäischen Union anbieten.

### Wie hoch sind die neuen Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung seit 2025?

Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kalenderjahr liegt bei 25.000 Euro netto. Für das laufende Kalenderjahr gilt eine absolute Hartgrenze von 100.000 Euro netto.

### Wann verliere ich meinen Status als Kleinunternehmer ab 2025?

Der Status geht verloren, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro netto übersteigt oder wenn der Umsatz im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro netto überschreitet. Bei der 100.000-Euro-Grenze endet der Status sofort ab dem überschreitenden Umsatz.

### Gilt die neue Grenze von 25.000 Euro netto oder brutto?

Die neue Grenze ab dem Jahr 2025 ist ein Nettobetrag. Zuvor lag der Grenzwert bei 22.000 Euro brutto inklusive die fiktive Umsatzsteuer.

### Arbeiten Neugründer ab 2025 automatisch nach der Kleinunternehmerregelung?

Ja, Gründer starten ab dem Kalenderjahr 2025 automatisch als Kleinunternehmer, ohne dass vorab eine Umsatzprognose eingereicht werden muss. Im ersten Kalenderjahr gilt als einziger Grenzwert die Summe von 25.000 Euro.
