Laptop-Abschreibung in der Steuererklärung nutzen
Erfahren Sie, wie Sie Laptops und andere Arbeitsgeräte in Deutschland steuerlich abschreiben. Dieser Leitfaden erklärt die Sofortabschreibung für GWG, die Poolabschreibung und die Digital-AfA für eine maximale Steuerentlastung.

Key Takeaways: Das Wichtigste zur Laptop-Abschreibung vorab
- Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro.
- Der steuerliche Sammelposten ermöglicht eine Poolabschreibung von Anschaffungen zwischen 250,01 und 1.000 Euro über fünf Jahre.
- Durch die Digital-AfA können Computer-Hardware und Software unabhängig vom Preis auf eine Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden.
- Die degressive AfA für Anschaffungen ab Juli 2025 bietet mit bis zu 30 Prozent Abschreibungssatz zusätzliche steuerliche Flexibilität.
Wie funktioniert die Abschreibung eines Laptops oder Arbeitsgeräts?
Die Abschreibung eines Laptops richtet sich nach den Anschaffungskosten, wobei Sie zwischen der GWG-Sofortabschreibung, dem Sammelposten oder der regulären Nutzungsdauer wählen. Je nach Kaufpreis des Arbeitsgeräts greifen gesetzlich vordefinierte Abschreibungswege, die Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage direkt mindern.
Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto dürfen Steuerzahler das Arbeitsgerät sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe geltend machen. Beträge zwischen 250,01 und 1.000 Euro können wahlweise über einen Sammelposten abgeschrieben werden, während teurere Geräte regulär über ihre Nutzungsdauer zu verteilen sind.
Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Sinne des deutschen Steuerrechts ist ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine gesetzlich definierte Grenze nicht überschreiten. Diese Güter unterliegen vereinfachten Abschreibungsregeln gemäß den aktuellen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.
- Beweglich: Das Arbeitsgerät muss physisch transportiert werden können und darf kein fester Gebäudebestandteil sein.
- Abnutzbar: Das Wirtschaftsgut verliert durch die tägliche Nutzung und den technischen Fortschritt über die Jahre hinweg an Wert.
- Selbstständig nutzbar: Das Gerät ist ohne Verbindung mit anderen Wirtschaftsgütern voll funktionsfähig, was auf einen Laptop zutrifft.
Wann greift die GWG-Sofortabschreibung bis 800 Euro?
Die GWG-Sofortabschreibung greift, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts maximal 800 Euro netto betragen, sodass die Kosten im ersten Jahr voll abziehbar sind.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer gilt die klare Grenze von 800 Euro netto. Kleinunternehmer, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, orientieren sich stattdessen an der Bruttogrenze von 952 Euro inklusive Umsatzsteuer. Gemäß § 6 Abs. 2 EStG müssen Anschaffungen über 250 Euro netto gesondert aufgezeichnet werden.
- Der Tag der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts muss im Verzeichnis präzise festgehalten werden.
- Die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen im Verzeichnis lückenlos dokumentiert sein.
- Die genaue Bezeichnung des erworbenen Arbeitsgeräts ist im Register zu hinterlegen.
Wie funktioniert die Poolabschreibung über den Sammelposten?
Die Poolabschreibung fasst alle selbstständigen Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres im Wert von 250,01 bis 1.000 Euro netto zusammen und schreibt diese pauschal ab.
Nach den Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG wird dieser gebildete Sammelposten über einen Zeitraum von exakt fünf Jahren gleichmäßig zu je 20 Prozent aufgelöst. Wer sich für diese Methode entscheidet, muss den Einheitlichkeitsgrundsatz beachten. Das bedeutet, dass alle im selben Kalenderjahr erworbenen Wirtschaftsgüter dieser Preisspanne zwingend in den Pool einfließen müssen.
Wie läuft die reguläre AfA und was gilt für die 'Digital-AfA' ab 2021?
Die reguläre Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten auf die steuerliche Nutzungsdauer, während die Digital-AfA eine optionale Sofortabschreibung für digitale Geräte innerhalb eines Jahres ermöglicht.
Wirtschaftsgüter über der GWG-Grenze werden grundsätzlich gemäß § 7 Abs. 1 EStG über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für digitale Wirtschaftsgüter wie Computer-Hardware und Betriebssoftware wurde diese Frist jedoch ab dem Jahr 2021 auf ein Jahr verkürzt. Dadurch kann die Abschreibung im Anschaffungsjahr unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Kaufpreises in voller Höhe vorgenommen werden.
Bietet die degressive AfA ab Juli 2025 zusätzliche Vorteile?
Ja, die degressive AfA bietet ab Juli 2025 erhebliche Vorteile durch wesentlich höhere Abschreibungsbeträge zu Beginn der Nutzungszeit für bewegliche Wirtschaftsgüter.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, lässt sich nach § 7 Abs. 2 EStG die degressive Methode anwenden. Der maximal anwendbare Abschreibungssatz beträgt dabei 30 Prozent des jeweiligen aktuellen Buchwertes. Dies führt zu einer spürbar höheren steuerlichen Entlastung direkt in den ersten Jahren nach der Anschaffung.
Schnellübersicht: Welche Methode gilt bei welchem Preis?
| Nettokaufpreis | Zulässige Abschreibungsmethoden |
|---|---|
| Bis 250 Euro | Sofortabzug als Betriebsausgabe immer zulässig |
| 250,01 Euro bis 800 Euro | Wahlweise GWG-Sofortabschreibung oder Poolabschreibung im Sammelposten |
| 800,01 Euro bis 1.000 Euro | Wahlweise Poolabschreibung (Sammelposten) oder Reguläre Abschreibung |
| Über 1.000 Euro | Reguläre AfA (Nutzungsdauer) oder einjährige Digital-AfA bei Hardware und Software |
Zählt ein Monitor ohne PC als selbstständig nutzbares GWG?
Nein, ein typischer externer Monitor benötigt zur Funktion ein primäres Ausgabegerät wie einen PC, weshalb er steuerlich meist nicht als selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut gilt.
Gelten die GWG-Preisgrenzen für Brutto- oder Nettobeträge?
Die gesetzlichen Grenzen beziehen sich grundsätzlich auf den Nettobetrag, ausgenommen sind Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung, für die der Bruttobetrag maßgebend ist.
Kann ich ein teures MacBook im Jahr des Kaufs über die Digital-AfA komplett abschreiben?
Ja, die Sonderregelung für digitale Wirtschaftsgüter erlaubt die vollständige steuerliche Abschreibung im Anschaffungsjahr ohne Begrenzung der maximalen Anschaffungskosten.
Was passiert mit dem Sammelposten, wenn ein Gerät vorzeitig kaputtgeht?
Ein vorzeitiges Ausscheiden oder eine Zerstörung des Geräts berührt den Sammelposten nicht; dieser wird über fünf Jahre unverändert linear weiter aufgelöst.