# Minijob-Besteuerung 2026: Lohnsteuer richtig anmelden

Arbeitgeber-Ratgeber zur korrekten Versteuerung und Meldung von Minijobs im Jahr 2026. Erfahren Sie alles über die 2 %-Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale, das ELStAM-Verfahren und die neue Verdienstgrenze von 603 Euro.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-03  
**Source:** https://aztajournal.com/de/minijob-besteuerung-lohnsteuer-2026

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> Arbeitgeber müssen für Beschäftigte im Minijob meist keine klassische Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dieser Ratgeber erklärt die Besteuerungsoptionen über die Minijob-Zentrale oder das ELStAM-Verfahren im Jahr 2026. Erfahren Sie, wie Sie Abgaben korrekt berechnen und fehlerfrei an die zuständigen Stellen melden.

Für geringfügig Beschäftigte müssen Arbeitgeber in der Regel keine reguläre Lohnsteueranmeldung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Stattdessen erfolgt die Versteuerung meist pauschal über die Minijob-Zentrale oder im Ausnahmefall individuell über das elektronische ELStAM-System. Das deutsche Steuerrecht bietet hierzu drei klar definierte Abrechnungswege mit unterschiedlichen Zuständigkeiten an.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur Minijob-Besteuerung

- Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt ab dem Jahr 2026 bei genau **603 Euro**.
- Die typische Pauschsteuer von **2 %** wird direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt.
- Eine pauschale Lohnsteuer von **20 %** erfordert eine Anmeldung direkt beim zuständigen Finanzamt.
- Die Abrechnung über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (**ELStAM**) lohnt sich besonders bei der Steuerklasse I.

## Muss ich für einen Minijobber Lohnsteuer anmelden?

Sie müssen für einen klassischen Minijobber keine reguläre Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt einreichen, wenn Sie sich für die Abgeltung über die Pauschsteuer entscheiden.

Der Gesetzgeber vereinfacht die Bürokratie für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erheblich. Die Meldung erfolgt im Regelfall direkt über das Beitragsnachweisverfahren der Minijob-Zentrale. Nur bei einer individuellen Besteuerung oder der 20-prozentigen Sonderpauschalierung müssen Arbeitgeber das Finanzamt einbeziehen.

## Die drei Besteuerungswege im Direktvergleich

| Variante | Pauschsteuersatz | Anmeldung bei |
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| 2 %-Regelfall (mit RV-Pauschalbeitrag) | 2 % | Minijob-Zentrale |
| 20 %-Pauschalsteuer (ohne RV-Pauschalbeitrag) | 20 % | Finanzamt |
| Individuelle Besteuerung | nach ELStAM | Finanzamt |

### Wann gilt die einheitliche Pauschsteuer von 2 %?

Die einheitliche Pauschsteuer von 2 % gilt, wenn Sie als Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag für die Beschäftigung entrichten.

Diese Regelung basiert auf **§ 40a Abs. 2 EStG**. Sie deckt die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer vollständig ab. Im Jahr 2026 beträgt die maximale Steuerlast bei einem Verdienst von 603 Euro monatlich genau 12,06 Euro. Die Anmeldung erfolgt vereinfacht an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gemäß **§ 40a Abs. 6 EStG**.

### Wann fallen 20 % pauschale Lohnsteuer an?

Die pauschale Lohnsteuer von 20 % fällt an, wenn der Arbeitgeber keinen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag an die Minijob-Zentrale zahlt.

Dieser Sonderfall tritt häufig bei der sozialversicherungsrechtlichen Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen auf. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet **§ 40a Abs. 2a EStG**. Diese Pauschalsteuer müssen Sie direkt im Rahmen Ihrer Lohnsteueranmeldung an das für Sie zuständige Finanzamt übermitteln.

### Wann lohnt sich die Besteuerung nach ELStAM?

Die Besteuerung nach ELStAM lohnt sich meistens dann, wenn der beschäftigte Minijobber keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt.

In diesem Fall greifen die individuellen Steuermerkmale des Arbeitnehmers über das ELSTER-Verfahren. Bei der Steuerklasse I bleibt das Einkommen aufgrund des Grundfreibetrags oft völlig steuerfrei. Sie müssen dann trotz elektronischer Anmeldung keine tatsächliche Steuer für diesen Arbeitnehmer abführen.

## Welche Minijob-Grenzen gelten ab 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für geringfügige Beschäftigungen eine monatliche Verdienstgrenze von exakt 603 Euro.

Diese Grenze hat sich gegenüber dem Vorjahr 2025 von zuvor 556 Euro erhöht. Die Verdienstgrenze ist gesetzlich fest an den Mindestlohn gekoppelt, welcher im Jahr 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten entsprechend anpassen, um diese Grenzen präzise einzuhalten.

### Wohin muss ich die 2 % Pauschsteuer für meine Minijobber überweisen?

Sie müssen diese Abgabe direkt an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entrichten. Eine Meldung an Ihr lokales Finanzamt ist dafür nicht erforderlich.

### Kann ich die Pauschsteuer vom Lohn meines Minijobbers abziehen?

Ja, Sie können die entrichtete Pauschsteuer einbehalten. Der Arbeitgeber darf diese Kosten im Innenverhältnis vom Bruttolohn des Minijobbers abziehen.

### Was passiert, wenn die Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat überschritten wird?

Bei einer dauerhaften Überschreitung von 603 Euro im Jahr 2026 verliert das Arbeitsverhältnis seinen Status als Minijob. Es wird dann zu einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
