Rürup-Rente für Selbstständige: Lohnt sich die Basisrente 2026?
Die Rürup-Rente bietet Selbstständigen auch im Jahr 2026 massive Steuervorteile. Bis zu 100 Prozent der Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Erfahren Sie, ob sich die Basisrente für Ihre Altersvorsorge lohnt und wie viel Steuern Sie sparen können.

Die Rürup-Rente lohnt sich für Selbstständige mit mittlerem bis hohem Einkommen im Jahr 2026 ganz besonders. Aufgrund des hohen Grenzsteuersatzes profitieren Sie von einer erheblichen steuerlichen Entlastung in der Ansparphase. Die Beiträge können vollständig von der Steuer abgesetzt werden, was die Rentenbildung staatlich subventioniert.
Auf einen Blick: Das Wichtigste zur Basisrente
- Höchstbetrag 2026: Alleinstehende können bis zu 30.826 Euro und Verheiratete bis zu 61.652 Euro steuerlich geltend machen.
- Volle Absetzbarkeit: Die Beiträge sind im Jahr 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig.
- Zielgruppe: Die Basisrente eignet sich primär für Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Lohnt sich eine Rürup-Rente für Selbstständige?
Ja, die Rürup-Rente lohnt sich für selbstständige Personen mit hoher Steuerlast besonders, um die eigene Einkommensteuer erheblich zu reduzieren.
Der steuerliche Hebel ist vor allem bei einem Grenzsteuersatz ab 30 bis 42 Prozent wirksam. Selbstständige zahlen meist nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und nutzen somit das maximale Steuersparpotenzial vollständig aus. Im Alter profitieren sie von einem meist geringeren Steuersatz bei der nachgelagerten Besteuerung.
Was ist die Rürup-Rente (Basisrente) genau?
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland, die zur sogenannten ersten Schicht des Drei-Schichten-Modells gehört. Sie dient als steuerlich begünstigter Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung und richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge haben.
Wie viel kann ich 2026 als Sonderausgaben absetzen?
Im Jahr 2026 können Alleinstehende maximal 30.826 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen vollständig von der Steuer absetzen.
| Veranlagung | Höchstbetrag 2026 | Abzugsfähiger Anteil |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 30.826 € | 100 % |
| Verheiratete / Partner | 61.652 € | 100 % |
Laut dem Wachstumschancengesetz wurde die vollständige Absetzbarkeit von 100 Prozent bereits für das Jahr 2023 vorgezogen. Die Grundlage zur Berechnung des Jahreshöchstbetrags bildet die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung multipliziert mit dem Beitragssatz (124.801 Euro mal 24,7 Prozent).
Werden andere Rentenbeiträge vom Maximum abgezogen?
Ja, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken vermindern den maximalen Förderrahmen von 30.826 Euro.
- Anrechnung: Der steuerliche Höchstbetrag gilt einheitlich für alle Beiträge der sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge.
- Konsequenz für Pflichtversicherte: Wer in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, muss diese Beiträge vom Maximalbetrag abziehen.
- Vorteil für freie Selbstständige: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht können die vollen 30.826 Euro ungeschmälert für die Basisrente nutzen.
Wie hoch ist die Steuerersparnis? Zwei Rechenbeispiele
Ihre tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab und beträgt bei Spitzensteuersatz bis zu 12.947 Euro im Jahr 2026.
- Beispiel 1 (90.000 Euro Einkommen): Bei einem Jahresbeitrag von 20.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von zirka 42 Prozent sparen Sie rund 8.400 Euro Steuern.
- Beispiel 2 (Vollausschöpfung): Bei maximaler Einzahlung von 30.826 Euro im Jahr 2026 sparen Sie bei Spitzensteuersatz etwa 12.947 Euro Einkommensteuer.
Wie hoch ist die Besteuerung im Rentenalter?
Die gesetzliche Besteuerung Ihrer Basisrente beginnt im Jahr 2026 ab einem Anteil von 84 Prozent und steigt schrittweise an.
| Renteneintrittsjahr | Steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|
| 2026 | 84 % |
| 2030 | 86 % |
| 2040 | 91 % |
| 2058 oder später | 100 % |
Welche Vor- und Nachteile hat die Rürup-Vorsorge?
Die Rürup-Vorsorge überzeugt durch Steuerersparnisse und Pfändungsschutz, schränkt Sie jedoch durch fehlendes Kapitalwahlrecht und eingeschränkte Vererbung ein.
| Vorteile der Basisrente | Nachteile der Basisrente |
|---|---|
| Beiträge bis 30.826 Euro im Jahr 2026 zu 100 Prozent abzugsfähig | Kein Kapitalwahlrecht oder Kündigungsmöglichkeit vorhanden |
| Pfändungssicher und insolvenzgeschützt in der Sparphase | Eingeschränkte Vererbbarkeit im Todesfall vor Rentenbeginn |
| Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich | Die nachgelagerte Altersrente wird im Alter besteuert |
Fazit: Für wen ist die Rürup-Rente die beste Wahl?
- Geeignet für Gutverdiener: Die Basisrente ist perfekt für Selbstständige mit einem Grenzsteuersatz über 30 Prozent.
- Passend bei fehlender Pflichttätigkeit: Freie Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung nutzen das Steuersparpotenzial voll aus.
- Ungeeignet für geringe Einkommen: Bei sehr niedrigem Steuersatz oder hohem Wunsch nach zeitlicher Flexibilität sind andere Vorsorgeformen besser.
Kann ich mir die Rürup-Rente auf einmal auszahlen lassen?
Nein, eine Einmalauszahlung des Kapitals ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Guthaben wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
Was passiert mit meinem Ersparten, falls ich vor Rentenbeginn sterbe?
Das angesparte Kapital verfällt vor Rentenbeginn standardmäßig. Ein Hinterbliebenenschutz für Ehegattinnen oder kindergeldberechtigte Kinder muss optional vertraglich vereinbart werden.
Kann ich den Vertrag bei finanziellen Engpässen flexibel beitragsfrei stellen?
Ja, Sie können Ihren Vertrag bei Engpässen jederzeit beitragsfrei stellen. In dieser Phase ruht die Beitragszahlung, während das bisherige Kapital weiterverzinst wird.
Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für zusammenveranlagte Ehepartner?
Zusammenveranlagte Ehepartner profitieren im Jahr 2026 von einem verdoppelten Höchstbetrag von insgesamt 61.652 Euro, den sie steuerlich geltend machen können.