# Sparer-Pauschbetrag 2026: Freistellungsauftrag richtig einrichten

Erfahren Sie, wie hoch der Sparer-Pauschbetrag 2026 ausfällt, wie Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig aufteilen und zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-03  
**Source:** https://aztajournal.com/de/sparer-pauschbetrag-freistellungsauftrag-einrichten

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> Der Sparer-Pauschbetrag schützt Ihre Kapitalerträge vor der Abgeltungsteuer. Erfahren Sie hier, wie hoch der Freibetrag im Jahr 2026 ausfällt, wie Sie einen Freistellungsauftrag korrekt bei Ihren Banken einrichten und wie Sie zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung nachträglich vom Finanzamt zurückfordern können.

Der **Sparer-Pauschbetrag** liegt im Jahr 2026 bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten. Mit einem **Freistellungsauftrag** verhindern Sie den automatischen Abzug der Abgeltungsteuer durch Ihre Bank. Dafür müssen Sie das amtliche Dokument inklusive Ihrer Steuer-Identifikationsnummer rechtzeitig beim jeweiligen Kreditinstitut einreichen.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten

- Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 unverändert bei **1.000 Euro** pro Person und **2.000 Euro** für zusammenveranlagte Ehepaare.
- Alle tatsächlich anfallenden **Werbungskosten** sind durch den Pauschbetrag abgegolten und können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Ein **Freistellungsauftrag** muss zwingend die elfstellige **Steuer-Identifikationsnummer** enthalten, um gesetzlich wirksam zu sein.
- Ein vergessener oder zu niedrig angesetzter Freibetrag lässt sich nachträglich über die **Einkommensteuererklärung** korrigieren.

## Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?

Der gesetzliche Sparer-Pauschbetrag beträgt im Jahr 2026 genau **1.000 Euro** für Ledige und **2.000 Euro** für verheiratete Paare.

Diese Beträge sind gesetzlich in **§ 20 Absatz 9 EStG** festgeschrieben. Über den Pauschbetrag sind sämtliche anfallenden Werbungskosten vollständig abgegolten. Ein Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten für Depotgebühren oder Transaktionen ist gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen.

## Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein **Freistellungsauftrag** ist eine formale Anweisung an eine Bank, anfallende Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags direkt ohne Steuerabzug auszuzahlen. Ohne diesen Auftrag leitet das Finanzinstitut automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie eventueller Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt weiter.

## Anleitung: Wie richte ich den Freistellungsauftrag ein?

Einen Freistellungsauftrag richten Sie direkt online oder per Formular bei Ihrer Bank unter zwingender Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer ein.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in **§ 44a Absatz 2 und Absatz 2a EStG** gelten strenge formelle Regeln für die Einrichtung. Der Antrag muss zwingend nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster gestellt werden und Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer enthalten.

1. **Bank oder Wertpapierdepot auswählen**, bei dem Sie im laufenden Kalenderjahr steuerpflichtige Erträge erwarten.
2. **Das amtliche Formular aufrufen**, welches Banken meist im Online-Banking unter Menüpunkten wie Service oder Steuern bereitstellen.
3. **Gewünschten Freibetrag eintragen**, um den gesetzlichen Gesamtfreibetrag passend auf Ihre Konten aufzuteilen.
4. **Die Steuer-Identifikationsnummer angeben**, da der Freistellungsauftrag ohne diese Kennnummer rechtlich unwirksam bleibt.
5. **Den Auftrag freigeben** und absenden, um den Abzug für das aktuelle oder kommende Kalenderjahr direkt zu verhindern.

### Wie teile ich den Freistellungsauftrag richtig auf?

Sie dürfen Ihren Sparer-Pauschbetrag beliebig auf mehrere Banken aufteilen, solange die Gesamtsumme Ihre gesetzliche Höchstgrenze nicht überschreitet.

Bei der Verteilung sollten Sie die voraussichtliche Höhe der Erträge pro Depot schätzen. Wer kein Guthaben auf einem Konto hat, benötigt dort auch keinen Freibetrag. Ehepaare können wählen, ob sie Einzelkonten separat freistellen oder gemeinschaftliche Aufträge einrichten möchten.

| Kontoart | Maximaler Freibetrag 2026 | Besonderheiten bei der Einrichtung |
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| Einzelkonto (Single) | 1.000 Euro | Der Auftrag erfordert nur die eigene Steuer-Identifikationsnummer. |
| Gemeinschaftskonto (Ehepaare) | 2.000 Euro | Beide Partner müssen den Antrag unterschreiben und ihre Steuer-Identifikationsnummern angeben. |

## Freistellungsauftrag vergessen: Was tun?

Zu viel einbehaltene Steuern können Sie problemlos nachträglich über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.

Wenn Sie den Freistellungsauftrag vergessen haben, führt die Bank die Steuer automatisch ab. Sie können diese Beträge über die **Anlage KAP** Ihrer Steuererklärung erstattet bekommen. Das Finanzamt prüft dann im Veranlagungsverfahren, ob Ihr Sparer-Pauschbetrag im entsprechenden Jahr bereits ausgeschöpft war.

### Benötige ich für jeden Freistellungsauftrag zwingend meine Steuer-ID?

Ja, gemäß § 44a Absatz 2a EStG ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Ohne diese Nummer ist der Freistellungsauftrag unwirksam.

### Wie oft kann ich einen bestehenden Freistellungsauftrag im Jahr ändern?

Sie können einen bestehenden Freistellungsauftrag im laufenden Jahr grundsätzlich beliebig oft anpassen oder widerrufen. Eine Änderung ist jedoch nur für Beträge möglich, die im laufenden Jahr noch nicht durch Erträge ausgeschöpft wurden.

### Welche Kapitalerträge fallen unter den Sparer-Pauschbetrag?

Unter den Pauschbetrag fallen Zinsen aus Tages- und Festgeld, Dividenden aus Aktien sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen und sonstige Kapitalerträge nach § 20 EStG.

### Können Ehepaare den Freistellungsauftrag auch einzeln erteilen?

Ja, Ehegatten können für ihre jeweiligen Einzelkonten getrennte Freistellungsaufträge bis zu einer Gesamtsumme von je 1.000 Euro erteilen oder gemeinschaftlich bis zu 2.000 Euro freistellen.
