# Gründungskosten einer UG mit Musterprotokoll im Jahr 2026

Ein detaillierter Ratgeber zu den genauen Gründungskosten einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) im Jahr 2026, inklusive Notargebühren, gestiegener Gerichtsgebühren und Einschränkungen des Musterprotokolls.

**Published:** 2026-07-06  
**Updated:** 2026-07-06  
**Source:** https://aztajournal.com/de/ug-gruendung-musterprotokoll-kosten

---

> Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die genauen Gründungskosten einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) im Jahr 2026. Sie erfahren, wie das gesetzliche Musterprotokoll Ihre Notargebühren senkt und mit welchen gestiegenen Gerichtsgebühren Sie seit der Reform im Sommer 2025 rechnen müssen.

Die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) mit dem gesetzlichen Musterprotokoll kostet im Jahr 2026 insgesamt etwa **400 bis 570 Euro**. Diese Gesamtsumme setzt sich im Wesentlichen aus den Gebühren für die notarielle Beurkundung, den amtlichen Registerkosten sowie den kommunalen Anmeldungsschritten zusammen. Durch die Nutzung der standardisierten Vorlage sparen Gründer vor allem beim Notar erhebliche Gebühren ein.

## Auf einen Blick: Was kostet die UG-Gründung mit Musterprotokoll?

Für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit dem gesetzlichen Musterprotokoll fallen im Jahr 2026 Gesamtkosten zwischen rund **400 und 570 Euro** an. Die genaue Höhe hängt maßgeblich von der Anzahl der Gesellschafter ab, da sich hierdurch der Gebührensatz des Notars verändert.

| Kostenblock | Ein-Personen-UG | 2–3 Gesellschafter |
| --- | --- | --- |
| Notarkosten (brutto, inkl. 19 % MwSt.) | ca. 155–180 € | ca. 220–280 € |
| Handelsregister (HRegGebV Nr. 2100) | 225 € | 225 € |
| Gewerbeanmeldung (je nach Kommune) | 15–60 € | 15–60 € |
| Bundesanzeiger (Offenlegung) | ~1–5 € | ~1–5 € |
| Summe Gründungskosten | ca. 400–470 € | ca. 460–570 € |

Diese Gesamtsumme umfasst ausschließlich die reinen Gründungsgebühren des Verfahrens. Das verbleibende Stammkapital, eventuelle Kosten für eine steuerliche Beratung oder laufende Betriebsausgaben sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

## Was ist das Musterprotokoll bei der UG?

Das Musterprotokoll ist eine gesetzliche Vorlage für die vereinfachte Gründung einer UG oder GmbH, die Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem einzigen Dokument zusammenfasst.

Der wesentliche finanzielle Vorteil des Musterprotokolls ist im Gerichts- und Notarkostengesetz verankert. Gemäß **§ 105 Abs. 6 GNotKG** gilt bei der Verwendung des Musterprotokolls nicht der sonst übliche Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro, sondern das tatsächlich eingezahlte Stammkapital als Geschäftswert für die Vergebührung. Dies führt bei den typischen geringen Stammkapitalien einer UG zu einer massiven Reduzierung der Notarkosten.

## Wie hoch sind die Notarkosten beim Musterprotokoll?

Die Notarkosten beim Musterprotokoll liegen im Jahr 2026 brutto zwischen **155 und 280 Euro**, abhängig von der Anzahl der beteiligten Gesellschafter. Bei einer Person beträgt der Gebührensatz für die Beurkundung das 1,0-Fache, bei zwei oder drei Gesellschaftern das 2,0-Fache.

Die folgende Gebührenübersicht zeigt die gesetzlichen Notargebühren auf Basis eines angenommenen Stammkapitals von 1.000 Euro im Jahr 2026:

| Position und Gebührensatz nach GNotKG | Ein-Personen-UG | 2–3 Gesellschafter |
| --- | --- | --- |
| Beurkundung (Protokoll, GF-Bestellung, Liste) | 60 € netto (1,0-fach) | 120 € netto (2,0-fach) |
| Handelsregister-Anmeldung (0,5-fach) | 30 € netto | 30 € netto |
| XML-Strukturdaten (0,3-fach) | 15 € netto | 15 € netto |
| Post- und Telekommunikationspauschale | ~20–23 € netto | ~23–27 € netto |
| Dokumente und Auslagen (z. B. Urkundenarchiv) | ~15–17 € netto | ~15–17 € netto |
| Notargebühren gesamt (brutto, inkl. 19 % MwSt.) | ca. 155–180 € | ca. 220–280 € |

## Wie viel kostet die Eintragung ins Handelsregister?

Die Eintragung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft in das Handelsregister kostet bei einer Bargründung seit dem Sommer des Jahres 2025 einheitlich **225 Euro** Gerichtsgebühr. Dieser Betrag wird direkt von der Landesjustizkasse beim Einreichen der Dokumente erhoben.

Um häufige Missverständnisse bei der Budgetplanung zu vermeiden, ist auf eine wichtige gesetzliche Änderung hinzuweisen: Zum **1. Juni 2025** wurden die Gerichtsgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung reformiert. Die maßgebliche Gebühr nach **Nr. 2100 der Anlage zur HRegGebV** stieg dabei um 50 Prozent von zuvor 150 Euro auf nunmehr 225 Euro an. Ältere Übersichten im Internet nennen oft noch den veralteten Betrag, der im Jahr 2026 jedoch keine Gültigkeit mehr besitzt.

## Welche weiteren Gründungskosten kommen hinzu?

Neben den Honoraren für Notar und Registergericht sind bei der Errichtung einer UG zusätzliche behördliche Nebenkosten für die Betriebsaufnahme einzuplanen. Diese Beträge variieren regional und sind im Verhältnis zu den Hauptgebühren eher gering.

1. Die Gewerbeanmeldung beim zuständigen kommunalen Gewerbeamt schlägt je nach Stadt oder Gemeinde mit Gebühren zwischen 15 Euro und 60 Euro zu Buche.
2. Die Offenlegung und Eintragungen im Bundesanzeiger beziehungsweise Unternehmensregister erfordern einen Kleinstbetrag von rund 1 Euro bis 5 Euro für die formale Abwicklung.
3. Für die Eröffnung des verpflichtenden geschäftlichen Bankkontos zur Einzahlung des Stammkapitals verlangen Finanzinstitute im Regelfall eine Einrichtungsgebühr oder laufende Kontoführungsgebühren.

## Wann darf ich das Musterprotokoll nicht nutzen?

Das Musterprotokoll darf bei der Gründung einer UG nicht verwendet werden, sobald Abweichungen vom gesetzlichen Standard gewünscht sind oder mehr als drei Personen beteiligt sein sollen. In diesen Fällen schreibt der Gesetzgeber zwingend einen individuellen Gesellschaftsvertrag vor.

Das Gesetz legt enge Grenzen fest, die kumulativ erfüllt sein müssen. In folgenden Fällen ist das Musterprotokoll rechtlich ausgeschlossen:

1. Es sind mehr als drei Gesellschafter an der Unternehmergesellschaft beteiligt.
2. Es soll mehr als ein Geschäftsführer bestellt werden, oder der Geschäftsführer soll nicht von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens befreit werden.
3. Die Gesellschafter wollen Sacheinlagen anstelle von Bargeld in das Unternehmen einbringen.
4. Es werden individuelle Klauseln, wie beispielsweise Vorkaufsrechte, Abfindungsregelungen oder Wettbewerbsverbote, im Vertrag benötigt.

Wird durch den Ausschluss des Musterprotokolls ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag notwendig, entfällt das Kostensubventionsprivileg. In diesem Fall gilt wieder der gesetzliche Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro, wodurch sich die Notargebühren auf rund 400 bis 800 Euro brutto erhöhen.

### Was kostet ein UG-Gründungsvertrag mit Musterprotokoll insgesamt?

Die Gesamtkosten der Gründung einer UG mit Musterprotokoll liegen im Jahr 2026 bei rund 400 bis 470 Euro für Einzelgründer und bei etwa 460 bis 570 Euro für Teams mit zwei oder drei Gesellschaftern. Darin sind alle Gebühren für Notar, Handelsregister und Gewerbeamt enthalten.

### Warum sind die Notarkosten beim Musterprotokoll günstiger?

Nach § 105 Abs. 6 GNotKG ist bei Nutzung des Musterprotokolls das konkrete Stammkapital der UG der maßgebliche Geschäftswert. Bei regulären Gründungen ohne Musterprotokoll schreibt das Gesetz hingegen einen Mindestwert von 30.000 Euro vor, was zu deutlich höheren Gebühren führt.

### Gilt die Erhöhung der Handelsregistergebühren auch für die UG?

Ja, die zum 1. Juni 2025 in Kraft getretene Anhebung der Gebühr nach Nr. 2100 der Anlage zur HRegGebV von 150 Euro auf 225 Euro gilt einheitlich für alle Kapitalgesellschaften, also sowohl für die klassische GmbH als auch für die haftungsbeschränkte UG.

### Kann man ein Musterprotokoll bei Sachgründungen verwenden?

Nein, eine Sachgründung ist bei der Verwendung des Musterprotokolls gesetzlich ausgeschlossen. Wenn Sie Sachwerte anstelle von Geld als Einlage einbringen möchten, müssen Sie zwingend einen individuellen Gesellschaftsvertrag durch einen Notar entwerfen und beurkunden lassen.
