Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Dauer und Beantragung
Die Bearbeitungszeit für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) variiert je nach Antragsweg. Hier erfahren Sie, wie Sie das Verfahren beschleunigen können.

Die Dauer bis zur Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hängt entscheidend von der gewählten Antragsmethode ab und liegt meist zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Während ein Online-Direktantrag für bestehende Betriebe oft innerhalb weniger Tage postalisch zugestellt wird, dauert die Zuteilung im Zuge einer steuerlichen Neugründung über das Finanzamt meist mehrere Wochen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur USt-IdNr.-Dauer
- Die USt-IdNr. wird nach der Erteilung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Post an die gemeldete Firmenadresse versendet.
- Bereits steuerlich erfasste Unternehmen erhalten ihre Identifikationsnummer über den Online-Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) am schnellsten.
- Bei einer Neugründung verlängert sich die Wartezeit, da das lokale Finanzamt die Daten erst an das BZSt übermitteln muss.
- Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024 kann phasenweise zu administrativen Verzögerungen bei den Behörden führen.
Wie lange dauert es, bis die USt-IdNr. da ist?
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem gewählten behördlichen Pfad des steuerpflichtigen Unternehmens.
| Antragspfad | Typische Bearbeitungszeit | Zustellungsweg |
|---|---|---|
| Neugründung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) | Mehrere Wochen | Ausschließlich per Post |
| Online-Antrag beim BZSt (Bestandspfad) | Wenige Tage bis ca. 2 Wochen | Ausschließlich per Post |
| Postalischer Antrag an das BZSt Saarlouis | Ca. 2 bis 4 Wochen | Ausschließlich per Post |
Was ist die USt-IdNr. und wer erteilt sie rechtlich?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Kennnummer zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen im europäischen Binnenmarkt. Gemäß § 27a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese Identifikationsnummer auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Steuerpflichtigen.
Für die Vergabe müssen Name, Anschrift und die bereits erteilte inländische Steuernummer des Unternehmens vorliegen. Das BZSt ist die zentrale Bundesbehörde, welche die europäische Zusammenarbeit im Mehrwertsteuersystem koordiniert und die Anträge abschließend prüft.
Umsatzsteuer-ID online beantragen: So geht es am schnellsten
Der direkte Online-Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern ist der schnellste Weg zur eigenen Identifikationsnummer.
- Rufen Sie das offizielle Online-Formular auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) auf.
- Geben Sie das zuständige Bundesland und Ihr lokales Finanzamt in die Maske ein.
- Tragen Sie Ihre aktuelle Steuernummer sowie die Rechtsform Ihres Unternehmens ein.
- Senden Sie das Formular digital ab und warten Sie auf den Brief des BZSt, der die neue USt-IdNr. enthält.
Kann ich die Umsatzsteuer-ID über Elster beantragen?
Ja, bei einer Unternehmensgründung können Sie die USt-IdNr. direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das Portal Mein ELSTER anfordern. Hierzu setzen Sie im entsprechenden Abschnitt des Fragebogens ein Kreuz bei der Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Durch diesen Weg verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit, da das zuständige Finanzamt den Fragebogen zunächst bearbeiten und eine Steuernummer vergeben muss. Erst nach dieser Aktivierung leitet das Finanzamt die Daten automatisch an das BZSt weiter, welches dann die USt-IdNr. erstellt.
Umsatzsteuer-ID beantragen als Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer, die unter die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung fallen, können eine gültige USt-IdNr. beantragen.
Obwohl Kleinunternehmer im Inland keine Umsatzsteuer ausweisen, benötigen sie die Nummer für Geschäfte mit Partnern im EU-Ausland. Dies betrifft beispielsweise den Bezug von Dienstleistungen ausländischer Plattformen oder den steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb.
Der Antrag erfolgt über denselben Weg beim BZSt oder dem lokalen Finanzamt. Die Erfassung der USt-IdNr. ändert nichts an Ihrem Status als Kleinunternehmer bei der nationalen Steuererklärung.
Warum verzögert sich die Vergabe der USt-IdNr. aktuell?
Aktuelle Verzögerungen im Vergabeverfahren beruhen häufig auf einer hohen Arbeitslast der Behörden und parallelen Systemumstellungen.
Insbesondere die schrittweise Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) seit dem Herbst 2024 bündelt erhebliche IT-Ressourcen in der Finanzverwaltung. Das BZSt wies in diesem Zusammenhang auf veränderte Bearbeitungszeiten hin, weshalb Anträge für Organgesellschaften und Neugründungen sehr frühzeitig eingereicht werden sollten.
Wichtige Besonderheiten in Bundesländern wie Berlin
In dicht besiedelten Bundesländern oder Stadtstaaten wie Berlin kann sich die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängern. Dies liegt daran, dass die lokalen Finanzämter vor Ort die steuerliche Erfassung vollständig abschließen müssen, bevor die Datenübermittlung an das BZSt erfolgen kann.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich die Umsatzsteuer-ID beschleunigen?
Eine direkte Beschleunigung durch Nachfragen ist nicht möglich. Der schnellste Weg besteht darin, den Antrag online direkt beim BZSt zu stellen, sofern bereits eine reguläre Steuernummer existiert.
Bekomme ich die USt-IdNr. auch vorab per E-Mail oder Telefon mitgeteilt?
Nein. Aus Gründen des Datenschutzes und der Steuergeheimnisse versendet das BZSt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausschließlich per Briefpost an die bekannte Firmenadresse.
Was kostet die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt?
Die Vergabe und Erteilung der USt-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern ist für alle Steuerpflichtigen vollkommen gebührenfrei.
Muss ich die USt-IdNr. zwingend im Impressum angeben?
Ja. Sobald einem Unternehmen eine USt-IdNr. erteilt wurde, muss diese gemäß den Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) zwingend im Impressum der Webseite aufgeführt werden.