# Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen, Rhythmus und Dauerfristverlängerung

Wann ist die Umsatzsteuervoranmeldung fällig? Erfahren Sie alles über monatliche oder vierteljährliche Abgabetermine, Neugründer-Regeln und die Dauerfristverlängerung.

**Published:** 2026-07-03  
**Updated:** 2026-07-05  
**Source:** https://aztajournal.com/de/umsatzsteuervoranmeldung-fristen-rhythmus-dauerfristverlaengerung

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> Dieser Ratgeber erklärt kompakt die rechtlichen Vorgaben für die Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland. Sie erfahren schnell, ob Sie Ihre Daten monatlich oder vierteljährlich übermitteln müssen. Zudem beleuchtet der Text die Ausnahmen für Gründer sowie die Bedingungen einer Dauerfristverlängerung gemäß Gesetz.

Sie müssen die Umsatzsteuervoranmeldung je nach der Höhe Ihrer Vorjahreszahllast **monatlich** oder **vierteljährlich** abgeben. In bestimmten Fällen mit sehr geringer Steuerlast entfällt diese Pflicht zur unterjährigen Meldung ganz. Für neu gegründete Unternehmen sieht der Gesetzgeber wiederum feste Vorgaben vor.

## Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur Abgabefrist

1. Die quartalsweise Abgabe ist der gesetzliche Regelfall für Zahllasten zwischen **2.001 Euro** und **9.000 Euro**.
2. Eine **monatliche Abgabe** wird ab einer Vorjahreszahllast von mehr als **9.000 Euro** verpflichtend.
3. Bei einer Vorjahressteuer bis **2.000 Euro** kann das Finanzamt Sie von der Pflicht befreien.
4. Neugründer müssen im Jahr der Gründung und dem Folgejahr die Meldung **monatlich** einreichen.
5. Die reguläre Frist zur Abgabe ist jeweils der **zehnte Tag** des Folgemonats.

## Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Der Abgaberhythmus Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres und wird vom Finanzamt für das Kalenderjahr festgelegt.

Die gesetzliche Grundlage für diese Einstufung bildet der **Paragraf 18 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)**. Das Finanzamt prüft zu Beginn des Jahres Ihre Daten und teilt Ihnen den Rhythmus mit. Sie müssen diesen vorgegebenen Turnus zwingend einhalten, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

## Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung und wer ist pflichtig?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine unterjährige Steuererklärung, mit der Unternehmen ihre eingenommene Umsatzsteuer und die bezahlte Vorsteuer elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Sie dient der zeitnahen Erhebung der Umsatzsteuer und verhindert Steuerausfälle. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer in Deutschland zur Abgabe verpflichtet, sofern er nicht unter die gesetzliche Kleinunternehmerregelung fällt.

Diese Pflicht betrifft Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen gleichermaßen. Das Finanzamt errechnet aus den gemeldeten Werten die Zahllast oder das Erstattungsguthaben. Zahlungen müssen Sie zeitgleich mit der Abgabe der Voranmeldung an das Finanzamt leisten.

## Welcher Rhythmus gilt wann? Die Grenzwerte im Überblick

| Umsatzsteuer des Vorjahres | Abgaberhythmus | Anzahl der Meldungen pro Jahr |
| --- | --- | --- |
| Mehr als 9.000 € | Monatlich (Kalendermonat) | 12 Voranmeldungen |
| 2.001 € bis 9.000 € | Vierteljährlich (Kalendervierteljahr) | 4 Voranmeldungen |
| Bis 2.000 € | Befreiung möglich (Einzelfallentscheidung) | Keine Voranmeldungen |
| Neugründung | Monatlich (unabhängig vom Umsatz) | 12 Voranmeldungen |

### Welche Sonderregeln gelten bei einer Neugründung?

Frisch gegründete Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei Kalenderjahren zwingend monatlich an das zuständige Finanzamt übermitteln.

- Diese Pflicht gilt uneingeschränkt im laufenden Jahr der tatsächlichen Unternehmensgründung.
- Die monatliche Abgabepflicht erstreckt sich auch vollständig auf das darauffolgende Kalenderjahr.
- Gleiche Regeln gelten beim Kauf von Vorratsgesellschaften oder der Übernahme aktiver Firmenmäntel.

### Wann ist ein freiwilliger Wechsel auf monatliche Abgabe sinnvoll?

Ein freiwilliger Wechsel zur monatlichen Abgabe lohnt sich bei hohen Vorsteuerüberhängen durch hohe geplante Investitionen im laufenden Geschäftsjahr.

Gemäß **Paragraf 18 Absatz 2a Umsatzsteuergesetz (UStG)** steht Ihnen dieses Wahlrecht bei einem Vorsteuerüberhang von über **9.000 Euro** im Vorjahr zu. Dadurch erhalten Sie Ihre gezahlte Vorsteuer deutlich schneller vom Staat zurück. Sie müssen diese Option bis zum zehnten Februar des laufenden Jahres formell erklären.

## Wann ist die Umsatzsteuervoranmeldung fällig?

Die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Vorauszahlung sind regulär bis zum zehnten Kalendertag des Folgemonats nach dem Anmeldezeitraum fällig.

Fällt der zehnte Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Diese Fristregelung ist im **Paragraf 18 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)** festgeschrieben. Sie müssen die Daten zwingend über das offizielle Elster-Portal elektronisch übermitteln.

### Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung verschiebt Ihre gesetzlichen Abgabe- und Zahlungsfristen für die Umsatzsteuervoranmeldung dauerhaft um genau einen Monat nach hinten.

Für Monatszahler ist dieser Antrag gemäß **Paragraf 18 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz (UStG)** an eine finanzielle Bedingung geknüpft. Sie müssen eine jährliche Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Vorjahreszahllast leisten. Quartalszahler können den Antrag stellen, ohne dass eine solche Sondervorauszahlung fällig wird.

### Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zudem drohen Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung der Steuerschuld.

### Müssen Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen?

Nein, Kleinunternehmer, die unter die Regelung des Gesetzes fallen, sind in der Regel von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.

### Wie hoch ist die Sondervorauszahlung bei einer Dauerfristverlängerung?

Die Sondervorauszahlung beträgt genau ein Elftel der Summe aller Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres.

### Kann ich den Abgaberhythmus während des Jahres selbstständig ändern?

Nein, Sie dürfen den Rhythmus nicht eigenmächtig anpassen. Jede Änderung erfordert die offizielle Zustimmung oder Aufforderung durch Ihr Finanzamt.
