Unterhalt für studierendes Kind absetzen: So spart man Steuern
Eltern können Unterhaltszahlungen für studierende Kinder steuerlich absetzen. Erfahren Sie, wie Sie den Ausbildungsfreibetrag nutzen, ab 25 Jahren den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anrechnen und welche Nachweispflichten ab 2025 gelten.

Auf einen Blick: Wann zahlt das Finanzamt den Unterhalt zurück?
Sie können Unterhaltszahlungen für ein studierendes Kind steuerlich absetzen, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Während des Kindergeldbezugs mindert stattdessen der Ausbildungsfreibetrag Ihre Steuerlast bei einer auswärtigen Unterbringung des Kindes.
- Unterhalt ist ab dem Monat nach dem 25. Geburtstag des Kindes als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
- Solange das Kind unter 25 Jahre alt ist und Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie nur den Ausbildungsfreibetrag.
- Das Kind darf für den vollen Steuerabzug kein hohes eigenes Vermögen oder hohe eigene Einkünfte besitzen.
- Ab dem Kalenderjahr 2025 sind Barzahlungen für den steuerlichen Abzug gesetzlich nicht mehr zulässig.
Kann ich Unterhalt an mein volljähriges Kind im Studium absetzen?
Ja, der steuerliche Abzug von Unterhalt an studierende Kinder ist über den Ausbildungsfreibetrag oder als außergewöhnliche Belastung gesetzlich möglich.
Die steuerliche Entlastung ist im deutschen Steuerrecht konsequent zweigeteilt. Das Einkommensteuergesetz schließt eine gleichzeitige Gewährung von Kindergeld und dem steuerlichen Abzug von Unterhaltszahlungen aus. Erhalten Sie für Ihr Kind noch staatliche Leistungen, greift ausschließlich der pauschale Ausbildungsfreibetrag für auswärts untergebrachte Studierende.
Szenario 1: Kindergeld läuft noch (Kind unter 25 im Erststudium)
Bei bestehendem Kindergeldanspruch können Sie den laufenden Unterhalt nicht direkt absetzen, sondern nutzen den gesetzlichen Ausbildungsfreibetrag.
Gemäß § 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz steht Eltern ein Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärts untergebrachten, volljährigen Kindes zu. Dieser pauschale Betrag liegt bei 1.200 Euro pro Kalenderjahr. Der Freibetrag wird unter den Voraussetzungen der auswärtigen Unterbringung und der Berufsausbildung gewährt.
- Das studierende Kind muss bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Für das Kind muss ein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen.
- Der Studierende muss für die Dauer der Ausbildung außerhalb des Elternhauses untergebracht sein.
- Bei getrennt lebenden Elternteilen wird der Freibetrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt.
Szenario 2: Kindergeld ist weggefallen (Kind über 25)
Nach dem Wegfall des Kindergeldes können Sie tatsächliche Unterhaltszahlungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerlich geltend machen.
Fällt der Anspruch auf Kindergeld nach dem 25. Geburtstag weg, greift die Regelung des § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz. Eltern können die Aufwendungen für den Unterhalt dann als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der maximale Abzugsbetrag orientiert sich direkt an der Höhe des gesetzlichen Grundfreibetrags.
Für das Kalenderjahr 2025 beträgt dieser Höchstbetrag 12.096 Euro, während er im Jahr 2026 auf 12.348 Euro steigt. Zusätzlich zu diesem Höchstbetrag lassen sich die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes absetzen. Diese Versicherungsbeiträge erhöhen den steuerlich abzugsfähigen Gesamtbetrag über die genannten Grenzen hinaus.
Die Voraussetzungen für den Unterhaltsabzug im Überblick
Für den erfolgreichen Unterhaltsabzug müssen gesetzliche Pflichten, Vermögensgrenzen sowie neue Nachweisregeln bezüglich des Zahlungsverkehrs exakt erfüllt sein.
| Bedingung | Details |
|---|---|
| Gesetzliche Unterhaltspflicht | Die Pflicht zur Unterhaltszahlung muss gegenüber dem eigenen Kind oder dem Ehegatten bestehen. |
| Kein Kindergeldbezug | Es darf im selben Zeitraum kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag vorliegen. |
| Schonvermögen des Kindes | Das eigene Nettovermögen des studierenden Kindes darf die Grenze von 15.500 Euro nicht überschreiten. |
| Eigene Einkünfte | Eigene Einkünfte des Kindes über 624 Euro im Jahr verringern den abziehbaren Höchstbetrag. |
| Banküberweisung ab 2025 | Barzahlungen werden ab dem 1. Januar 2025 von den Finanzämtern nicht mehr steuerlich anerkannt. |
Eigene Einkünfte des Kindes: Wie funktioniert die Anrechnung?
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes mindern die steuerliche Abziehbarkeit des Unterhalts, sobald sie die Freigrenze übersteigen.
Verdient das studierende Kind eigenes Geld, etwa durch einen Nebenjob, wird dieses Einkommen angerechnet. Ein eigener Betrag von bis zu 624 Euro im Kalenderjahr bleibt anrechnungsfrei. Jeder Euro darüber hinaus kürzt den abziehbaren Höchstbetrag der Eltern im Verhältnis eins zu eins.
Bei staatlichen Unterstützungsleistungen ist eine genaue Differenzierung der Zahlungsart erforderlich. Ein BAföG-Zuschuss gilt rechtlich als eigene Bezüge des Kindes und mindert die Absetzbarkeit vollständig. Das zinslose BAföG-Darlehen hingegen stellt keine eigene Einnahme dar und bleibt steuerlich unberücksichtigt.
Wo trage ich den Unterhalt in der Steuererklärung ein?
Sie tragen die geleisteten Unterhaltszahlungen direkt in das dafür vorgesehene Formular der jährlichen Einkommensteuererklärung ein.
Für die Geltendmachung der außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie das Steuerformular namens Anlage Unterhalt ausfüllen. Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes ist dabei eine zwingende Voraussetzung. Ohne diese gültige Identifikationsnummer lehnt das zuständige Finanzamt den Abzug der Aufwendungen ab.
Darf ich Unterhaltszahlungen ab 2025 bar an mein Kind übergeben?
Nein, Barzahlungen werden ab dem 1. Januar 2025 für den Unterhaltsabzug steuerlich nicht mehr anerkannt. Sie müssen die Zahlungen zwingend per Banküberweisung auf das Konto Ihres Kindes nachweisen.
Was passiert mit den Freibeträgen, wenn mein Kind erst mitten im Jahr 25 wird?
In diesem Fall findet eine zeitanteilige Berechnung der Grenzbeträge gemäß § 33a Absatz 4 Einkommensteuergesetz statt. Der Höchstbetrag für den Unterhaltsabzug wird nur für die Monate nach Vollendung des 25. Lebensjahres berechnet.
Zählt ein BAföG-Zuschuss als eigenes Einkommen meines Kindes?
Ja, ein BAföG-Zuschuss wird als eigene Bezüge des Kindes eingestuft. Er mindert den abziehbaren Höchstbetrag der Eltern, sofern alle eigenen Bezüge zusammen den Betrag von 624 Euro übersteigen.
Kann ich die Krankenversicherungskosten für mein studierendes Kind zusätzlich absetzen?
Ja, die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung können Sie zusätzlich geltend machen. Diese Aufwendungen erhöhen den steuerlichen Höchstbetrag für den Unterhaltsabzug direkt.