Verpflegungsmehraufwand 2026: Sätze und Pauschalen
Für das Jahr 2026 bleiben die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand im Inland unverändert bei 14 und 28 Euro. Erfahren Sie hier alle Sätze für In- und Ausland sowie die Regeln zur korrekten Kürzung bei gestellten Mahlzeiten.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten für 2026
Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten im Kalenderjahr 2026 die gewohnten steuerlichen Pauschalbeträge ohne gesetzliche Erhöhung. Arbeitnehmer können nicht erstattete Beträge weiterhin als Werbungskosten geltend machen, während Selbstständige diese als Betriebsausgaben absetzen.
- Die Pauschalen verbleiben bei 14,00 EUR für eintägige Reisen von mehr als 8 Stunden sowie für An- und Abreisetage.
- Der Höchstsatz für eine Abwesenheit von vollen 24 Stunden beträgt unverändert 28,00 EUR.
- Die im Wachstumschancengesetz ursprünglich diskutierte Anhebung der Beträge wurde rechtlich nicht umgesetzt.
- Bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber oder Dritte ist eine prozentuale Kürzung der Tagespauschale zwingend vorgeschrieben.
- Für Auslandsreisen gelten ab dem 1. Januar 2026 die neu angepassten Sätze des Bundesministeriums der Finanzen.
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?
Der Verpflegungsmehraufwand liegt im Jahr 2026 im Inland bei maximal 28,00 EUR pro Tag bei einer Abwesenheit von vollen 24 Stunden. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie für den An- und Abreisetag mehrtägiger Reisen beträgt die Pauschale einheitlich 14,00 EUR.
| Abwesenheitsdauer | Pauschale Inland 2026 |
|---|---|
| Voller Kalendertag (24 Stunden) | 28,00 EUR |
| Mehr als 8 Stunden (eintägig oder An-/Abreisetag) | 14,00 EUR |
| Weniger als 8 Stunden | 0,00 EUR |
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die steuerlich absetzbaren oder steuerfrei erstattbaren Pauschalbeträge für die Verpflegung außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Nach der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) sollen diese Pauschalen die durchschnittlich höheren Kosten für Lebensmittel auf einer beruflichen Reise pauschal und ohne Einzelbelegnachweis abgelten.
Warum wurden die Pauschalen für 2026 nicht erhöht?
Die Pauschalbeträge wurden für das Jahr 2026 nicht erhöht, weil die Gesetzgebung die geplanten Anpassungen letztlich gestrichen hat. Obwohl im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz eine Anhebung auf 16,00 EUR beziehungsweise 32,00 EUR diskutiert wurde, fand dieser Vorschlag im finalen Gesetzestext keine Mehrheit. Damit bleiben die im Jahr 2020 eingeführten Grenzwerte von 14,00 EUR und 28,00 EUR weiterhin unverändert in Kraft.
Wie funktioniert die Kürzung der Pauschale bei gestelltem Essen?
Erhält ein Reisender während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder von einem Dritten bezahlt, muss die Pauschale tageweise gekürzt werden. Die Berechnung dieser Kürzung richtet sich nach den Vorgaben des § 6 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Verbindung mit den steuerrechtlichen Bestimmungen.
Die Kürzungen berechnen sich immer auf Basis des vollen Kalendertagsatzes von 28,00 EUR, unabhängig davon, welche Pauschale für den konkreten Reisetag tatsächlich beansprucht wird. Wenn der Arbeitgeber eine Mahlzeit stellt, darf die Kürzung den Wert der täglichen Pauschale rechnerisch bis auf maximal Null reduzieren, führt jedoch niemals zu einem negativen Erstattungsbetrag.
| Gestellte Mahlzeit | Kürzungssatz in Prozent | Kürzungsbetrag Inland |
|---|---|---|
| Frühstück | 20 % | 5,60 EUR |
| Mittagessen | 40 % | 11,20 EUR |
| Abendessen | 40 % | 11,20 EUR |
Welche Sätze gelten beim Verpflegungsmehraufwand im Ausland 2026?
Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschalsätze, die das Bundesministerium der Finanzen im jährlichen Turnus neu festlegt und veröffentlicht. Diese länderspezifischen Sätze wurden im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 bekannt gegeben.
Die Auslandspauschalen spiegeln die lokalen Lebenshaltungskosten des jeweiligen Reiselandes wider. Sie sind in der Regel deutlich höher als die reinen Inlandssätze. Bei Reisen in Großstädte wie London, New York oder Tokio gelten oft gesonderte, erhöhte Sätze im Vergleich zu den ländlichen Regionen derselben Staaten.
Wie fordert man den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten ein?
Arbeitnehmer machen den Verpflegungsmehraufwand über ihre jährliche Einkommensteuererklärung geltend, sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht bereits steuerfrei erstattet hat. Die Beträge werden direkt in das amtliche Formular der Anlage N eingetragen.
- Erfassen Sie alle beruflich veranlassten Dienstreisen des Kalenderjahres mit den genauen Abwesenheitszeiten.
- Berechnen Sie für jeden Reisetag die zutreffende Pauschale von 14,00 EUR oder 28,00 EUR.
- Ziehen Sie die Kürzungsbeträge für erhaltene Mahlzeiten konsequent von den errechneten Pauschalen ab.
- Tragen Sie die verbleibende Summe in die dafür vorgesehenen Zeilen für Mehraufwendungen für Verpflegung in der Anlage N ein.
- Geben Sie eventuelle steuerfreie Erstattungen, die Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen hat, mindernd an.
Wie hoch ist die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand 2026 in Deutschland?
Die Pauschale in Deutschland beträgt im Jahr 2026 für eintägige Reisen ab acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage genau 14,00 EUR. Für jeden vollen Kalendertag mit einer Abwesenheit von 24 Stunden gilt ein Pauschalbetrag von 28,00 EUR.
Welche Verpflegungsmehraufwand Pauschale gilt im Ausland für das Jahr 2026?
Für das Ausland gelten differenzierte, länderspezifische Pauschalen. Diese wurden durch das offizielle Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2025 definiert und traten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Warum gibt es keine Erhöhung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2026?
Eine Erhöhung wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diskutiert, wurde jedoch vom Gesetzgeber im finalen Beschluss nicht verabschiedet. Dadurch bleiben die gesetzlichen Sätze des Einkommensteuergesetzes auf dem Niveau der Vorjahre.