Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter senken
Die Wegzugsbesteuerung fingiert einen steuerpflichtigen Verkauf von GmbH-Anteilen. Erfahren Sie, wie Ratenzahlung, Rückkehrregelungen und Formwechsel die Steuerlast mindern.

Wer als GmbH-Gesellschafter seinen Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlegt, muss sich auf die gesetzliche Wegzugsbesteuerung einstellen. Das Finanzamt fordert dabei Steuern auf den fiktiven Veräußerungsgewinn der Anteile, obwohl diese gar nicht real verkauft wurden. Durch die rechtzeitige Wahl der passenden Rechtsform oder eine geplante Rückkehr lässt sich diese enorme Steuerlast jedoch regulieren.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten zur Wegzugsbesteuerung
- Wer ist betroffen? Gesellschafter mit mindestens 1 Prozent Beteiligung am Stammkapital, die mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.
- Was ist die Folge? Die Aufgabe des Wohnsitzes gilt steuerlich als fiktiver Verkauf der Anteile zum aktuellen Marktwert.
- Wie wird gezahlt? Seit dem Jahr 2022 ist eine Aufteilung der Steuerschuld auf sieben gleich große, zinsfreie Jahresraten möglich.
- Was schützt bei Rückkehr? Kehrt der Gesellschafter innerhalb von 7 Jahren (maximal auf 12 Jahre verlängerbar) zurück, entfällt die Steuer rückwirkend.
Was ist die Wegzugsbesteuerung bei GmbH-Gesellschaftern?
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) ist eine gesetzliche Fiktion, die beim Umzug eines Gesellschafters ins Ausland greift. Sie besteuert den Wertzuwachs von Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen so, als wären die Anteile im Moment des Wegzugs zum gemeinen Wert veräußert worden. Dies soll verhindern, dass der deutsche Staat sein Besteuerungsrecht an stillen Reserven durch den Wohnsitzwechsel verliert.
Da beim reinen Wohnsitzwechsel kein Geld fließt, führt diese Regelung regelmäßig zu erheblichen Liquiditätsengpässen. Der betroffene Unternehmer muss eine reale Steuerschuld auf einen rein buchhalterischen Gewinn begleichen. Die steuerliche Belastung entsteht direkt mit dem Tag der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts.
Wer ist von der Wegzugsteuer betroffen?
Die Wegzugsteuer betrifft alle Unternehmer, die zeitlich lang genug in Deutschland ansässig waren, eine relevante Beteiligung halten und ihren Wohnsitz dauerhaft verlegen.
Gemäß den Bestimmungen in § 6 Abs. 1 und 2 AStG müssen für das Auslösen der Steuerpflicht drei wesentliche gesetzliche Tatbestände parallel erfüllt sein:
- Dauer der Steuerpflicht: Der Gesellschafter war innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig.
- Mindestbeteiligung: Der Gesellschafter war innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der GmbH unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt.
- Wohnsitzaufgabe: Der inländische Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland wird dauerhaft aufgegeben.
Dabei ist die Staatsangehörigkeit des Gesellschafters völlig unerheblich. Auch ausländische Staatsbürger, die die genannten Kriterien in Deutschland erfüllen, unterliegen uneingeschränkt diesen Vorschriften.
Wie hoch ist die Steuer? (Berechnung & Beispiel)
Die Steuerhöhe richtet sich nach dem fiktiven Veräußerungsgewinn, welcher mithilfe des sogenannten Teileinkünfteverfahrens nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt wird.
Als Basis zieht das Finanzamt den gemeinen Wert der Anteile heran, der meist über das vereinfachte Ertragswertverfahren ermittelt wird. Vom gemeinen Wert werden die tatsächlichen Anschaffungskosten der Anteile abgezogen. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind 60 Prozent dieses Gewinns steuerpflichtig und werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Gesellschafters belegt.
| Berechnungsschritt | Betrag in Euro |
|---|---|
| Gemeiner Wert der GmbH-Anteile (aktueller Marktwert) | 3.000.000 € |
| Abzüglich Anschaffungskosten (Gründungskapital) | 25.000 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn gesamt | 2.975.000 € |
| Steuerpflichtiger Anteil (60 % nach Teileinkünfteverfahren) | 1.785.000 € |
| Steuerlast (bei angetragenem Höchstsatz von ca. 45 %) | ca. 803.000 € |
Wann muss die Steuer gezahlt werden?
Die festgesetzte Steuer wird grundsätzlich sofort mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, sofern kein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird.
Nach § 6 Abs. 4 AStG kann das Finanzamt auf Antrag eine zinsfreie Ratenzahlung gewähren. Die Steuerschuld wird dann auf sieben gleiche Jahresraten aufgeteilt. Die erste Rate wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, während die sechs weiteren Raten jeweils zum 31. Juli der Folgejahre fällig werden.
Diese Ratenzahlung kann vom Finanzamt widerrufen werden, wodurch die gesamte restliche Steuerschuld sofort fällig wird. Ein solcher Widerruf droht, wenn Raten nicht fristgerecht gezahlt werden, steuerliche Mitwirkungspflichten verletzt werden oder unzulässig hohe Gewinnausschüttungen von über 25 Prozent des Unternehmenswertes erfolgen.
Was passiert bei einem vorübergehenden Wegzug?
Bei einem nachweisbar vorübergehenden Wegzug entfällt der Steueranspruch des deutschen Staates unter bestimmten Auflagen rückwirkend.
Laut § 6 Abs. 3 AStG entfällt die Steuer rückwirkend, wenn der Gesellschafter innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wird. Diese Frist lässt sich auf Antrag um weitere fünf Jahre auf maximal zwölf Jahre verlängern, wenn eine Rückkehrabsicht glaubhaft dargelegt wird. Während der Abwesenheit dürfen die GmbH-Anteile nicht veräußert oder verdeckt eingelegt worden sein.
Welche laufenden Meldepflichten gibt es?
Der Gesetzgeber verlangt von verzogenen Gesellschaftern eine lückenlose und proaktive Berichterstattung über alle statusrelevanten Änderungen.
Nach § 6 Abs. 5 AStG müssen Gesellschafter jedes auslösende Ereignis, wie etwa den Verkauf von Anteilen oder eine Liquidation, innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt melden. Unabhängig davon muss der Steuerpflichtige bis zum 31. Juli eines jeden Jahres seine aktuelle Anschrift sowie das Fortbestehen des Anteilsbesitzes schriftlich bestätigen.
Gibt es Unterschiede zwischen EU-Wegzug und Drittstaaten?
Seit der Reform im Jahr 2022 wurden die Regeln für den Wegzug in EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten weitgehend vereinheitlicht.
Zwar ist die zinslose Stundung über sieben Jahre für beide Zielgebiete identisch, es existieren jedoch signifikante Unterschiede beim praktischen Vollzug durch das Finanzamt.
| Kriterium | EU/EWR-Wegzug | Drittstaaten-Wegzug |
|---|---|---|
| Zahlungsmodell | 7 Jahresraten, zinsfrei | 7 Jahresraten, zinsfrei |
| Sicherheitsleistung | Häufig entbehrlich (ohne Gefährdung) | In der Regel zwingend erforderlich |
| Rückkehrregelung | Anwendbar (§ 6 Abs. 3 AStG) | Anwendbar (§ 6 Abs. 3 AStG) |
Wie lässt sich die Wegzugsbesteuerung legal vermeiden?
Eine legale Vermeidung der Wegzugsteuer ist nur durch eine langfristige und rechtzeitige Strukturierung vor dem tatsächlichen Umzug möglich.
Eine bewährte Methode ist der Formwechsel der GmbH in eine Personengesellschaft, beispielsweise eine GmbH & Co. KG. Da die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausschließlich für Kapitalgesellschaftsanteile gilt, entfällt dieser steuerliche Tatbestand bei Personengesellschaften. Voraussetzung ist jedoch, dass die Betriebsstätte in Deutschland physisch und funktionell fortbesteht.
Alternativ können weitreichende Holding-Strukturen oder Stiftungsmodelle geprüft werden. Jede dieser Maßnahmen benötigt wegen steuerrechtlicher Sperrfristen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Jahren und sollte im Detail mit einem spezialisierten Steuerberater vorbereitet werden.
Was ist die Wegzugsbesteuerung, wenn ich als GmbH-Gesellschafter ins Ausland ziehe?
Es handelt sich um eine Steuer auf einen fiktiven Veräußerungsgewinn Ihrer GmbH-Anteile. Der deutsche Staat behandelt die Aufgabe Ihres inländischen Wohnsitzes so, als hätten Sie die Anteile im Moment des Wegzugs zum aktuellen Marktwert verkauft.
Welche Fristen gelten bei einer Rückkehr nach Deutschland?
Der Steueranspruch entfällt rückwirkend, wenn Sie innerhalb von 7 Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden. Diese Frist kann auf Antrag um maximal weitere 5 Jahre auf insgesamt bis zu 12 Jahre verlängert werden.
Wann fordert das Finanzamt eine Sicherheitsleistung bei Ratenzahlung?
Eine Sicherheitsleistung, wie etwa eine Bankbürgschaft, wird bei einem Wegzug in Drittstaaten (z. B. USA, Schweiz) fast immer verlangt. Bei einem Wegzug innerhalb der EU/EWR wird meist darauf verzichtet, sofern der Steueranspruch nicht als gefährdet gilt.
Wie berechnet man den gemeinen Wert einer GmbH beim Wegzug?
Der gemeine Wert wird in erster Linie über das gesetzlich geregelte vereinfachte Ertragswertverfahren gemessen. Alternativ kann der Wert über ein individuelles, den Kriterien entsprechendes Bewertungsgutachten nachgewiesen werden.