Nebenberuflich Kleinunternehmen anmelden in Österreich
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur nebenberuflichen Unternehmensgründung in Österreich 2026: Alles zu GISA, SVS-Grenzen und der Umsatzsteuerbefreiung bis 55.000 Euro.

Wenn Sie in Österreich nebenberuflich ein Kleinunternehmen anmelden möchten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden, sich beim Finanzamt registrieren und die SVS-Vorgaben beachten. Durch die Kleinunternehmerregelung sind Sie bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit. Diese nebenberufliche Tätigkeit lässt sich unkompliziert mit einer bestehenden unselbständigen Anstellung kombinieren.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten für Nebenberufs-Gründer
Für den raschen Überblick über die wichtigsten finanziellen Rahmenbedingungen des Jahres 2026 gelten folgende Kernpunkte:
- Umsatzsteuer: Vollständige USt-Befreiung bis zu einem Jahresumsatz von maximal 55.000 Euro brutto.
- Einkommensteuer: Erklärungspflicht bei Nebeneinkünften über dem Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro jährlich.
- Sozialversicherung: Beitragsfreiheit zur SVS (außer Unfallversicherung) unter 6.613,20 Euro Gewinn und 55.000 Euro Umsatz.
Was bedeutet kleinunternehmer nebenberuflich in Österreich?
Eine nebenberufliche Kleinunternehmerschaft bezeichnet die Ausübung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit neben einem Hauptberuf, bei welcher der Jahresumsatz eine gesetzlich definierte Grenze nicht überschreitet.
Gemäß § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) gilt eine Tätigkeit als gewerbsmäßig, wenn sie selbständig, regelmäßig und mit einer klaren Ertragsabsicht betrieben wird. Die Definition der Selbständigkeit verlangt nach § 1 Abs. 3 GewO 1994 das Arbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr. Selbst eine einmalige Handlung erfüllt nach § 1 Abs. 4 GewO 1994 das Merkmal der Regelmäßigkeit, wenn anhand der Umstände auf eine Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann.
Wie kann ich ein Kleinunternehmen nebenberuflich in Österreich anmelden?
Der Anmeldeprozess für ein freies oder reglementiertes Gewerbe erfolgt über strukturierte digitale und behördliche Schritte.
- Gewerbeanmeldung über GISA: Erstatten Sie die Anmeldung online über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) gemäß § 339 Abs. 1 GewO 1994 bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
- Angaben und Dokumente: Machen Sie genaue Angaben zu Gewerbe und Standort laut § 339 Abs. 2 GewO 1994 und legen Sie Ihren Lichtbildausweis, die Wohnsitzmeldung sowie gegebenenfalls Befähigungsnachweise vor.
- Eintragungsfrist: Nach positiver Prüfung trägt Sie die Behörde gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 innerhalb von drei Monaten in das GISA ein.
- SVS- und Finanzamtsmeldung: Nutzen Sie die Möglichkeit nach § 333 Abs. 2 GewO 1994, um die SVS- und Finanzamtsmeldung direkt von der Gewerbebehörde weiterleiten zu lassen.
- WKO-Mitgliedschaft: Durch die Gewerbeanmeldung entsteht für Sie eine automatische Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich mit einer jährlichen Grundumlage.
Welche Umsatzsteuergrenzen gelten für Kleinunternehmer im Jahr 2026?
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmern, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen, schließt dafür jedoch den Vorsteuerabzug aus.
| Kriterium | Grenze / Betrag 2026 | Rechtliche Wirkung |
|---|---|---|
| Jahresumsatzgrenze | 55.000 EUR | Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG |
| Toleranzgrenze (10 %) | 60.500 EUR | Einmalige Toleranzüberschreitung hält Befreiung bis Jahresende aufrecht |
| Überschreitung über 10 % | Ab 60.501 EUR | Sofortiger Wegfall der Steuerbefreiung und Umsatzsteuerpflicht |
Auf Ihren Ausgangsrechnungen müssen Sie zwingend auf die Steuerbefreiung hinweisen. Nutzen Sie dazu die Formulierung: "Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG".
Wie hoch ist die Einkommensteuer bei Nebeneinkünften ab 2026?
Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit werden mit Ihrem regulären Einkommen aus dem Dienstverhältnis summiert und gemeinsam versteuert.
Gemäß § 41 EStG müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, sofern Ihre selbständigen Nebeneinkünfte den jährlichen Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro überschreiten. Die Steuererklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis zum 30. Juni über FinanzOnline elektronisch einzureichen.
| Gesamteinkommen (Tarifstufen 2026) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 EUR | 0 % |
| 13.539 EUR bis 21.992 EUR | 20 % |
| 21.992 EUR bis 36.458 EUR | 30 % |
| 36.458 EUR bis 70.365 EUR | 40 % |
| 70.365 EUR bis 104.859 EUR | 48 % |
| über 104.859 EUR | 50 % |
| über 1.000.000 EUR | 55 % |
Wann muss ich als Kleingewerbetreibender SVS-Beiträge zahlen?
Die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hängt im Jahr 2026 von genau definierten Gewinn- und Umsatzgrenzen ab.
| Versicherungsstatus | Gewinngrenze 2026 | Umsatzgrenze 2026 |
|---|---|---|
| SVS-Ausnahme (nur Unfallversicherung) | unter 6.613,20 EUR | unter 55.000 EUR |
| Volle Pflichtversicherung (KV, PV, UV) | ab 6.613,20 EUR | Keine Rolle bei Grenzüberschreitung |
Sollten Sie die Grenzen für die Beitragsbefreiung unterschreiten, verbleibt lediglich die gesetzliche Pflicht zur Unfallversicherung über die AUVA, welche im Jahr 2026 einen geringen monatlichen Pauschalbetrag erfordert.
Was passiert bei anhaltenden Verlusten (Liebhaberei)?
Das Finanzamt stuft eine nebenberufliche Tätigkeit als Liebhaberei ein, wenn über einen längeren Zeitraum kein Gesamtgewinn erzielt wird und keine Aussicht auf Rentabilität besteht.
Wird Liebhaberei festgestellt, dürfen steuerliche Verluste aus dem Nebengewerbe rechtlich nicht mehr mit dem steuerpflichtigen Einkommen aus Ihrer unselbständigen Beschäftigung gegenverrechnet werden. Das Finanzamt fordert in solchen Fällen bereits gewährte Steuervorteile rückwirkend ein.
Darf der Arbeitgeber ein nebenberufliches Kleinunternehmen verbieten?
Grundsätzlich steht Ihnen die private Lebensgestaltung frei, allerdings dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber im selben Wirtschaftszweig keine Konkurrenz machen. Viele Arbeitsverträge enthalten zudem Beispieldienstklauseln, die eine schriftliche Nebenbeschäftigungsmeldung oder Genehmigung einfordern.
Muss ich auf meinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen?
Nein, als steuerlicher Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie sind dazu verpflichtet, auf Ihren Rechnungen das Entgelt netto anzugeben und auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG hinzuweisen.
Wie oft darf ich die Umsatzsteuer-Toleranzgrenze von 10 % überschreiten?
Die Überschreitung der Umsatzsteuergrenze um maximal 10 Prozent (bis zu 60.500 Euro) ist innerhalb von fünf Kalenderjahren nur ein einziges Mal zulässig, ohne dass Sie rückwirkend die Steuerbefreiung für dieses Jahr verlieren.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung bei doppelter Pflichtversicherung?
Erreichen Sie als Dienstnehmer im Hauptberuf und als selbständiger Kleinunternehmer in der SVS jeweils die Versicherungsgrenzen, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Beiträge werden für beide Tätigkeiten fällig, die Leistungen der Krankenversicherung stehen Ihnen jedoch ohne Verdoppelung zu.