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One-Stop-Shop: Die 10.000-Euro-Grenze im EU-Handel
Der One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Umsatzsteuer im EU-B2C-Handel. Ab einer EU-weiten Grenze von 10.000 Euro netto müssen Online-Händler ihre Verkäufe im Zielland versteuern und quartalsweise über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
3. Juli 20264 Min. Lesezeit