Negativsteuer in Österreich: Bis zu 1.554 Euro erstatten lassen
Die Negativsteuer bietet Geringverdienenden in Österreich eine finanzielle Entlastung durch die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen von bis zu 1.554 Euro im Jahr 2026.

Wer in Österreich ein geringes Einkommen erzielt und keine Einkommensteuer zahlt, hat oft Anspruch auf eine Gutschrift beim Steuerausgleich. Diese als Negativsteuer bekannte Rückerstattung erstattet einen Teil der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge direkt zurück. Die Auszahlung erfolgt entweder automatisch oder über die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt.
Key Takeaways: Die wichtigsten Fakten zur Negativsteuer auf einen Blick
Die wichtigsten Eckpunkte zur steuerlichen Entlastung für Geringverdienende im Jahr 2026 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Höchstbetrag ohne Pendlerpauschale: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt das Limit für die Rückerstattung im Jahr 2026 bei maximal 1.300 Euro.
- Höchstbetrag mit Pendlerpauschale: Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, erhält eine erhöhte Rückerstattung von bis zu 1.554 Euro.
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: Ein zusätzlicher SV-Bonus von bis zu 804 Euro kann die Erstattung bei niedrigen aktiven Arbeitseinkommen weiter erhöhen.
- Pensionisten-Limit: Bezieherinnen und Bezieher einer kleinen Pension erhalten im Jahr 2026 eine Erstattung von höchstens 723 Euro.
- Fünfjährige Antragsfrist: Der Steuerausgleich zur Beantragung der Gutschrift kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden.
Wie hoch ist die Negativsteuer 2026 in Österreich?
Die exakte Höhe der Negativsteuer im Kalenderjahr 2026 hängt von der Beschäftigungsart, dem Anspruch auf Pendlerpauschale und den eingezahlten Sozialversicherungsbeiträgen ab.
Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlich festgelegten Maximalbeträge und Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2026 im Detail auf:
| Anspruchsgruppe (2026) | Prozentsatz der SV-Beiträge | Maximaler Erstattungsbetrag |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer:innen (ohne Pendlerpauschale) | 55 % | 1.300 Euro |
| Arbeitnehmer:innen (mit Pendlerpauschale) | 55 % | 1.554 Euro |
| Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (SV-Bonus) | Zusatzbetrag | bis zu 804 Euro |
| Pensionist:innen (mit Pensionistenabsetzbetrag) | 80 % | 723 Euro |
Was ist die Negativsteuer (SV-Rückerstattung)?
Die Negativsteuer ist eine steuerliche Gutschrift für Personen, deren berechnete Einkommensteuer unter null Euro liegt. Da diese Steuerpflichtigen aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen, wirkt der Absetzbetrag als Erstattung. Als gesetzliche Grundlage für diese Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an Geringverdiener dient § 33 Abs. 8 des österreichischen Einkommensteuergesetzes (EStG).
Wer hat Anspruch auf die Negativsteuer?
Einen gesetzlichen Anspruch haben alle Personen mit Wohnsitz in Österreich, die im jeweiligen Kalenderjahr pflichtversichert waren und unter der Steuergrenze lagen.
Folgende Gruppen profitieren typischerweise von der steuerlichen Gutschrift durch das Finanzamt:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter der steuerfreien Grenze von 13.539 Euro im Jahr 2026.
- Lehrlinge und Ferialpraktikanten, die aufgrund ihrer geringen Vergütung zwar Sozialversicherungsbeiträge, aber keine Lohnsteuer bezahlen.
- Teilzeitbeschäftigte, deren monatliches Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, aber das steuerfreie Jahreseinkommen nicht überschreitet.
- Pensionistinnen und Pensionisten, die eine niedrige gesetzliche Pension beziehen und Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben.
Wie hoch sind die Absetzbeträge bei Negativsteuer für Familien?
Wenn die Einkommensteuer bei Alleinverdienern oder Alleinerziehern unter null fällt, zahlt das Finanzamt den jeweiligen Absetzbetrag als direkte Gutschrift aus.
Das Gesetz sieht für den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag im Jahr 2026 die folgenden nach der Kinderanzahl gestaffelten Beträge vor:
| Anzahl der Kinder | Auszahlungsbetrag (Kalenderjahr 2026) |
|---|---|
| 1 Kind | 612 Euro |
| 2 Kinder | 828 Euro |
| Für jedes weitere Kind | + 273 Euro |
Wie funktioniert die Berechnung der Negativsteuer in Österreich?
Die Berechnung der Negativsteuer basiert bei aktiv Erwerbstätigen auf einem Anteil von 55 Prozent der im Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Sozialversicherungsbeiträge.
Nimmt man als Beispiel eine teilzeitbeschäftigte Person im Jahr 2026, die keine Lohnsteuer zahlt, aber im gesamten Kalenderjahr insgesamt 800 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen geleistet hat. Der mathematische Anspruch beträgt 55 Prozent dieser Summe, was rechnerisch einen Betrag von 440 Euro ergibt. Da dieser errechnete Wert unter dem gesetzlichen Höchstdeckel von 1.300 Euro liegt, zahlt das Finanzamt die vollen 440 Euro als Gutschrift aus. Bei Pensionisten werden hingegen 80 Prozent der Beiträge herangezogen, gedeckelt mit dem Maximalwert von 723 Euro.
Wie kann man die Negativsteuer in Österreich beantragen?
Die Gutschrift der Negativsteuer kann entweder manuell beantragt werden oder erfolgt in bestimmten Fällen vollkommen ohne persönliches Zutun.
Für den Erhalt der Auszahlung stehen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zwei Wege zur Verfügung:
- Automatische antragslose Arbeitnehmerveranlagung: Das Finanzamt führt die Veranlagung in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres selbstständig durch, sofern in den Vorjahren keine Pflichtveranlagung vorlag und nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
- Manuelle Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline: Die elektronische Abgabe über das Portal bietet die schnellste Bearbeitungszeit für den Steuerausgleich.
- Manuelle Abgabe mittels Papierformular: Sie können das amtliche Formular L1 ausfüllen und dieses postalisch oder persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Welche Fristen gelten für den Steuerausgleich rückwirkend?
Der Antrag auf Durchführung einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung kann in Österreich bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Im Kalenderjahr 2026 können Steuerzahler daher im Rahmen der fünfjährigen Frist noch die Anträge und Erklärungen für die Veranlagungsjahre 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 beim Finanzamt einreichen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fünfjahresfrist verfällt der Anspruch auf die jeweilige Steuergutschrift für das betroffene Jahr endgültig.
Negativsteuer im Rückblick: Was galt für 2023, 2024 und 2025?
Die gesetzlichen Höchstbeträge der Negativsteuer und die Freibeträge werden in Österreich jährlich an die Inflation und Tarifreformen angepasst.
Die folgende historische Tabelle verdeutlicht die kontinuierliche Entwicklung der maximalen Rückerstattungsbeträge in den vergangenen Jahren:
| Veranlagungsjahr | Maximalwert (ohne Pendler) | Maximalwert (mit Pendler) | Pensionist:innen Maximum |
|---|---|---|---|
| 2023 | 1.105 Euro | 1.314 Euro | 611 Euro |
| 2024 | 1.210 Euro | 1.439 Euro | 669 Euro |
| 2025 | 1.277 Euro | 1.516 Euro | 710 Euro |
| 2026 | 1.300 Euro | 1.554 Euro | 723 Euro |
Was ist der Unterschied zwischen SV-Rückerstattung, SV-Bonus und Negativsteuer?
SV-Rückerstattung ist die offizielle Bezeichnung für die Erstattung geleisteter Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge. Der Begriff Negativsteuer beschreibt denselben steuerlichen Effekt, während der SV-Bonus einen zusätzlichen steuerlichen Zuschlag für aktive Erwerbspersonen mit geringem Einkommen darstellt.
Arbeitnehmerveranlagung: Bekomme ich die Negativsteuer automatisch ausgezahlt?
Ja, wenn Sie ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben und in den zwei vorangegangenen Jahren keine Steuererklärung abgeben mussten, führt das Finanzamt ab der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres eine antragslose Veranlagung durch.
Haben auch Pensionisten in Österreich Anspruch auf Negativsteuer?
Ja, Pensionistinnen und Pensionisten mit geringem Einkommen erhalten bei Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag bis zu 80 Prozent ihrer geleisteten Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattet. Die Gutschrift ist für das Jahr 2026 mit maximal 723 Euro gedeckelt.
Kann ich die Negativsteuer beantragen, wenn ich geringfügig beschäftigt war?
Nein, eine reine geringfügige Beschäftigung ohne freiwillige Selbstversicherung begründet keinen Anspruch auf die klassische SV-Rückerstattung. Es müssen tatsächlich Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung geleistet worden sein, damit eine prozentuale Rückerstattung berechnet werden kann.
Was passiert mit der Negativsteuer, wenn ich die Pendlerpauschale erhalte?
Der Anspruch auf die Pendlerpauschale erhöht den maximalen Erstattungsbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung. Im Jahr 2026 steigt der Höchstsatz der Erstattung dadurch von regulär 1.300 Euro auf bis zu 1.554 Euro an.